Mitverantwortung - ihre Begründung und ihre Anwendung im Rahmen der transzendentalpragmatischen Diskursethik

Ringvorlesung Energie - Umwelt - Gesellschaft

Referent:
Prof. Dr. Karl-Otto Apel, Philosophie, Universität Frankfurt
Ort:
Chemiegebäude Takustr. 3, Hörsaal
Zeit:
Mittwoch, 2002-02-06 18:15 - 20:00 Uhr

"Bin ich etwa verantwortlich für kollektives Fehlverhalten, gegen das ich als Einzelner ohnmächtig bin?" - Karl-Otto Apels rationale Begründung einer intersubjektiv gültigen Ethik der Mitverantwortung ist eine notwendige philosophische Grundlage zur Lösung der immer schwieriger werdenden gesellschaftlichen Probleme, mit denen wir in unserer Ringvorlesung seit Jahren beschäftigt sind!

Karl-Otto Apels Suhrkamp-Taschenbuch "Diskurs und Verantwortung - Das Problem des Übergangs zur postkonventionellen Moral" enthält eine Reihe von Vorträgen, in denen seine Philosophie (z.T. auch für Laien) sehr verständlich dargestellt wird - verständlich besonders, wenn der Leser sich die Zeit nimmt, über die von Apel sehr sorgfältig gewählten Worte ein wenig nachzudenken. - In dem Vortrag "Die Situation des Menschen als ethisches Problem" (S.42-68) hat Apel gezeigt, daß die im westlichen Denken heute vorherrschende Festlegung einer Komplementarität (von "wertneutraler" Rationalität im öffentlichen Bereich von Politik, Recht und Wissenschaft und irrationaler Wahl letzter Wertungsaxiome im rein privaten Bereich) für die Menschheit verhängnisvoll ist, weil die rechtliche Organisation einer moralischen Verantwortung für die Folgen kollektiver Handlungen der Menschheit durch diese Festlegung blockiert wird. - In dem Abschnitt "Das Problem der ethischen Rationalität" (S.55-62) zeigt Apel, dass das im Komplementaritätssystem ursprünglich noch mögliche Einfließen auch moralischer Anliegen in die Gesetzgebung immer schwieriger wird. (Die Wahrnehmung der im Grundgesetz vorgesehenen persönlichen Gewissensfreiheit der demokratisch gewählten Abgeordneten und deren demokratische Entscheidungsmöglichkeiten werden nämlich durch die zunehmenden kapitalistischen Zwänge der Zentralisierung, Monopolisierung und Globalisierung immer mehr eingeschränkt.)

Um hier eine Änderung herbeizuführen, weist Apel darauf hin, dass die Voraussetzungen des verhängnisvollen Komplementaritätssystems paradox sind und auf einem Denkfehler beruhen (vgl. S.59 ff.). Der Denkfehler zeigt sich darin, dass der angeblich "wertfreie" (moralfreie) rationale Bereich von Politik, Recht und Wissenschaft in Wirklichkeit gar nicht ohne die (angeblich "irrationale") Moral auskommt, denn bei der Erzielung von politischen Übereinkünften durch argumentative Verhandlungen und Mehrheitsbeschlüsse wird (bewusst oder unbewusst) die ethische Norm vorausgesetzt, dass Übereinkommen einzuhalten sind.

Diese Argumentation ist die Grundlage von Apels Begriff einer nicht wertfreien, sondern ethischen Rationalität durch diskursive Konsensbildung. Damit baut Apel auf dem von Kant geprägten Begriff der Vernunft auf, der bei Kant und Hegel (im Gegensatz zu späteren Philosophen) nicht nur naturwissenschaftlich objektivierbare Erfahrungen logisch verarbeitet, sondern auch intersubjektiv vorhandene Erfahrungen. Deren Einbeziehung in der transzendentalpragmatischen Diskursethik ist nicht nur logisch möglich, sondern zur Rettung unserer Lebensbedingungen im Interesse aller Menschen unabdingbar.

