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Abgabe von Chemikalien

Institut für Chemie / Organische Chemie, Physikalische und Theoretische Chemie
Materialverwaltung

  1. Empfangsberechtigt sind die bei den jeweiligen Verwaltungen angemeldeten Mitarbeiter der Bereiche Organische Chemie, Physikalische und Theoretische Chemie und Didaktik der Chemie im Institut für Chemie. Studierende aus den Arbeitsgruppen der genannten Bereiche und aus dem Grundpraktikum der Organischen Chemie benötigen für den Empfang einen von einem zuständigen Assistenten unterschriebenen Empfangsschein.

  2. Mitarbeiter aus anderen Bereichen des Institut für Chemie benötigen für den Empfang ein offizielles Schreiben des Bereiches mit den üblichen Herkunftsangaben und mit Angabe der Substanznamen. Die Abgabe kann nur nach Maßgabe vorhandener Lagermengen erfolgen.

  3. Die Vereinbarungen der Materialverwaltungen im Fachbereich Biologie Chemie Pharmazie untereinander bleiben unberührt.

  4. Mitarbeiter aus anderen Lehr- und Forschungseinrichtungen können aushilfsweise Chemikalien bei Vorlage eines offiziellen Schreibens der Einrichtung mit den üblichen Herkunftsangaben und mit Angabe der Substanznamen erhalten. Chemikalien, für die Endverbleibserklärungen vorliegen, dem Zollrecht oder anderer Vorgaben der Behörden unterliegen, können nicht abgegeben werden.

  5. Die Abgabe von Chemikalien an Privatpersonen ist ausgeschlossen.


www@chemie.fu-berlin.de Letzte Änderung: 2003-07-30