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Liste der S-Sätze
Inhalt:
Hinweise:
- Links der S-Sätze weisen auf die Richtlinie 67/548/EWG. Sie können dort entnehmen, wie der betreffende S-Satz zu verwenden ist.
- Diese Liste enthält auch Abwandlungen der S-Sätze durch Chemikalienfirmen. Diese Sätze sind durch Hinzufügen des Firmennamens kenntlich gemacht.
S-Sätze:
| S1: | Unter Verschluß aufbewahren. |
| S2: | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
| S3: | Kühl aufbewahren. |
| S4: | Von Wohnplätzen fernhalten. |
| S5: | Unter ... aufbewahren (geeignete Schutzflüssigkeit ist anzugeben). |
| Merck S5.1: | Unter Wasser aufbewahren. |
| Merck S5.2: | Unter Petroleum aufbewahren. |
| Merck S5.3: | Unter Paraffinöl aufbewahren |
| Riedel-de Haen S5A: | Unter Paraffinöl aufbewahren. |
| Riedel-de Haen S5B: | Unter Petroleum aufbewahren. |
| Riedel-de Haen S5C: | Unter Schutzflüssigkeit aufbewahren. |
| S6: | Unter ... aufbewahren (inertes Gas ist anzugeben). |
| Merck S6.1: | Unter Stickstoff aufbewahren. |
| Merck S6.2: | Unter Argon aufbewahren. |
| Merck S6.3: | Unter Kohlendioxid aufbewahren. |
| Riedel-de Haen S6A: | Unter Schutzgas aufbewahren. |
| Riedel-de Haen S6B: | Unter Stickstoff aufbewahren. |
| Riedel-de Haen S6C: | Unter Argon aufbewahren. |
| S7: | Behälter dicht geschlossen halten. |
| S8: | Behälter trocken halten. |
| S9: | Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. |
| S10 (veraltet): | Inhalt feucht halten. (Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.) |
| S11(veraltet): | Zutritt von Luft
verhindern. (Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.) |
| S12: | Behälter nicht gasdicht verschließen. |
| S13: | Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. |
| S14: | Von ... fernhalten. (Inkompatible Substanzen sind anzugeben.) |
| Merck S14.1: | Von Reduktionsmittel, Schwermetallverbindungen, Säuren und Alkalien fernhalten. |
| Merck S14.2: | Von oxidierenden und sauren Stoffen sowie Schwermetallverbindungen fernhalten. |
| Merck S14.3: | Von Eisen fernhalten. |
| Merck S14.4: | Von Wasser und Laugen fernhalten. |
| Merck S14.5: | Von Säuren fernhalten. |
| Merck S14.6: | Von Laugen fernhalten. |
| Merck S14.7: | Von Metallen fernhalten. |
| Merck S14.8: | Von oxidierenden und sauren Stoffen fernhalten. |
| Merck S14.9: | Von brennbaren organischen Substanzen fernhalten. |
| Merck S14.10: | Von Säuren, Reduktionsmitteln und brennbaren Materialien fernhalten. |
| Merck S14.11: | Von brennbaren Stoffen fernhalten. (Entspricht S17!) |
| S15: | Vor Hitze schützen. |
| S16: | Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. |
| S17: | Von brennbaren Stoffen fernhalten. |
| S18: | Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. |
| S20: | Bei der Arbeit nicht essen und trinken. |
| S21: | Bei der Arbeit nicht rauchen. |
| S22: | Staub nicht einatmen. |
| S23: | Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (Geeignete Bezeichnung(en) sind anzugeben). |
| Merck S23.1: | Gas nicht einatmen. |
| Merck S23.2: | Dampf nicht einatmen. |
| Merck S23.3: | Aerosol nicht einatmen. |
| Merck S23.4: | Rauch nicht einatmen. |
| Merck S23.5: | Dampf/Aerosol nicht einatmen. |
| Riedel-de Haen S23A: | Gas nicht einatmen. |
| Riedel-de Haen S23B: | Rauch nicht einatmen. |
| Riedel-de Haen S23C: | Aerosol nicht einatmen. |
| S24: | Berührung mit der Haut vermeiden. |
| S25: | Berührung mit den Augen vermeiden. |
| S26: | Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. |
| S27: | Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. |
| S28: | Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (Mittel sind anzugeben). |
| Merck S28.1: | Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. |
| Merck S28.2: | Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. |
| Merck S28.3: | Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife, möglichst auch mit Polyethylenglycol 400. |
| Merck S28.4: | Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol 300 und Ethanol (2:1) und anschließend mit viel Wasser und Seife. |
| Merck S28.5: | Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol 400. |
| Merck S28.6: | Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol 400 und und anschließend Reinigung mit viel Wasser. |
| Merck S28.7: | Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und saurer Seife. |
| Riedel-de Haen S28A: | Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Kupfersulfatlösung 2 %. |
| Riedel-de Haen S28B: | Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol. |
| Riedel-de Haen S28C: | Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Polyethylenglycol / Ethanol (1:1). |
| Riedel-de Haen S28D: | Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. |
| S29: | Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. |
| S30: | Niemals Wasser hinzufügen. |
| S31 (veraltet): | Von explosionsfähigen Stoffen
fernhalten. (Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.) |
| S33: | Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. |
| S34 (veraltet): | Schlag und Reibung
vermeiden. (Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.) |
| S35: | Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. |
| Merck S35.1: | Abfälle und Behälter müssen durch Behandeln mit 2 %iger Natronlauge beseitigt werden. |
| S36: | Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. |
| S37: | Geeignete Schutzhandschuhe tragen. |
| S38: | Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. |
| S39: | Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. |
