Anrechnung von Wahlpflichtfächern als Wahlfach
Über den im Bachelorstudiengang geforderten Umfang an Wahlpflichtfächern von 6 LP hinaus können weitere Lehrveranstaltungen aus dem Katalog der Wahlpflichtfächer belegt werden, um sie als Studienleistungen des Wahlfachbereichs anrechnen zu lassen.
Beschluss des Prüfungsausschuss vom 31.10.2003
Wenn in einem Wahlfpflichtfach mehr als die geforderten 6 LP erbracht werden, können die überzähligen Leistungspunkte für den Wahlbereich angerechnet werden.
Beschluss des Prüfungsausschuss vom 11.03.2008


