Globalisierung - Ende der Demokratie? Die drei Grenzen der Globalisierung

Ringvorlesung Energie - Umwelt - Gesellschaft

Referent:
Dr. Hermann Scheer, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler, MdB, Präsident von Eurosolar, Träger des Alternativen Nobelpreises 1999
Ort:
Kristallographie, Takustr. 6, Hörsaal
Zeit:
Mittwoch, 2002-12-18 18:15 - 20:00 Uhr

Seit der WTO-Vertragskonferenz vom April 1994 wird unter "Globalisierung" die schrankenlose, weltweite Liberalisierung für die Entfaltungsbedürfnisse transnationaler Wirtschaftsunternehmen verstanden. (Noch wenige Jahre zuvor, auf der Umweltkonferenz in Rio, hatte dieses Wort für die allseitige Mitverantwortung für globale Umwelterhaltung gestanden.) Diese Art von Globalisierung gilt als nicht umkehrbarer Prozess. Es ist aber zu bezweifeln, dass das WTO-Schiedsgericht in der Lage sein wird, die weltweite Globalisierung aufrecht zu erhalten, wenn große Wirtschaftsräume wie die USA, China, Russland oder die EU zu der Erkenntnis gelangen, dass ihrer wirtschaftlichen und sozialen Stabilität mit einer Einschränkung der Liberalisierung besser gedient ist.

Darüber hinaus sieht Hermann Scheer drei prinzipielle Grenzen oder Schranken für die oben definierte, doktrinäre Form einer Globalisierung:

  1. Die völkerrechtliche Grenze. Das Völkerrecht kennt keine Hierarchie zwischen internationalen Verträgen. Deshalb kann auch der WTO-Vertrag keineswegs als Obervertrag gelten, dem sich andere bestehende Verträge automatisch unterordnen müssten, wenn ihre Bestimmungen im Widerspruch zum WTO-Vertrag stehen. Eine globale Wirtschaftsliberalisierung, die soziale und ökologische Aspekte als nachrangig behandelt, wird schon deshalb kaum eine ungebrochene Durchsetzungschance haben. Allen Verheißungen zum Trotz nimmt nämlich das globale Sozialgefälle zwischen reichen und armen Ländern immer mehr zu. Dieses eskalierende Missverhältnis schreit nach einer Revidierung der Prinzipien globaler Wirtschaftsliberalisierung, zu der die Regierungen schon aus schierem Machterhaltungsinteresse zunehmend gezwungen werden - und sei es nur durch die Beachtung des Internationalen Arbeitsabkommens.

    Ähnliche Widersprüche zwischen völkerrechtlichen Bestimmungen sind im Bereich des Umweltschutzes gegeben: Sie laufen angesichts fortschreitender, globaler Umweltzerstörung auf Konflikte mit dem WTO-Regime hinaus, die letztlich nur durch den Internationalen Gerichtshof geregelt werden können und die damit den übergreifenden Anspruch des WTO-Regimes relativieren werden.

  2. Die politiksoziologische Grenze. Es gibt keine dauerhaft legalisierten politischen Strukturen, wenn deren Versprechungen nicht eingelöst und ihre Resultate von der überwiegenden Mehrheit der Menschen als unzumutbar empfunden werden.

    Letzteres geschieht regelmäßig dann, wenn die Realisierung elementarer gesellschaftlicher Bedürfnisse durch den gegebenen globalrechtlichen Ordnungsrahmen massenhaft verhindert wird. Dies wird zunehmend der Fall sein, weil dieser Ordnungsrahmen zwangsläufig zu starr ist, um jeweils rechtzeitig und den unterschiedlichen regionalen Bedürfnissen entsprechend geändert werden zu können. Ein einmal vereinbarter internationaler Vertrag ist sehr viel schwerer zu ändern als jede nationale Gesetzgebung. Da die WTO-Verträge aber inzwischen so detailliert geworden sind, dass sie die wirtschaftliche Ordnung der einzelnen Volkswirtschaften bis ins Detail einem einheitlichen Rahmen unterstellen wollen, ist deren allgemeine Legitimationskrise geradewegs vormprogrammiert. Die zunehmenden Proteste gegen eine Globalisierung, die als Außerkraftsetzung eigenstaatlicher Gestaltungsspielräume wahrgenommen wird, sind schon jetzt deutliche Vorboten dafür. Der nationalstaatliche Kompetenzverlust in der politischen Regelung wirtschaftlicher Existenzfragen führt nämlich zu zunehmender Lernunfähigkeit der Wirtschaftsordnungen.

