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"Nie wieder darf von deutschem Boden ein Krieg ausgehen !" Dürfen wir zulassen, dass diese Richtlinie unseres Grundgesetzes durch eine EU-Verfassung unwirksam gemacht wird ?
Ringvorlesung Energie - Umwelt - Gesellschaft
- Referent:
- Tobias Pflüger, Vorstandsmitglied der Informationsstelle Militarisierung (IMI), seit 2004 Mitglied im Europäischen Parlament, bis dahin Redaktionsmitglied von Wissenschaft und Frieden (W&F)
- Ort:
- Kristallographie, Takustr. 6, Hörsaal
- Zeit:
- (ausnahmsweise) Freitag, 2004-10-29 18:15 - 20:00 Uhr
Wenn ein harmloser Bürger den seit anderthalb Jahren kostenlos erhältlichen Entwurf zur Verfassung für Europa in die Hand bekommt, wird er ihn in der Regel nach kurzer Zeit verwirrt, aber mit der Hoffnung beiseite legen, dass die Politiker unsere demokratischen Errungenschaften und den Frieden im vereinten Europa doch irgendwie bewahren werden.
Nur wer sich aus friedenspolitischen Zeitschriften wie Wissenschaft und Frieden (W&F) oder Friedensforum von Autoren wie Tobias Pflüger oder Philipp Boos kritische Denkanstöße holt, begreift die Tragweite der Mitteilung, dass die Regierungschefs der EU ihre Länder (mit Ausnahme Dänemarks) bereits im Dezember 2003 in einer gemeinsamen Absprache ohne parlamentarische Mitwirkung (im Vorgriff auf die geplante europäische Verfassung) zu einer massiven militärischen Aufrüstung verpflichtet haben.
Diese Aufrüstung wird nicht etwa mit der Notwendigkeit militärischer Verteidigung Europas gegen Angriffe von außerhalb begründet: Solche Angriffe werden ganz ehrlich als "unwahrscheinlich" bezeichnet.
Als "Bedrohungen", die mit diesen neuen militärischen Streitkräften und Waffen "bekämpft" werden sollen, werden dagegen aufgezählt: 1.) Terrorismus, 2.) Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, 3.) Regionale Konflikte in anderen Ländern (z.B. Afghanistan), 4.) Das Scheitern schwacher Regierungen durch schlechte Staatsführung, Korruption, Machtmissbrauch und zivile Konflikte, S.) Organisierte Kriminalität, z.B. Handel mit Drogen, Frauen, illegalen Einwanderern und Waffen.
Da jeder militärische Einsatz Europas gegen diese "Bedrohungen" einen Angriff gegen ein fremdes Gebiet darstellen würde, wäre er völkerrechtswidrig! Gravierend kommt hinzu, dass jede parlamentarische und gerichtliche Kontrolle für diese militärischen Einsätze ausgeschaltet wird: Das EU-Parlament soll zwar unterrichtet und gehört werden, hätte aber keinerlei Weisungsbefugnis, und unser Bundestag oder das Bundesverfassungsgericht auch nicht mehr!
Gegen die oben aufgezählten Bedrohungen kommen nach dem Völkerrecht und zugleich mit Aussicht auf Erfolg nur zivile (d.h. nichtmilitärische) Konfliktbearbeitungen in Frage, allenfalls polizeiliche Unterstützung im Einvernehmen mit der betreffenden Regierung unter parlamentarischer Kontrolle durch die UN und durch unsere eigenen Parlamente.
Moderation: Thomas Betz. V. i. S. d. P.: Roland Reich
HTML-Formatierung: Burkhard Kirste, 2004-11-03
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