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Wahlmöglichkeit bei der verbalen Zuordnung von Notenwerten auf dem Abschlusszeugnis

Studierende, die bis einschließlich 30. Juni 2004 für den Bachelor- oder den Masterstudiengang immatrikuliert wurden und zum genannten Stichtag noch immatrikuliert waren, haben die Wahl, sich auf dem Abschlusszeugnis folgende Alternativen für die verbale Bezeichnung der Noten ausweisen zu lassen:

Diese Wahl kann nur ein Mal und unwiderruflich getroffen werden. Dazu ist ein entsprechender Antrag auszufüllen und dem Prüfungsbüro vorzulegen. Die Wahlmöglichkeit betrifft nur die verbale Zuordnung zu den Notenwerten. Die Zahlenwerte selbst bleiben wie sie sind. Wer von der Wahlmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht und schon ein Abschlusszeugnis erhalten hat, kann sich auf Antrag ein entsprechend berichtigtes Zeugnis ausstellen lassen. Die Ausgabe des berichtigten Zeugnisses erfolgt im Austausch gegen die Erstausfertigung.

Wer von der Wahl generell keinen Gebrauch machen will, erhält ein Zeugnis mit schulnotentypischer Zuordnung.

ECTS-Noten geben grundsätzlich eine relative Bewertung an. Um eine Abschlussnote relativ zu bewerten, bedarf es einer statistisch hinreichend relevanten Anzahl an Absolventen. Zur Zeit der Neueinrichtung des Studiengangs sind die ECTS-Noten hilfsweise zunächst starr an die Notenabschlüsse gebunden worden. Seit dem 1.4.2006 werden die ECTS-Noten jedoch ihrer originären Definition entsprechend ermittelt. Hierüber gibt es keine Wahlmöglichkeit.

Siehe dazu auch die Erläuterungen zur Notenskala.

Beschluss des Prüfungsausschuss vom 18.01.2007

 





 

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T.Lehmann | Letzte Aktualisierung: 12.03.2009| Links