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Der Berliner Bankenskandal: Gefahr für die Demokratie und die Zukunftsfähigkeit Berlins
Ringvorlesung Energie - Umwelt - Gesellschaft
- Referent:
- Prof. Dr. Rolf Kreibich, seit 1981 Direktor des Instituts für Technikfolgenabschätzung und Technologiebewertung, früher Präsident der FU Berlin
- Ort:
- Kristallographie, Takustr. 6, Hörsaal
- Zeit:
- Mittwoch, 2004-11-17 18:15 - 20:00 Uhr
Der Berliner Bankenskandal ist das Thema von drei Vortragen am 17.11. und 18.11.2004 in unserer Ringvorlesung. Am 17.11. wird zuerst Rolf Kreibich schildern, wie sich die Zerstörung von Recht, Ordnung und Demokratie im Land Berlin in den letzten Jahren entwickelt hat. Anschießend spricht Samirah Kenawi über die wirtschaftlichen Zusammenhänge und (angeblichen) Sachzwänge, die zur Aufblähung der Bankrisiken geführt haben. (Vielleicht lernen wir auch etwas über die Abhängigkeitsverhältnisse, Verführungen und Bedrohungen der handelnden Personen.) Am 18.11.2004 (ausnahmsweise Donnerstag) spricht Albrecht Dehnhard über die juristischen Aspekte des Bankenskandals und über Wege zur Wiederherstellung rechtsstaatlicher Verhältnisse in Berlin.
Der Berliner Bankenskandal ist ein schockierendes Beispiel von Korruption und Zerstörung unseres Rechtsstaates: Obgleich die Landesbank Berlin und die Berliner Sparkasse nach ihrer Aufgabenstellung eigentlich keine spekulativen Geschäfte betreiben dürfen, wurden sie bereits 1994 mit der Berliner Bank und der Berliner Hypothekenbank und einigen Fondsgesellschaften unter dem Konzerndach "Berliner Bankgesellschaft" zusammengefasst. Dieser Konzern bot einflussreichen Politikern zur privaten Geldanlage besonders vorteilhafte Immobilienfonds an, für die sich mit Berücksichtigung einer Steuerersparnis ein für 29 Jahre garantierter effektiver Jahreszins von mindestens 12% ergab. Das Risiko für diese Garantie sollte das Land Berlin tragen. Um den zunächst verschleierten, aber nach einigen Jahren unübersehbar werdenden Konkurs dieser Fonds abzuwenden, beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus am 16.4.2002 in einem "Risikoabschirmungsgesetz", dass das Land Berlin für die Risiken der Immobiliengeschäfte der Berliner Bankgesellschaft für die nächsten 30 Jahre bis zu einer Höhe um 21,6 Mrd. Euro bürgen sollte.
Der Beschluss des Risikoabschirmungsgesetzes war der verhängnisvollste politische Fehler bei der Entwicklung des Berliner Bankenskandals:
1. Nach Marktlage war ein Zins von 12,5% unrealistisch: Dass die neu gebauten Wohnungen bei abnehmender Bevölkerung keine Mieter finden würden, war vorhersehbar.
2. Die Garantiesumme von 21,6 Mrd. Euro liegt weit über dem, was das Land Berlin jemals erwirtschaften könnte.
3. Dieser Beschluss verstärkt die unsoziale Überführung von Staatseigentum in Privathand: Auf diese Weise werden riesige Summen von Staatsvermögen und Steuergeldern, die zur Finanzierung gemeinnütziger, sozialer und kultureller Verpflichtungen Berlins (z.B. in Verkehrsmitteln, Schulen und Krankenhäusern) dringend benötigt würden, zur Finanzierung privaten Reichtums verwendet.
4. Wird Kriminalität legalisiert? Noch beängstigender als die wirtschaftlichen und sozialpolitischen Folgen dieses Beschlusses sind die Ursachen, warum sämtliche demokratischen Kontrollinstanzen in Wirtschaft und Politik versagt haben, die diesen verhängnisvollen Beschluss eigentlich hätten verhindern müssen.
Das betrifft
a) die Aufsichtsräte der Bankgesellschaft, die alle Machenschaften der
Vorstände abgesegnet haben (peinlich ist dabei, dass es sich ausnahmslos um
relevante Vertreter der deutschen Wirtschaft, des Senats von Berlin, der
Gewerkschaften und der Personalräte handelt),
b) die im Auftrag der Bankgesellschaft tätigen Wirtschaftsprüfungsunternehmen,
die (gegen phantastische Bezahlung) meist nur Teilbereiche geprüft
und damit die korrupten Geschäftspraktiken insgesamt gedeckt haben,
c) die staatliche Bankenaufsicht (Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, jetzt
"Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht"), die nach Aussagen von
Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses die Parlamentarier geradezu
erpresst hat, das Risikoabschirmungsgesetz zu beschließen, obwohl viele
Rechtsexperten dieses für verfassungswidrig halten,
d) und am Ende der Kontrollkette scheint auch noch die Justiz zu versagen -
müssen wir lernen, zwischen "Legalität" und "Legitimität" zu unterscheiden?
Wie kommt es, dass in unserem Parteiensystem auch nichtkriminelle Abgeordnete in die Situation kommen zu glauben, dass sie einem solchen Gesetzentwurf zustimmen müssten? Wie kann man im Prinzip die Legalisierung von unsozialen, in ihren Auswirkungen eigentlich "kriminellen" Bereicherungen verhindern?
Wie kann man die Verantwortlichen aus ihren Machtpositionen entfernen? Wie kann man die unsoziale Privatisierung öffentlichen Eigentums (wie z.B. Krankenhäuser, Universitäts- und Schulgebäude, Verkehrsmittel, Telefonnetze, Fernsehsender) verhindern oder rückgängig machen?
Moderation: Klaus Peter Kisker. V.i.S.d.P.: Roland Reich
HTML-Formatierung: Burkhard Kirste, 2004-11-22
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