Zur Einführung

(von Jens Peter Brune, M.A. phil.)

Die von Karl-Otto Apel (zusammen mit Jürgen Habermas) begründete Diskursethik befasst sich nicht damit, neue moralische Werte oder Normen zu postulieren. Ihr Kerngeschäft besteht vielmehr darin, grundlegende moralische Orientierungen aufzudecken und zu prüfen. Es handelt sich um moralische Orientierungen, die wir als vernünftige, zurechnungsfähige Wesen in unserem Handeln und Kommunizieren immer schon befolgen.

Die Diskursethik ist eine "pragmatische" Ethik, sofern sie den Blick auf den Vollzug von menschlichen Kommunikationshandlungen bzw. Argumentationen lenkt. Da Apel nach absolut unbezweifelbaren "Bedingungen der Gültigkeit" des Vollzuges solcher Handlungen fragt, versteht er seine Ethik (im Unterschied zu Habermas) als "transzendentale" Ethik. Unter "Diskurs" schließlich ist die Praxis des Argumentierens zu verstehen, wobei "Argumentieren" eine ausgezeichnete Form des Handelns ist: Nicht jede Handlung ist aktuelles Argumentieren, aber jede bewusste Handlung verweist "intern" auf Argumente.

I.

Bereits im Gründungsdokument der Diskursethik, der Anfang der 70er Jahre erschienenen Studie "Das Apriori der Kommunikationsgemeinschaft und die Grundlagen der Ethik", hat Apel hinsichtlich der Auswirkungen menschlicher Handlungen zwischen einem Mikrobereich der Familie und der Nachbarschaft, einem Mesobereich nationaler Politiken und einem Makrobereich global-vernetzten menschlichen Handelns unterschieden. Seither fordert er eine "Makroethik der Menschheit", die sich unabhängig von den empirisch feststellbaren Moralvorstellungen einzelner (ethnischer und religiöser) Gruppen oder der wirkmächtigen, aber partikularen Idee der Staatsräson begründen lässt. Die Anforderungen an eine solche Ethik sind hoch:

(1) Die Ethik muss Grundnormen der Moral aufweisen, die für alle vernünftigen Wesen verbindlich, d. h. rational einsehbar und verpflichtend sind. In der Tradition Immanuel Kants nimmt die Diskursethik das logische Gebot ernst, normative Postulate nicht allein aus deskriptiven Aussagen abzuleiten. Das zwingt die Diskursethik auch zum Verzicht: Im Gegensatz zu vielen traditionellen Ethiken gibt sie keine konkreten, material gehaltvollen Handlungsanweisungen. Vielmehr versucht sie, menschliche Handlungspraxis mittelbar moralisch zu orientieren: nämlich über praktische Diskurse, in denen möglichst alle evtl. Betroffenen die moralische Legitimität von Handlungsweisen mit Argumenten prüfen.

(2) Die Ethik darf nicht blind sein für das (derzeit) moralisch "Machbare", sondern muss sensibel sein für die real immer möglichen Konflikte in konkreten, geschichtlichen Handlungssituationen. Denn häufig verhindern scharfe Interessengegensätze, Entscheidungsdruck und Mangel an Wissen und materiellen Ressourcen die Realisierung des eigentlich moralisch Wünschenswerten. Apels Diskursethik beansprucht, in einer Welt, die ihrem Anliegen Widerstände entgegenbringt, Verantwortung für den Erfolg des Moralischen zu übernehmen.

(3) Angesichts der globalen und langfristigen sozio-ökologischen Folgen und Nebenfolgen menschlicher Aktivitäten soll die Ethik eine Verantwortung für die Wahrung und Verbesserung der Lebens- und Kommunikationsvoraussetzungen künftiger Generationen begründen. Mit Hans Jonas teilt Apels Diskursethik das "Prinzip Verantwortung" als eine Ethik der Zukunftsverantwortung.

Offenbar kann und darf eine Ethik der Erfolgs- und der Zukunftsverantwortung weder einzelnen Personen noch einer Gruppe von Menschen allein Verantwortung zuschreiben. Die kollektive Urheberschaft ökologischer und sozialer Folgen menschlicher Aktivitäten, die durch Wissenschaft und Technik gestützt, teils ökonomisch motiviert und systemisch vernetzt sind, schließt eine unmittelbare personale Zurechnung von Verantwortung aus. Auch kann prospektive Verantwortung für den Erhalt und die Verbesserung sozialer und ökologischer Lebens- und Kommunikationsbedingungen nicht (ohne weiteres) in die Hand Einzelner, einzelner Gruppen oder Organisationen (Unternehmen, Staaten) gelegt werden. Wie ist dann aber ein Begriff der Verantwortung, der den skizzierten Anforderungen gerecht wird, überhaupt noch zu denken?

II.

Diese Frage hat Apel in der letzten Zeit in den Vordergrund gerückt und zu zeigen versucht, dass wir "logisch" noch vor der Zurechnung individueller Verantwortung bereits Mit-Verantwortung übernommen haben. Diese soll schlechthin alle vernünftigen Wesen gleichermaßen in die Pflicht nehmen. Der Begriff (das Prinzip) der Mit-Verantwortung wird damit zum Angelpunkt der transzendentalpragmatischen Diskursethik.

Bei der individuellen Verantwortung dagegen unterscheidet Apel einerseits (a) Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen, die Einzelpersonen im Rahmen spezieller institutioneller oder gesellschaftlicher Rollen zugesprochen werden (konventionelle, individuell zurechenbare Verantwortung), und andererseits (b) Verantwortung, die sich eine einzelne Person angesichts einer moralischen Herausforderung allein aufgrund von vernünftiger Einsicht selbst auferlegt (postkonventionelle individuelle Verantwortung).

(a) Wird von konventioneller Verantwortung gesprochen, ist zumeist klar, wer, wofür gegenüber wem verantwortlich ist. Die Kriterien der Zuschreibung sind mit der familiären Rolle, der beruflichen Stellung oder dem jeweiligen politischen Amt festgelegt. Organisationen können im Zweifel auf Gewohnheitsrecht, Kodifikationen und Verträge zurückgreifen. Auch sind die Anforderungen an die Erfüllung der Pflichten auf das einzelmenschliche (bzw. das kollektiv organisierte) Maß zugeschnitten. Fragt man aber radikal, "warum überhaupt Verantwortung übernehmen?", lässt ein konventioneller Verantwortungsbegriff nur Antworten zu, die auf bereits bestehende Zuständigkeiten, etablierte Loyalitäten und Vereinbarungen rekurrieren. Die Bindung an solche Bezugsinstanzen macht "konventionelle Verantwortung" nicht nur anfällig für die faktisch mögliche Erosion eben dieser Bezugsinstanzen, sondern auch kurzsichtig angesichts neuer Verantwortungsaufgaben.

(b) Es kommt vor, dass Personen aus freier Einsicht in die moralische Richtigkeit Verantwortung für etwas übernehmen. Apel denkt hier v. a. an Personen, die über mehr Macht und Kenntnisse als andere verfügen - z. B. Politiker/innen oder Wissenschaftler/innen. Ein konkretes Beispiel: der pensionierte russische Atomwissenschaftler Alexander Nikitin hatte im Auftrag der norwegischen Bellona-Stiftung an einem Bericht über "Die russische Nord-Flotte - Quellen der radioaktiven Verstrahlung" gearbeitet, als er aus diesem Grund 1996 vom russischen Geheimdienst verhaftet und später wegen Hochverrats unter Anklage gestellt wurde. Sein Anliegen, Informationen über radioaktive Kontamination in den Regionen von Murmansk und Archangelsk sowie deren Verursacher zu bündeln und ins Ausland zu leiten, provozierte wie erwartet staatliche und "halbstaatliche" Repressionen. Nikitin wurde von amnesty international als "gewaltloser politischer Gefangener" adoptiert. Sein Fall könnte als Fall der Selbstzuschreibung postkonventioneller Verantwortung gelten.