  3. Die Fossile-Ressourcen-Grenze. Die Anfechtbarkeit von Zentralisierung und Monopolisierung ("Die Großen fressen die Kleinen") gilt nicht nur im Bereich des Völkerrechts (WTO-Vertrag als Obervertrag) und im politiksoziologischen Bereich (Einmischung der WTO-Verträge in Angelegenheiten, die nur regional sinnvoll lösbar sind, Verstoß gegen das Subsidiaritätsgebot unseres Grundgesetzes), sondern ganz besonders auch im Bereich wirtschaftlicher Unternehmen: In den früheren Nationalstaaten (z.B. in der BRD unter Wirtschaftsminister Ludwig Erhard) bestand die Möglichkeit, durch Kartellverbote im Interesse eines fairen Wettbewerbs Monopolbildungen zu verhindern. Gegen transnationale Monopolbildungen funktioniert das aber heute nicht mehr. Es entsteht daher eine globale Planwirtschaft unter privatkapitalistischer Herrschaft mit transnationalen Unternehmen, die teilweise größer sind als ganze Volkswirtschaften. Dennoch ist auch diese Entwicklung nicht unumkehrbar, weil es eine dritte Schranke der Globalisierung gibt, die prinzipiell sogar noch zwingender ist als die beiden anderen Schranken: Das ist die Fossile- Ressourcen-Grenze. Diese Schranke beruht auf der unbestreitbaren Feststellung, dass fossile Ressourcen 1.) endlich sind und 2.) bei ihrem Verbrauch zu Umweltschäden führen. Dass die fossilen Ressourcen vorigen Jahrhundert zu wirtschaftlicher Zentralisierung, Monopolisierung und Machtzusammenballung geführt haben, beruht auf einer dritten charakteristischen Eigenschaft der fossilen Ressourcen, nämlich dass sie nur an wenigen Stellen auf der Welt gefunden, aber überall gebraucht und vermarktet werden. Daraus ergibt sich ein nahezu gebieterischer Globalisierungszwang für die Ressourcenbereitstellung bis hin zu militärischer Kontrolle der Lagerstätten, solange die fossile Ressourcenabhängigkeit nicht überwunden ist. (Alle drei Eigenschaften fossiler Ressourcen gelten übrigens auch für die Kernenergie.)

    Dieser Globalisierungszwang (mit all seinen traurigen Begleiterscheinungen von sozialer Ungerechtigkeit, Zerstörung der Demokratie und der Umwelt bis hin zu blutigen Kriegen) wird nun aber überflüssig gemacht durch die auf lange Sicht wegen Erschöpfung der fossilen Ressourcen ohnehin zwingend vorgeschriebene Umstellung der Weltwirtschaft auf solare, regenerative Energiequellen. Das Besondere an diesen emeuerbaren Energiequellen ist nämlich, dass sie nicht nur zeitlich unbegrenzt und ohne Schädigung der Umwelt verfügbar gemacht werden können, sondern auch räumlich an jedem bewohnten Ort der Erde, also dezentral. Damit entfällt die Notwendigkeit des Transportes der Energieträger über weite Entfernungen ebenso wie der Anreiz, durch militärische Maßnahmen die Kontrolle über die Lagerstätten sicherzustellen.

    Mit der (durch die nahende Erschöpfung fossiler Ressourcen ohnehin notwendige) Mobilisierung erneuerbarer Energien entsteht daher eine Dezentralisierungs- und Regionalisierungslogik, die zu einer neuen, humaneren und demokratischeren Weltgesellschaft führt. In dieser gibt es zwar noch einen globalen Technikmarkt, aber die Ressourcenmärkte sind regionalisiert. Das schwärzeste Kapitel der Globalwirtschaft, der Tanz um das "schwarze Gold" fossiler Ressourcen, wäre damit beendet. Ob das noch rechtzeitig geschieht, bevor Kriege um die sich erschöpfenden fossilen Restressourcen um sich greifen und durch fossile bzw. radioaktive Emissionen die globalen Lebensgrundlagen irreversibel zunichte machen, entscheidet über die Zukunft der Menschheit.


Moderation: Helmut Tributsch. V. i. S. d. P.: Roland Reich
HTML-Formatierung: Burkhard Kirste, 2002-12-18