Seminare im Masterstudium
Nach § 13(3c) der Prüfungsordnung ist im Masterstudium ein Seminar im Umfang von 3 LP zu absolvieren. Der Prüfungsausschuss präzisiert hierzu:
- Es sind 12 Vorträge zu besuchen, wobei der eigene Vortrag nicht dazugerechnet wird. Neben den Vorträgen in den Institutscolloquien dürfen auch Vorträge in den Arbeitsgruppen belegt werden, jedoch nicht in der Arbeitsgruppe, in der zeitgleich die Masterarbeit oder ein Forschungspraktikum durchgeführt wird.
- Es ist ein Vortrag mit einer Dauer von 30 Minuten zu halten.
- Die schriftliche Ausarbeitung des eigenen Vortrages ist zwar wünschenswert, wird aber abweichend von § 13(3c) der Prüfungsordnung nicht mehr zwingend verlangt. Entsprechendes sollte mit der betreuenden Person abgestimmt werden.
- Da Vorträge aus verschiedenen Fachgebieten angerechnet werden können, erfolgt die Zuordnung der
Leistungspunkte zu einem konkreten Fachgebiet (AC/OC/PC) auf der Basis der Thematik des eigenen Vortrags.
Beschluss des Prüfungsausschuss vom 19.05.2005, 06.07.2006, 25.07.2006 und 15.02.2013