III.

Mit solchen Verantwortungsinitiativen Einzelner ist freilich die von Apel gemeinte Mit-Verantwortung schlechthin aller noch nicht getroffen. Allerdings liegt es nahe, im Fall Nikitin ein Bewusstsein der Mit-Verantwortung etwa auf Seiten der Bellona-Stiftung, amnesty internationals und - letztlich - der kritischen Weltöffentlichkeit anzunehmen. Die Weltöffentlichkeit - organisiert in "tausend Gesprächen und Konferenzen" (Apel) - könne gewissermaßen als Realinstanz der Mit-Verantwortung aller betrachtet werden.

Wie aber lässt sich Mit-Verantwortung eigentlich begründen? Die Frage nach der Begründung der Mit-Verantwortung erscheint besonders dringlich, wenn man Apels frühere Diagnose der geistesgeschichtlichen "Großwetterlage" immer noch für zutreffend halt, nämlich die verbreitete, auf Max Weber zurückgehende Ansicht, dass Fragen rationaler Begründung generell eine Sache wertfreier (Natur-)Wissenschaft seien, während "Moral" nur eine private und letztlich irrationale Angelegenheit sei. Überdies dürften viele unter "rationaler Begründung" eine - wie immer im Einzelnen vollzogene - Ableitung von Sätzen aus Obersätzen (Prämissen/Axiomen) verstehen. Unter diesen Voraussetzungen muss aber jeder Versuch, eine Pflicht zur "Verantwortung" zu begründen, eben diese Pflicht dogmatisch setzen, wenn der Versuch nicht in einem schlechten Zirkel oder einem Regress enden soll.

Die entscheidende Frage bleibt: "Warum überhaupt Verantwortung übernehmen?" Apels Antwort auf diese Frage ist - jedenfalls, was ihren Kern betrifft - in gewisser Weise erstaunlich einfach. Vielleicht wird sie deshalb häufig missverstanden. Sie lässt sich so skizzieren: Unabhängig davon, ob jemand Forschung betreibt, politische Programme entwickelt oder auf andere Art tätig ist: immer nimmt er auch Teil an der Praxis des Argumentierens. Und diese Praxis des Argumentierens (der Diskurs) hat nach Apel bereits moralisch gehaltvolle Voraussetzungen, die gar nicht zur Disposition gestellt werden können. Jede Person, die argumentiert, habe somit - bewusst oder unbewusst - bereits das Prinzip der Mit-Verantwortung für die Aufdeckung und Lösung moralrelevanter Probleme im Diskurs anerkannt.

Wenn dies zutrifft, sich also das Prinzip der Mit-Verantwortung für alle Argumentierenden einsichtig machen lässt, ist der Standpunkt gewonnen, von dem aus die Diskursethik der Mit-Verantwortung weiter entfaltet werden kann. Dazu nimmt Apel vor allem die eingewöhnten und positiv-rechtlichen Institutionen wieder in den Blick: Soweit sich diese Institutionen (lokaler wie globaler Art) als moralisch unverzichtbare und effektive Agenturen individuell zurechenbarer Verantwortung erweisen, sei mit dem Prinzip der Mit-Verantwortung zugleich eine Mit-Verantwortung aller für die Bewahrung, Revision und Neuschaffung von institutionellen Arrangements individuell zurechenbarer Verantwortung verbunden.


Moderation: Dietrich Böhler und Horst Gronke. V. i. S. d. P.: Roland Reich
HTML-Formatierung: Burkhard Kirste, 2002-02-04, 2002-02-06