Debatte zur Forschung an embryonalen Stammzellen: "Streitgespräch über Gentechnologie"

Ringvorlesung Energie - Umwelt - Gesellschaft

Referenten:
Micha Werner, Philosophie, Freie Universität Berlin, und
Jens Kurreck, Biochemie, Freie Universität Berlin
Ort:
Chemiegebäude Takustr. 3, Hörsaal
Zeit:
Mittwoch, 2002-01-30 18:15 - 20:00 Uhr

Die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen ist in Deutschland umstritten. Ende 2001 legten die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Recht und Ethik der modernen Medizin" und der Nationale Ethikrat ihre Stellungnahmen zur Forschung an importierten humanen embryonalen Stammzellen vor.

Die Pro- und Contra-Argumente dieser Berichte sollen dargestellt und kritisch diskutiert werden. Außerdem soll auf die Debatte des Deutschen Bundestages zum Import embryonaler Stammzellen, die für Ende Januar geplant ist, eingegangen werden. Dabei werden der Philosoph Micha Werner und der Biochemiker Jens Kurreck ihre jeweiligen Forschungsperspektiven einbringen.

Für die Beantwortung der Frage, ob Stammzellen zu Forschungszwecken aus Embryonen gewonnen werden dürfen, ist entscheidend, ob aus juristischer und moralischer Perspektive bereits ein absoluter Lebensschutz für frühe Embryonen besteht.

Spricht die gesetzlich geregelte Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur 12. Woche nach der Befruchtung nicht vielmehr dafür, dass ein abgestuftes vorgeburtliches Lebensrecht besteht? Oder handelt es sich bei dieser Straffreiheit um eine unvergleichbare Ausnahmesituation?

Welchen Status haben sog. "überzählige Embryonen", die bei einer in vitro-Befruchtung entstanden sind, für die aber keine Mutter mehr zur Verfügung steht? Rechtfertigen die Bedenken eine Einschränkung der grundgesetzlich garantierten Forschungsfreiheit und eine Lenkung der Wissenschaft in Richtung der Forschung an adulten Stammzellen?

Bei der Frage, ob bereits bestehende humane embryonale Stammzelllinien importiert werden dürfen, treten neue Aspekte hinzu. Da die embryonalen Stammzellen pluripotent sind, fallen sie rechtlich nicht unter das Embryonenschutzgesetz. Sollte ihr Import aber trotzdem verboten werden, weil die Gewinnung der embryonalen Stammzellen unethisch war und weil durch den Import ein Anreiz zum weiteren Verbrauch von Embryonen im Ausland geschaffen würde?

Aus der Gewichtung der verschiedenen Argumente lassen sich verschiedene Bewertungsoptionen ableiten, die diskutiert werden sollen:


Moderation: Horst Gronke. V. i. S. d. P.: Roland Reich
HTML-Formatierung: Burkhard Kirste, 2002-01-23