| S40: | Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit ... reinigen. (Material ist Hersteller anzugeben). |
| Merck S40.1: | Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit viel Wasser reinigen. |
| Riedel-de Haen S40A: | Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit Jodkohle reinigen. |
| S41: | Explosions- und Brandgase nicht einatmen. |
| S42: | Bei Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen. (Geeignete Bezeichnung(en) sind anzugeben.) |
| S43: | Zum Löschen ... (Löschmittel ist anzugeben) verwenden. (Wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: "Kein Wasser verwenden".) |
| Merck S43.1: | Zum Löschen Wasser verwenden. |
| Merck S43.2: | Zum Löschen Wasser oder Pulverlöschmittel verwenden. |
| Merck S43.3: | Zum Löschen Pulverlöschmittel verwenden. Kein Wasser verwenden. |
| Merck S43.4: | Zum Löschen Kohlendioxid verwenden. Kein Wasser verwenden. |
| Merck S43.6: | Zum Löschen Sand verwenden. Kein Wasser verwenden. |
| Merck S43.7: | Zum Löschen Metallbrandpulver verwenden. Kein Wasser verwenden. |
| Merck S43.8: | Zum Löschen Sand, Kohlendioxid oder Pulverlöschmittel verwenden. Kein Wasser verwenden. |
| Riedel-de Haen S43A: | Zum Löschen Sand (niemals Wasser) verwenden. |
| S44 (veraltet): | Bei Unwohlsein ärztlichen Rat
einholen. (Wenn möglich, dieses Etikett
vorzeigen.) (Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.) |
| S45: | Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen. (Wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen.) |
| S46: | Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. |
| S47: | Nicht bei Temperaturen über .. °C aufbewahren (Temperatur ist anzugeben). |
| FU-Sicherheitsdatenbank S4730: | Nicht bei Temperaturen über 30 °C aufbewahren. |
| FU-Sicherheitsdatenbank S4740: | Nicht bei Temperaturen über 40 °C aufbewahren. |
| S48: | Feucht halten mit ... (Geeignetes Mittel ist anzugeben.) |
| Merck S48.1: | Feucht halten mit Wasser. |
| Riedel-de Haen S48A: | Feucht halten mit Wasser. |
| S49: | Nur im Originalbehälter aufbewahren. |
| S50: | Nicht mischen mit ... (Inkompatible Substanz ist anzugeben.) |
| Merck S50.1: | Nicht mischen mit Säuren. |
| Merck S50.2: | Nicht mischen mit Laugen. |
| Merck S50.3: | Nicht mischen mit starken Säuren, starken Basen, Buntmetallen und deren Salzen. |
| S51: | Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. |
| S52: | Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden. |
| S53: | Exposition vermeiden! Vor Gebrauch besondere Anweisung einholen. |
| S54 (veraltet): | Vor Ableitung in Kläranlagen Einwilligung der
zuständigen Behörden einholen. (Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.) |
| S55 (veraltet): | Vor Ableitung in die Kanalisation oder in
Gewässer nach dem Stand der Technik behandeln. (Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.) |
| S56: | Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. |
| S57: | Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. |
| S58 (veraltet): | Als gefährlichen Abfall entsorgen. (Dieser S-Satz ist in der Novellierung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.) |
| S59: | Information zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller / Lieferanten erfragen. |
| S60: | Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. |
| S61: | Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisung einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. |
| S62: | Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. |
| S63: | Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen. |
| S64: | Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen. (Nur wenn Verunfallter bei Bewußtsein ist.) |
Kombinationen der S-Sätze:
| S1/2: | Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren. |
| S3/7: | Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren. |
| S3/7/9 (veraltet): | Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. |
| S3/9 (veraltet): | Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. |
| S3/9/14: | An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren. (Die Stoffe, deren Kontakt vermieden werden muß, sind anzugeben.) |
| S3/9/14/49: | Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren. (Die Stoffe, deren Kontakt vermieden werden muß, sind anzugeben.) |
| S3/9/49: | Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. |
| S3/14: | An einem kühlen Ort, entfernt von ... aufbewahren. (Stoff mit dem der Kontakt vermieden werden muß, ist anzugeben.) |
| S7/8: | Behälter trocken und dicht geschlossen halten. |
| S7/9: | Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. |
| S7/47: | Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren. |
| S20/21: | Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen |
| S24/25: | Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. |
| S27/28: | Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben) |
| S29/35: | Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. |
| S29/56: | Nicht in die Kanalisation gelangen lassen, diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. |
| S36/37: | Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. |
| S36/37/39: | Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. |
| S36/39: | Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen. |
| S37/39: | Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen. |
| S47/49: | Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über ... °C aufbewahren. (Temperatur ist anzugeben.) |
Burkhard Kirste, 1994-07-08, Thomas Lehmann, 1996-01-02; letzte Änderung: 2009-01-21
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