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Regeln zur Anerkennung von fremden Studienleistungen

Siehe auch Verfahren und Übernahme von Leistungspunkten.

Nachweispflicht

Es ist Sache der Studierenden, für die Anrechnung geforderte Nachweise beizubringen. Der Prüfungsausschuss hat hierzu keine eigene Ermittlungspflicht.

Beschluss des Prüfungsausschuss vom 17.03.2009

 

Studienleistung und Studienzeit

Bei einem Wechsel aus einem anderen Studiengang sind alle für den Studiengang relevanten Dinge zu berücksichtigen, also z.B. nicht nur der Erwerb von Leistungsnachweisen, sondern auch der Zeitpunkt des Erwerbs dieser Nachweise. Für zu geringe Studienleistungen pro Semester werden deshalb auch Maluspunkte gemäß der Prüfungsordnung zugesprochen.

Bescheid des Rechtsamts der FU-Berlin vom 7.11.2003

 

Unbenotete Leistungsnachweise

Benotete Leistungsnachweise werden im Anerkennungsfall so behandelt, als wären die Leistungen im Studiengang Chemie der FU Berlin erworben. Unbenotete Leistungsnachweise werden im Anerkennungsfall nur bis zu einem Umfang von 20 LP angerechnet. Leistungen, die dem Wahl- bzw. ABV-Bereich des Bachelorstudiengangs zuzurechnen sind, zählen dabei nicht mit. Wünscht der Kandidat / die Kandidatin die Anrechnung weiterer unbenoteter Leistungen, so erfolgt die Anrechnung mit der Note "4" ("ausreichend").

Beschluss des Prüfungsausschuss vom 31.10.2003

 

Wechsel aus einem Diplomstudiengang

Bei Bewerbern, die aus einem Diplomstudiengang in den Bachelorstudiengang wechseln wollen, wird wie folgt verfahren:

  1. Grundsätzlich können nur Lehrveranstaltungen anerkannt werden, deren Umfang nachvollziehbar bescheinigt ist. Es obliegt dem Bewerber, für entsprechende Nachweise zu sorgen. Die Leistungen müssen normalerweise benotet sein. Ist der Leistungsnachweis unbenotet und liegt auch keine Note für eine Vordiplomteilprüfung aus dem betreffenden Fach vor, so kann die Lehrveranstaltung notfalls auch mit dem Vermerk "unbenotet" angerechnet werden.
  2. Die Note einer Vordiplomteilprüfung ist ranghöher als die Noten der für diese Teilprüfung absolvierten Lehrveranstaltungen. