Evaluation am Institut fuer Chemie und Biochemie


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Lehrevaluation

 

Anonymität und Vertrauensschutz

 

Kann aus dem TOKEN auf die eingebende Person geschlossen werden?
Wenn der Dozent TOKENS verteilt, ist es ganz offensichtlich, dass so eine Zuordnung weder vorher noch nachher möglich ist. Selbst wenn die TOKENS - was auch möglich ist - per E-Mail verschickt werden, wobei also jeder Teilnehmer individuell sein eigenes TOKEN zugeschickt bekommt, ist das System so eingerichtet, dass eine Zuordnung auch dann nicht möglich ist. Die Anonymität ist auf jeden Fall besser gewahrt, als wenn handschriftlich ausgefüllte Zettel z.B. nach der Vorlesung der Reihe nach auf einem Stapel abgelegt werden, und Reihenfolge wie Handschrift zu Zuordnungen führen könnten.

Kann man als Dozent der Veröffentlichung der Ergebnisse wiedersprechen?
Der Institutsrat hat generell die Veröffentlichung der Ergebnisse beschlossen. "öffentlich" bedeutet dabei: "institutsöffentlich", dass heisst der Zugriff auf die Ergebnisse ist nur von Rechnern des Instituts aus möglich oder von Nutzern, die mittels Zedat-Anbindung auf die Unizensus-Seiten zugreifen. Technisch ist es möglich, einzelne Veranstaltungen von der Veröffentlichung auszunehmen.

Zusätzlich werden die Evaluationsergebnisse den studentischen Juroren zur Ermittlung des Preises für gute Lehre zugänglich gemacht.

Wäre es möglich, dass verunglimpfende Antworten veröffentlicht werden?
Das ist nicht möglich. Sogenannte Freitextfragen - also Fragen, bei denen die Studierenden freien Text eingeben können, sind in der Evaluation des Instituts grundsätzlich von der Veröffentlichung ausgeschlossen.

 





 

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Letzte Änderung: 20.01.2007