Zufallsbild

 

 

 

 

 

Stundenplan



 

Prüfungen, Wiederholungsprüfungen und Ersatzprüfungen

 

  1. Die Wiederholungsprüfung muss bis spätestens 7 Kalendertage nach dem Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters angeboten werden. (§ 5(2) Prüfungsordnung). Der Prüfungsausschuss empfiehlt dringend, auch die Wiederholungsprüfungen früher, nämlich noch im gleichen Semester wie die Hauptprüfung anzubieten, damit es keine Konflikte mit Personen gibt, für die diese Prüfung die letzte Studienleistung ist und die sonst ihr Studium erst 1 Semester später abschließen können. Entsprechend betroffenen Personen muss die Wiederholungsprüfung noch im gleichen Semester angeboten werden, was es zweckmäßig erscheinen lässt, dies dann gleich generell für alle so zu praktizieren.. Der Prüfungsausschuss hat dazu die beiden letzten Wochen des Semesters (zweite März- bzw. Septemberhälfte) zum Prüfungszeitraum erklärt, den Studierende bitte grundsätzlich von anderen Terminen frei halten, bis die Termine der Wiederholungsprüfungen feststehen. (Prüfungsausschuss 10.06.2004; 18.10.2006; 10.3.2011)
     
  2. Sind bei der erstmaligen Teilnahme Prüfung und Wiederholungsprüfung einer Vorlesung nicht bestanden und besteht keine Teilnahmeverpflichtung, so kann im nächsten oder einem anderen folgenden Semester auch ohne erneuten Besuch der Lehrveranstaltung und ohne eine Anmeldung gemäß Ziff. 1 an der Prüfung teilgenommen werden. (Prüfungsausschuss 12.02.2004) Die Anmeldung wird in diesem Fall durch die Entgegennahme des Klausurexemplars vollzogen. (Prüfungsausschuss 20.11.2003; 13.02.2007). Wer derart die Lehrveranstaltung wiederholt ist gleichwohl trotzdem gehalten, den Teilnahmewunsch an der Prüfung dem Dozenten rechtzeitig, d.h. spätestens 2 Wochen vorher mitzuteilen, damit die benötigten Ressourcen (z.B. Klausurexemplare, Räume) bereitgestellt werden können. (Prüfungsausschuss 12.12.2007)
     
  3. Sind Modulteilprüfungen teils bestanden teils nicht bestanden, so haben die bestandenen Teilprüfungen Bestand. Ein Praktikum muss also z.B. nicht wiederholt werden, wenn die Klausur zur zugehörigen Vorlesung bestanden wurde. Eine Modulteilprüfung kann sich aber aus mehreren individuellen Prüfungen zusammensetzen, wobei es auch möglich ist, dass diese in unterschiedlichen Lehrveranstaltungen erbracht werden müssen. In der Regel werden z.B. Ergebnisse aus der Lösung von Übungsaufgaben mit den Ergebnissen aus den Klausuren der Vorlesung zu einer Modulteilprüfungsnote zusammengefasst. Besteht ein Modul dann z.B. aus den Lehrveranstaltungen Vorlesung + Übungen + Praktikum, so sind Vorlesung und Übungen zu wiederholen, wenn dieses Paket nicht bestanden wurde - egal, ob dies nun an schlecht absolvierten Übungen oder an einer zu geringen Punktzahl in der Vorlesungsklausur lag, wohingegen das Praktikum eine eigenstaendige Modulteilprüfung bildet und also separat bestanden sein kann. Handelt es sich um eine Vorlesung, in der mehrere Teilklausuren geschrieben werden und ist die aus den Klausurergebnissen ermittelte Note 'nicht bestanden', so sind alle Teilklausuren zu wiederholen - auch wenn das Ergebnis einer der Klausuren für sich betrachtet das Ergebnis 'bestanden' rechtfertigen würde. Im Krankheitsfall ist nach Maßgabe der Prüfungsordnung zeitnah ein Ersatztermin anzuberaumen und - damit den Studierenden aus der Krankheit kein Nachteil entsteht - nur die durch die Krankheit versäumte Einzelprüfung zu wiederholen. (Prüfungsausschuss 07.07.2009, 13.10.2009)

 





 

 Institut für Chemie und Biochemie | Kontakt
T.Lehmann | Letzte Aktualisierung: 10.03.2011| Links