Erläuterungen zur Notenskala
Zum Zeitpunkt der Einrichtung des Bachelor-/Masterstudiengangs zum WS 2002 war vom Akademischen Senat eine Notenskala verbindlich vorgegeben, deren verbale Zuordnungen die Einarbeitung der international gebräuchlichen ECTS-Bewertungsskala ("A" bis "F") vorsah. Im Kern bestand so das Problem darin, der schulnotentypischen 4-stufigen Skala "sehr gut", "gut", "befriedigend, "ausreichend" eine fünfte Stufe "ausgezeichnet" voranzustellen. Das Ergebnis war eine - auch am Institut ungeliebte - Bewertung, bei der die Zahlen nicht mehr die schulnotentypische Bedeutung hatten.
Inzwischen sind folgende Entwicklungen eingetreten.
- Nach derzeitiger Satzung für allgemeine Prüfungsangelegenheiten ist für die Bewertung von Leistungen wieder die schulnotentypische Skala zu verwenden. Dazu gehört auch, dass für die Einzelleistung nicht mehr beliebige Zehntelnoten vergeben werden dürfen, sondern nur die Abstufungen "1,0", "1,3", "1,7", "2,0" usw. die den verbalen Bezeichnungen "sehr gut", "sehr gut (-)", "gut (+)", "gut" usw. entsprechen. Lediglich durch die Mittelung mehrerer Einzelprüfungsergebnisse dürfen rechnerisch Zehntelnoten erhalten werden. Der FU-Terminus für eine Menge an Einzelprüfungen, die zu einer gemittelten Gesamtnote verrechnet werden, heisst "Portfolio".
- Die Bewertung gemäß "A" bis "F" erfolgt nur noch auf den Abschlusszeugnissen ("Diploma Supplement") und gibt dort Auskunft über die relative Bewertung der erreichten Note. ("A" = "Unter den besten 10 %", "B" = "die nächsten 25 %" usw.)
- Abschlusszeugnisse der Chemiestudiengänge werden grundsätzlich so ausgestellt, dass darauf die schulnotentypische Skala ausgewiesen wird. Dabei ist unerheblich, ob dabei noch Prüfungsleistungen nach der "alten" Skala erbracht wurden oder nicht.
- Eine "Umrechnung" der Zahlenwerte bereits erzielter Prüfungsleistungen nach "alter" Skala mit dem Ziel, eine Schulnote mit verbal gleicher Bedeutung zu erhalten, findet nicht statt. Vielmehr wird den bereits vorhandenen zahlenmäßigen Noten die jetzt wieder schulnotentypische Bedeutung neu zugewiesen.
- Studierende, die bis einschließlich 30. Juni 2004 in den Bachelor- oder Masterstudiengang Chemie immatrikuliert wurden und zum genannten Zeitpunkt noch immatrikuliert waren, haben hinsichtlich der verbalen Zuordnung eine Wahlmöglichkeit.
Der Prüfungsausschuss hat die genannten Entwicklungen zum Anlass genommen, neu über die Zuordnung von Noten zum prozentualen Ergebnis einer Klausur nachzudenken. Hierfür war auch ausschlaggebend, dass es nach der alten Notenskala kaum möglich war, eine "1,0" zu erreichen, was in Konkurrenz zu Studierenden anderer Universitäten z.B. bei der Bewerbung um Stipendien ein Nachteil war. Die neue Zuordnungsempfehlung begünstigt deshalb bessere Studenten, indem gute und sehr gute Zahlenwerte jetzt schon bei etwas geringerem Prozentsatz an richtigen Lösungen möglich sind. Man kann dies gleichzeitig als einen gewissen Nachteilsausgleich verstehen, indem im oberen Bereich eine zur "alten" Skala etwas ähnlichere verbale Bewertung herstellt wird.


