Zulassung im Losverfahren


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Wichtiger Hinweis für Bewerber der Bachelor-Studiengänge mit Lehramtsoption

Sie haben eine Zulassung für eines der von Ihnen gewählten Fächer erhalten, aber die Zulassung für das zweite Fach ist abgewiesen worden bzw. Sie sind nur für ein von Ihnen nur nachrangig oder gar nicht gewünschtes Fach zugelassen worden?

Bitte beachten Sie, dass viele Studienbewerber sich gleichzeitig an mehreren Universitäten bewerben und es deshalb nach Verschicken der Zulassungsbescheide zu entsprechenden Absagen oder Nichtinanspruchnahmen von zugeteilten Studienplätzen kommt. Die auf diese Art frei bleibenden Studienplätze werden verlost. Im Losverfahren ist jede Bewerbung gleichwertig, d.h. es kommt nicht mehr auf den Abiturnotendurchschnitt an.

Sie haben also immer noch reelle Chancen auf eine Zulassung für Ihr Wunschfach, wenn Sie gleich für das kommende Semester einen Losantrag stellen. Der Abgabetermin für das Sommersemester ist der 1. April.

Nähere Informationen / Anmeldeformular




 

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Last modification: 2006-03-15