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Wege zur Wiederherstellung der Verfassungsordnung in Berlin - das Beispiel Bankgesellschaft
Ringvorlesung Energie - Umwelt - Gesellschaft
- Referent:
- Prof. Dr. Albrecht Dehnhard, Berlin
- Ort:
- Kristallographie, Takustr. 6, Hörsaal
- Zeit:
- ausnahmsweise Donnerstag, 2004-11-18 18:15 - 20:00 Uhr
1. Verfassungsstörung im Land Berlin
Die Berliner Landespolitik bewegt sich seit Jahren in wesentlichen Bereichen außerhalb der Verfassungsordnung.
- Mindestens seit 1997 - so der Rechnungshof - entspricht der
Landeshaushalt nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Vor etwa einem Jahr
hat der Verfassungsgerichtshof die Verfassungswidrigkeit des Doppelhaushalts
2002/2003 festgestellt und eingehend begründet.
- Senat und Abgeordnetenhaus haben den Handlungsspielraum der
Landespolitik, besonders im Bereich der Betriebe, kontinuierlich eingeschränkt
und damit sich selbst insofern entmachtet: durch die Veräußerung des
Landesvermögens (Beispiel: BEWAG), durch die Überführung öffentlicher
Betriebe in Privatrechtsformen (Beispiel: die städtischen Krankenhäuser) und
durch eine nicht vertretbare Zurückhaltung bei der Führung und Kontrolle der
öffentlichen Anstalten (Beispiel: BVG).
- Verschiedentlich sind Rechtsnormen aufgrund ökonomischer Erwägungen nicht angewendet worden. Zu beobachten ist die Tendenz, die politische Rationalität des Verfassungsstaates durch eine ökonomische Rationalität zu verdrängen.
Da diese Verfassungsverstöße zur Routine geworden sind und keine Aussicht auf eine baldige Rückkehr zu einer verfassungsgemäßen Politik besteht, muss von einer nachhaltigen Verfassungsstörung im Land Berlin gesprochen werden.
2. Das Beispiel Bankgesellschaft
Verfassungsrechtlich fehlerhaft war und ist die Senatspolitik besonders im Fall der Bankgesellschaft.
Rechtsfehler bei der Gründung der Bankgesellschaft:
- Die Bankgesellschaft Berlin hätte nicht gegründet werden dürfen, da sie keine staatliche Aufgabe wahrnehmen sollte.
- Sie ist ohne ausreichende rechtliche Ermächtigung gegründet worden.
- Die gewählte Organisationsform ist mit dem Demokratieprinzip nicht vereinbar.
- Bei der Organisation der Bankgesellschaft Berlin sind die Verfassungsgrundsätze für die staatliche Haushaltswirtschaft nicht hinreichend beachtet worden.
Rechtsfehler bei der gegenwärtig vom Senat verfolgten Sanierungsstrategie:
- Der Senat hat bisher nicht nachgewiesen, dass die von ihm vorgesehene
Erhaltung der Bankgesellschaft für das Land Berlin günstiger ist als deren
Insolvenz.
- Der Senat geht davon aus, dass das Land Berlin für die Verbindlichkeiten der
Landesbank Berlin, die auf dem Kapitalmarkt mit mehr als 20 Mrd. Euro
verschuldet ist, in vollem Umfang einzustehen hat. Diese Rechtsauffassung kann
mit guten Gründen in Frage gestellt werden.
- Das Gesetz vom 16.4.2002, das den Senat zur Übernahme einer
Landesgarantie in Höhe von bis zu 21,6 Mrd. Euro ermächtigt, ist
verfassungswidrig. Es darf nicht angewendet werden. Offenbarste Schwachstelle
dieses Gesetzes ist die mit 21,6 Mrd. Euro bezifferte Haftungsobergrenze. Diese
Summe liegt völlig außerhalb dessen, was das Land Berlin jemals zu leisten
vermag. Wäre es wirksam, würden faktisch der Bund und die anderen
Bundesländer verpflichtet. - Verfassungswidrig ist das Gesetz auch, weil die
Abgeordneten vom Präsidenten des für die Bankenaufsicht zuständigen
Bundesamts in einer verfassungsrechtlich nicht hinnehmbaren Weise getäuscht
worden sind.
- Das "Sanierungskonzept" des Senats ist keineswegs, wie vom Senat in der Öffentlichkeit dargestellt, von der Europäischen Kommission umfassend geprüft und gebilligt worden. Insbesondere sind die Beihilfen des Landes zugunsten der Bankgesellschaft noch nicht abschließend genehmigt worden.
3. Wege zur Überwindung der Verfassungsstörung
Die fortwährenden Rechtsverstöße werden im Abgeordnetenhaus von allen Fraktionen mit bemerkenswertem Gleichmut hingenommen. Sie werden entweder nicht als Rechtsverstöße erkannt oder in ihrer Tragweite unterschätzt. Gleiches gilt für die Berliner Presse.
Der in der Verfassung von Berlin vorgesehene Weg eines Volksentscheids ist kaum gangbar. Auch die Gründung einer neuen Partei dürfte wenig erfolgversprechend sein. Aussichtsreicher ist der Versuch, durch weitere Initiativen zur Berliner Landespolitik (nicht nur zur Bankgesellschaft) auf die Rückkehr zur Verfassung zu drängen.
An die Berliner Wissenschaft, besonders an die Politik-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, ist die Frage zu richten, wie weit sie für die Fehlentwicklung der Berliner Landespolitik mitverantwortlich sind und was sie zur Überwindung der Verfassungsstörung in Berlin beizutragen gedenken.
Moderation: Thomas Betz. V.i.S.d.P.: Roland Reich
HTML-Formatierung: Burkhard Kirste, 2004-12-04
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