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Universität Berlin
Institut für Chemie und Biochemie - Organische Chemie
Chemiepraktikum
für Veterinärmediziner und Biologen
PRAKTIKUMSORDNUNG
(Stand WS 2009/10)
1. Dauer und Ziel des Praktikums
Das Chemiepraktikum für Veterinärmediziner und Studierende der Biologie erstreckt sich über ein Semester und findet an zehn Freitagen oder Donnerstagen halbtägig statt. Es soll dem Studenten Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, mit deren Hilfe er dem weiteren vorklinischen und klinischen Unterricht folgen kann. Insbesondere wird der zu erarbeitende Stoff später im biochemischen Praktikum als bekannt vorausgesetzt. Darüber hinaus soll die Ausbildung im Fach Chemie den Tierarzt in die Lage versetzen, kritisches Verständnis für aktuelle und medizinrelevante chemische Sachverhalte zu entwickeln.
2. Teilnahmeberechtigung
Das Praktikum wird für den Studiengang Veterinärmedizin je zur Hälfte für Studierende des ersten und des zweiten Fachsemesters angeboten. Das Praktikum unterliegt gemäß § 11, Abs. 2 der "Satzung für Studienangelegenheiten" (s. Vorlesungsverzeichnis) durch Fachbereichsratsbeschluss Beschränkungen hinsichtlich der Teilnehmerzahl. Die Vergabe der Praktikumsplätze erfolgt gemäß § 11 der Satzung. Dementsprechend haben die Studenten bei der Platzvergabe Fachbereichszugehörigkeit und Fachsemesterzahl nachzuweisen (Große blaue Immatrikulationsbescheinigung bzw. "Vorläufige Immatrikulationsbescheinigung" + Zulassungsbescheid).
3. Praktikumsablauf
3a Technisches
An jedem Praktikumstag ist ein Schutzkittel (Baumwolle!) mitzubringen. Eine Schutzbrille wird zur Verfügung gestellt. Sollten Sie selbst eine bequeme Schutzbrille besitzen, so empfehlen wir deren Gebrauch. Gearbeitet wird in Zweiergruppen. Während der praktischen Arbeit ist Schutzkleidung zu tragen (keine Nylonkittel). Die Schutzbrillen dürfen in den Laborräumen nicht abgesetzt werden. Ein Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften kann den Ausschluss aus dem Praktikum nach sich ziehen. Der Arbeitsplatz ist in sauberem Zustand zu hinterlassen. Während des Praktikums zerschlagene oder abhandengekommene Geräte (bis auf Reagenzgläser) müssen ersetzt werden. Insbesondere die pH-Meter sind ausschließlich nach Anweisung des Assistenten zu benutzen. Die Mitnahme von Chemikalien aus dem Institut ist verboten.
3b Informationen zur Durchführung des Praktikums
Der gesamte Stoff des Chemiepraktikums für Veterinärmediziner ist in 10 Teile gegliedert. Dementsprechend sind 10 Praktikumstage angesetzt. Zu jedem Teil (jedem Praktikumstag) erhalten Sie jeweils:
- eine Aufgabenübersicht mit Hinweisen auf das zugrunde liegende Lehrbuch und den bundeseinheitlichen Gegenstandskatalog
- einen Fragenkatalog zur Vorbereitung auf den betreffenden Teil (Praktikumstag)
- die Praktikumsaufgaben
- eine Themensammlung für abschließende Erörterungen (Kolloquien) über den Inhalt des Praktikumstages (Dieses Kolloquium wird in der Regel jeweils am folgenden Praktikumstag durchgeführt).
3c Vorbereitungskurse
Die Teilnahme an den vor dem Praktikumstag stattfindenden Übungen wird dringend empfohlen. Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich vorzubereiten, um möglichst zu verhindern, dass Trivialitäten behandelt werden müssen.
3d Versäumnis
Da das Lehrprogramm jedes Praktikumstages sehr umfangreich ist, darf höchstens ein Praktikumstag versäumt werden. Damit sichergestellt ist, dass durch dabei entstandene Wissenslücken nicht die Arbeit der gesamten Gruppe behindert wird, sind die theoretischen Grundlagen des versäumten Teils nachzuarbeiten, und dessen Verständnis ist im zugehörigen Kolloquium nachzuweisen. Wer einen zweiten Praktikumstag begründet (z. B. Krankheit) versäumt, muss seinem Assistenten ein Attest vorlegen und das ausgearbeitete Protokoll einschließlich der beantworteten Kolloquiumsfragen am darauffolgenden Praktikumstag mitbringen.
3e Protokolle, Testate, Kolloquien
Über die Versuche/Aufgaben sind kurze Protokolle (DIN A4-Hefter) anzufertigen. Sie sollen enthalten:
- den (kurz und bündig) beantworteten Fragenkatalog
- die ausgefüllten Praktikumsaufgaben mit Versuchsdurchführung, wenn diese von der in der Praktikumsaufgabe angegebenen abweicht, Beobachtungen, Reaktionsgleichungen/Ergebnisse einschließlich ihrer Deutung bzw. Lösungswege bei Rechenaufgaben.
