Seit der WTO-Vertragskonferenz vom April 1994 wird unter "Globalisierung" die schrankenlose, weltweite Liberalisierung für die Entfaltungsbedürfnisse transnationaler Wirtschaftsunternehmen verstanden. (Noch wenige Jahre zuvor, auf der Umweltkonferenz in Rio, hatte dieses Wort für die allseitige Mitverantwortung für globale Umwelterhaltung gestanden.) Diese Art von Globalisierung gilt als nicht umkehrbarer Prozess. Es ist aber zu bezweifeln, dass das WTO-Schiedsgericht in der Lage sein wird, die weltweite Globalisierung aufrecht zu erhalten, wenn große Wirtschaftsräume wie die USA, China, Russland oder die EU zu der Erkenntnis gelangen, dass ihrer wirtschaftlichen und sozialen Stabilität mit einer Einschränkung der Liberalisierung besser gedient ist.
Darüber hinaus sieht Hermann Scheer drei prinzipielle Grenzen oder Schranken für die oben definierte, doktrinäre Form einer Globalisierung:
Ähnliche Widersprüche zwischen völkerrechtlichen Bestimmungen sind im Bereich des Umweltschutzes gegeben: Sie laufen angesichts fortschreitender, globaler Umweltzerstörung auf Konflikte mit dem WTO-Regime hinaus, die letztlich nur durch den Internationalen Gerichtshof geregelt werden können und die damit den übergreifenden Anspruch des WTO-Regimes relativieren werden.
Letzteres geschieht regelmäßig dann, wenn die Realisierung elementarer gesellschaftlicher Bedürfnisse durch den gegebenen globalrechtlichen Ordnungsrahmen massenhaft verhindert wird. Dies wird zunehmend der Fall sein, weil dieser Ordnungsrahmen zwangsläufig zu starr ist, um jeweils rechtzeitig und den unterschiedlichen regionalen Bedürfnissen entsprechend geändert werden zu können. Ein einmal vereinbarter internationaler Vertrag ist sehr viel schwerer zu ändern als jede nationale Gesetzgebung. Da die WTO-Verträge aber inzwischen so detailliert geworden sind, dass sie die wirtschaftliche Ordnung der einzelnen Volkswirtschaften bis ins Detail einem einheitlichen Rahmen unterstellen wollen, ist deren allgemeine Legitimationskrise geradewegs vormprogrammiert. Die zunehmenden Proteste gegen eine Globalisierung, die als Außerkraftsetzung eigenstaatlicher Gestaltungsspielräume wahrgenommen wird, sind schon jetzt deutliche Vorboten dafür. Der nationalstaatliche Kompetenzverlust in der politischen Regelung wirtschaftlicher Existenzfragen führt nämlich zu zunehmender Lernunfähigkeit der Wirtschaftsordnungen.
Dieser Globalisierungszwang (mit all seinen traurigen Begleiterscheinungen von sozialer Ungerechtigkeit, Zerstörung der Demokratie und der Umwelt bis hin zu blutigen Kriegen) wird nun aber überflüssig gemacht durch die auf lange Sicht wegen Erschöpfung der fossilen Ressourcen ohnehin zwingend vorgeschriebene Umstellung der Weltwirtschaft auf solare, regenerative Energiequellen. Das Besondere an diesen emeuerbaren Energiequellen ist nämlich, dass sie nicht nur zeitlich unbegrenzt und ohne Schädigung der Umwelt verfügbar gemacht werden können, sondern auch räumlich an jedem bewohnten Ort der Erde, also dezentral. Damit entfällt die Notwendigkeit des Transportes der Energieträger über weite Entfernungen ebenso wie der Anreiz, durch militärische Maßnahmen die Kontrolle über die Lagerstätten sicherzustellen.
Mit der (durch die nahende Erschöpfung fossiler Ressourcen ohnehin notwendige) Mobilisierung erneuerbarer Energien entsteht daher eine Dezentralisierungs- und Regionalisierungslogik, die zu einer neuen, humaneren und demokratischeren Weltgesellschaft führt. In dieser gibt es zwar noch einen globalen Technikmarkt, aber die Ressourcenmärkte sind regionalisiert. Das schwärzeste Kapitel der Globalwirtschaft, der Tanz um das "schwarze Gold" fossiler Ressourcen, wäre damit beendet. Ob das noch rechtzeitig geschieht, bevor Kriege um die sich erschöpfenden fossilen Restressourcen um sich greifen und durch fossile bzw. radioaktive Emissionen die globalen Lebensgrundlagen irreversibel zunichte machen, entscheidet über die Zukunft der Menschheit.