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Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu Fachgebieten

Nach § 16 (3) der Studienordnung hat der Prüfungsausschuss jedes Modul des Masterstudiengangs mindestens einem chemischen Fachgebiet zuzuordnen. Als Vorgabe ist jedes Modul dem Fachgebiet zugeordnet, dem es im Vorlesungsverzeichnis durch die dort verwendete Gliederung zugeordnet ist.

Beschluss des Prüfungsausschuss vom 07.07.2009

Zuordnung zu mehreren Fachgebieten:

Sofern Sie selbst der Ansicht sind, ein Modul könne sich alternativ auch einem anderen Fachgebiet zuordnen lassen, so beantragen Sie dies bitte beim Prüfungsausschuss. Sie können generell davon ausgehen,

Achten Sie darauf, eine entsprechende Genehmigung stets rechtzeitig zu erwirken, denn natürlich wollen Sie keine Lehrveranstaltung besuchen, die nachher dann doch nicht in Ihrem Sinne anrechenbar ist.

Beschluss des Prüfungsausschuss vom 19.07.2004; 25.04.2007

Spezielle Zuordnungen für einzelne Veranstaltungen

Organometallchemie   
  • Anorganische Chemie
  • Organische Chemie
Bitte beachten: Im Fachgebiet "Organische Chemie" kann diese Vorlesung nicht als Wahlpflichtveranstaltung gemäß § 13(2a) der Prüfungsordnung eingebracht werden sondern nur als weitere Veranstaltung gemäß § 13(2b).
 
Homogene Übergangsmetallkatalyse   
  • Anorganische Chemie
  • Organische Chemie
Unabhängig von der Fachgebietszuordnung kann diese Veranstaltung nur als weitere Veranstaltung gemäß § 13(2b) eingebracht werden
 
Moderne Methoden der Strukturbestimmung
  • Anorganische Chemie
  • Analytische Chemie
Bitte beachten: Im Fachgebiet "Analytische Chemie" kann diese Vorlesung nicht als Wahlpflichtveranstaltung gemäß § 13(2a) der Prüfungsordnung eingebracht werden sondern nur als weitere Veranstaltung gemäß § 13(2b).
 
Umweltchemie I und II
  • Physikalische Chemie
  • Umweltchemie

Weitere Fachgebiete

Lehrveranstaltungen der Theoretischen Chemie bilden bei den weiteren Modulen gemäß § 13(2b) der Prüfungsordnung ein eigenständiges Fachgebiet. Entsprechende Lehrveranstaltungen werden also nicht dem Fachgebiet "physikalische Chemie" zugerechnet. Bei den Pflicht- und Wahlpflichtmodulen gemäß § 13(2a) der Prüfungsordnung bleibt es hingegen bei den in § 17 der Studienordnung genannten Modulen, aus denen die 10 LP zu erbringen sind.

Umweltchemie

Lehrveranstaltungen zur Umweltchemie können ausschließlich oder alternativ dem Fachgebiet "Umweltchemie" zugerechnet werden.

 





 

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T.Lehmann | Letzte Aktualisierung: 13.05.2012| Links