Jürgen Borchert ist durch seinen Beruf als Richter am Landessozialgericht mit erschütternden Verbrechen von ordentlich erzogenen, hart arbeitenden, bescheiden lebenden und dennoch hoffnungslos überschuldeten Familienvätern konfrontiert.
So hatte z.B. ein 42-jähriger Mann in seiner Verzweiflung seine Frau und 4 Kinder getötet und anschließend versucht, sich selbst das Leben zu nehmen, weil sein Facharbeiterlohn zum Lebensunterhalt seiner Familie nicht mehr ausreichte und die Zwangsräumung des von ihm gemieteten Hauses bevorstand. Er fürchtete "die Schande, dass die Familie auf der Straße leben" müsse.
Borchert weist nach, dass die ungerechte Sozial- und Familienpolitik an solchen Tragödien schuld ist. Diese Politik würde somit eigentlich auf die Anklagebank gehören.
Obwohl die rotgrüne Bundesregierung im Oktober 1998 in ihrer Koalitionsvereinbarung ähnlich wie frühere Bundesregierungen versprochen hatte, Deutschland wieder zu einem kinder- und familienfreundlichen Land zu machen und damit eine Investition in unsere Zukunft zu leisten, hat sich der Trend zu einer finanziellen Benachteiligung von Familien mit Kindern noch weiter verstärkt. Heute ist die finanzielle Situation der Familien in Deutschland schlechter denn je.
Diese Aussage wird belegt durch Vergleich des frei verfügbaren Einkommens eines Ledigen mit dem eines Ehepaares mit zwei oder drei Kindern bei einem jeweils gleichen Jahresbruttoeinkommen von 60.000,- DM.
Subtrahiert man von diesem Bruttoeinkommen die (vom Familienstand abhängigen) Steuern einschließlich Solidaritätszuschlag und die Arbeitnehmeranteile der (vom Familienstand unabhängigen) Sozialversicherungen (für Rente, Krankheit, Pflege und Arbeitslosigkeit), so erhält man das Nettoeinkommen.
Subtrahiert man vom Nettoeinkommen das steuerrechtliche Existenzminimum von 14.000,- DM pro Erwachsenen und 9.936,- DM pro Kind bis 16 Jahre, so erhält man das frei verfügbare Einkommen. Dieses hat für ein Ehepaar mit 3 Kindern bereits einen negativen Wert, d.h., das Nettoeinkommen ist kleiner als das in Deutschland steuerrechtlich anerkannte Existenzminimum!.
Für ein Ehepaar mit 2 Kindern ist das frei verfügbare Einkommen gerade noch positiv und beträgt 1.633,- DM. Für den Ledigen beträgt das frei verfügbare Einkommen dagegen 21.141,- DM.
Während die Steuersätze aus Gründen sozialer Gerechtigkeit vom Familienstand abhängig sind, ist das bei den Sozialversicherungsbeiträgen nicht der Fall. Diese Ungerechtigkeit hat sich seit der Wiedervereinigung immer verhängnisvoller ausgewirkt.
Die zahlungsunfähige Regierung ist nämlich dazu übergegangen, zur Finanzierung öffentlicher Verpflichtungen wie der Wiedervereinigungskosten auch die Einnahmen aus den Sozialversicherungsbeiträgen heranzuziehen. Diese sind daher zwischen 1990 und 1998 allmählich von 35,6% des Bruttoeinkommens auf 42,5% des Bruttoeinkommens angestiegen.
Die schreiende soziale Ungerechtigkeit dieses Verfahrens wird deutlich, wenn man sich ausrechnet, wie unterschiedlich sich z.B. eine Erhöhung der Sozialabgaben um 1% (d.h. eine Erhöhung des Arbeitnehmeranteils um 0,5%) auf das frei verfügbare Einkommen eines Ledigen oder eines Familienvaters mit 2 Kindern auswirkt:
0,5% von 60.000.- DM sind in beiden Fällen 300,- DM, um die sich das frei verfügbare Einkommen vermindert. Gemessen an dem frei verfügbaren Einkommen des Ledigen von 21.141,- DM ist ein Abzug von 300,- DM nur 1,4% und fällt kaum ins Gewicht, aber gemessen an dem frei verfügbaren Einkommen des Familienvaters von 1.633,- DM sind 300,- DM weniger schon 18,4%, also ein schmerzhafter Eingriff!
Eine ähnliche soziale Ungerechtigkeit liegt auch in den sogenannten "indirekten" Steuern oder "Verbrauchssteuern" (Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Ökosteuer, Mineralölsteuer usw.), denn diese treffen Familien wegen ihres höheren Verbrauchs härter als kinderlose Haushalte. Das gleiche gilt auch für Trinkwasser- und Abwassergebühren.
Während für die (direkten) Steuern in unserem früheren Sozialstaat entsprechend dem Familienstand soziale Freibeträge zur Sicherung des Existenzminimums eingeführt worden waren, ist das bei den Verbrauchssteuern nicht der Fall.
Um so verhängnisvoller ist es, dass gerade die Verbrauchssteuern zur Schließung der Löcher in den Staatskassen in den letzten Jahren laufend erhöht worden sind. Von 1988 bis 1998 hat sich der Anteil der ungerechten Verbrauchssteuern am Gesamtsteueraufkommen von 40,5% auf 48,9% erhöht.
Besonders schmerzlich ist die Feststellung, dass während der gleichen Zeit der Anteil der sozial gerechten, direkten Steuern von 59,5% auf 51,1% des Gesamtsteueraufkommens vermindert worden ist!
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht eine Erhöhung des Kindergeldes durchgesetzt. Aber durch die oben beschriebene Politik sind den Familien insgesamt viel mehr finanzielle Mittel entzogen worden.
Die als "Geschenke" verteilten Kindergeldbeträge sind auch viel weniger als das, was den kinder-erziehenden Müttern im Interesse der Erhaltung unserer Gesellschaft eigentlich als gerechter Lohn zustehen würde.
Die politischen Konsequenzen werden im Vortrag ausführlich diskutiert.
Grundlage des Vortrags von Jürgen Borchert sind seine folgenden Veröffentlichungen:
1. "Armut in Deutschland - Die Familienpolitik gehört hinter Gitter" , DER DRITTE WEG,
April/Mai 2001, S. 8 - 16.
2. "Sozialpolitik: Über Rechtsradikalismus und das Versagen der Sozialdemokratie"
HUMANWIRTSCHAFT (bisher "DER DRITTE WEG"), Zeitschrift für eine menschliche
Marktwirtschaft. Juni/Juli 2001, S. 16 - 21.
3. "Verraten und verkauft - Der renommierte Sozialrichter Jürgen Borchert fordert mehr
finanzielle Gerechtigkeit für Eltern und Kinder", STERN Nr. 9 vom 2001-02-22, S. 58 - 70.