Damit das Protokoll am jeweiligen Praktikumstag abgeschlossen werden kann, muss jeder Teilnehmer gut vorbereitet sein. Zu diesem Zweck erhalten Sie u. a. einen Fragenkatalog, dessen Beantwortung die theoretischen Grundlagen der Versuche/Aufgaben beinhaltet. Es wird erwartet, dass diese Fragen vor dem Praktikumstag handschriftlich im Protokollhefter kurz (!) beantwortet werden. Das vollständige Protokoll muss am Ende des Praktikumstages dem Assistenten abgegeben werden.
Fehler in den Protokollen sind schriftlich zu berichtigen und gegebenenfalls in einem Gespräch mit dem Assistenten zu klären. Ein Testat (mit Stempel, Datum und Unterschrift) kann nur erteilt werden, wenn der Student die Praktikumsaufgaben durchgeführt hat und ein akzeptables Protokoll mit Beobachtungen und folgerichtigen Ergebnissen vorliegt. Der Assistent kann sich im Rahmen einer Rücksprache davon überzeugen, ob ein Praktikant den Inhalt seiner Ausführungen im Protokoll verstanden hat. Ist dies offensichtlich nicht der Fall, darf er das Protokoll solange nicht testieren, bis diese Voraussetzung erfüllt ist. Eine rigorose Korrektur des Protokolls durch den Assistenten ist allerdings aus Zeitgründen nicht möglich. Da in der Regel das Verständnis jedes Teils für die noch folgenden Praktikumstage notwendig ist, muss das Testat spätestens vor Beginn des übernächsten Praktikumstages erteilt sein. Danach ist der Assistent zu einer Testaterteilung nicht mehr befugt. Wer mehr als ein Testat nicht erhalten hat, ist damit aus dem Praktikum ausgeschieden. Zu jedem Praktikumstag finden Kolloquien (Praktikumsgespräche) statt. Diese orientieren sich an dem Fragenkatalog, der dem Praktikanten zu dem jeweiligen Praktikumstag gegeben wurde. Der Assistent legt während des Kolloquiums fest, wer welches Thema behandelt.
3f Leistungskontrolle
Die Leistungskontrolle erfolgt studienbegleitend (Testate s. o.) und durch eine Abschlussprüfung. Die Voraussetzung zur Teilnahme an der Abschlussprüfung sind neun innerhalb eines Semesters erworbene Testate. Die Prüfung kann maximal zweimal wiederholt werden.
Die letzte Prüfungsmöglichkeit ist spätestens im 2. Folgesemester nach dem Praktikum wahrzunehmen (Hauptklausur!, z.B. : Praktikum im WS 2009/10 --> letzte Prüfungsmöglichkeit Hauptklausur des WS 2010/11). Nichterscheinen bei der schriftlichen Abschlussprüfung (Hauptklausur) am Ende des Semesters, in dem das Praktikum absolviert wurde, wird als "nicht bestanden" gewertet, es sei denn, es liegt nachweislich (Attest) ein zwingender Grund vor. Die erste Wiederholungsmöglichkeit ist eine Nachklausur .
Im Sommersemester wird die Nachklausur terminlich so gelegt, dass die Tiermediziner den Schein noch bis zum Vorphysikum nachreichen können.
Unentschuldigtes Fehlen gilt bei Nachklausuren NICHT als "nicht bestanden".
Die Klausurfragen werden durch Eintragungen auf den Textbögen und auf einer Markierungskarte (Computerkarte) beantwortet. Für die Bewertung sind allein die Eintragungen auf der Markierungskarte verbindlich.
Die Termine für die Abschlussprüfungen werden rechtzeitig durch Anschlag bekanntgegeben.
3g Scheinvergabe
Übungsscheine werden nur noch auf Anforderung ausgedruckt
(per E-Mail unter Nennung des Namens, der Matrikelnummer, des
Geburtsdatums und -orts).
Die Scheinvergabe setzt voraus, dass
- der Praktikant regelmäßig und aktiv an den Übungen, dem Praktikum und den Kolloquien teilgenommen hat;
- 9 Testate vorliegen;
- höchstens ein Tag versäumt wurde;
- die Klausur bestanden wurde.
4. Bescheinigungen, Atteste, Anfragen, Beschwerden u. ä.
In allen diesen Angelegenheiten soll der folgende Weg eingehalten werden:
- Assistent der Gruppe
- Leitender Assistent, Takustr. 3, Raum 26.10
Sprechstunde: Mo, Fr 13.00 - 14.00 Uhr, Tel. 838 5 26 37 oder 838 5 64 84 - Hochschullehrer
Berlin, den 2009-09-29 (Priv.-Doz. Dr. B. Kirste)
Leitseite "Chemiepraktikum für
Veterinärmediziner und Biologen"
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