Bisherige Erfolge und Schwierigkeiten auf dem Weg zur Abschaffung der Atomwaffen

Ringvorlesung Energie - Umwelt - Gesellschaft

Referentin:
Dr. Annette Schaper, Hessische Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung, Frankfurt am Main
Ort:
Chemiegebäude Takustr. 3, Hörsaal
Zeit:
Mittwoch, 1998-01-21 18:15 - 20:00 Uhr

Ausblick

Alles in allem ist der Abschluß des vollständigen Teststoppvertrages ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu nuklearer Abrüstung, wenn auch nur ein weiterer Schritt auf einem langen Weg. Weitere Abrüstungsschritte müssen folgen: Der nächste, der auch in den Prinzipien und Zielen der NVV-Überprüfung gefordert ist, ist eine Konvention zur Beendigung der Produktion von Plutonium und hochangereichertem Uran für militärische Zwecke, genannt Cut-Off. Andere, durchaus nicht unrealistische Maßnahmen wären die Schaffung eines Kernwaffenregisters bei den Vereinten Nationen, die Einbeziehung auch britischer, französischer und chinesischer Kernwaffen in die Abrüstung, die Einführung von Kontrollen der IAEA auch in Kernwaffenstaaten und die Schaffung von weiteren kernwaffenfreien Zonen.

Es kann davon ausgegangen werden, daß im Laufe der nächsten Zeit die Zahl der Unterzeichner weiter ansteigen wird. Selbst wenn einzelne Schwellenländer wie Indien und Pakistan dem Vertrag fern bleiben und sein Inkrafttreten damit blockiert ist, so wird er doch einen starken politischen Druck entfalten, dem sich kaum ein Land wird entziehen können. Die Wirksamkeit des Vertrages wird auch stark vom Fortgang der atomaren Abrüstung auf anderen Ebenen abhängen. Mit der deutlichen Reduzierung der strategischen Atomarsenale und der Schaffung regionaler atomwaffenfreier Zonen in Afrika und im Südpazifik sind in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht worden, die früher undenkbar schienen. Bedeutsam für die Vertrauensbildung innerhalb der Gemeinschaft der Unterzeichnerländer des Teststoppvertrages wird sein, daß das Internationale Datenzentrum möglichst bald mit seiner Arbeit beginnt. Erfreulicherweise hat man sich darauf verständigt, daß dieser Schritt nicht an das Inkrafttreten des Vertrages geknüpft sein soll. Sobald das IDC im Laufe der nächsten Zeit seine Überwachungstätigkeit aufnimmt, wird das de facto bestehende Teststopp-Verbot sogar einer Verifikation unterliegen, obwohl es de jure noch nicht in Kraft getreten ist und Sonderinspektionen noch nicht möglich sein werden. Ob sich der Vertrag auf Dauer zu einem stabilen Nukleartestverbot entwickelt, hängt davon ab, ob sich die Kernwaffenstaaten (und auch die Schwellenländer) weiterhin an das Moratorium gebunden fühlen und wieweit sie bereit sind, den Forderungen nach weiterer Abrüstung von Kernwaffen entgegenzukommen.

Quellenangabe: Dieser Abschnit "Ausblick" ist kopiert aus dem Artikel von A. Schaper u. M. Birkholz; Phys. Bl. 52 (1996), 1219 - 1224.


Verantwortlich: Dietmar Stehlik.
HTML-Formatierung: Burkhard Kirste, 1998-01-15