Notenverbesserungen
Zur Angleichung der Studienbedingungen sollen ab dem WS 2013/14 die Regelungen zur Notenverbesserung, die für Studierende gelten, die nach den Ordnungen von 2013 studieren, auch für Studierende angewendet werden, die nach der Ordnung von 2002 (bzw. der Änderungsordnung von 2005) studieren. Der Wortlaut der Regelung lautet:
Wenn der erste mögliche Prüfungstermin unmittelbar nach Abschluss der zugehörigen Lehrveranstaltung wahrgenommen wird, darf eine mit "ausreichend" (4,0) oder besser bewertete Prüfungsleistung in Form einer Klausur einmalig zur Notenverbesserung in einer Nachklausur, die spätestens zu Beginn des Folgesemesters stattfindet, wiederholt werden. Gewertet wird die Note mit dem besseren Ergebnis. Im Fall von Wiederholungsprüfungen ist eine Notenverbesserung ausgeschlossen.
Beschluss des Prüfungsausschusses vom 23.5.2013


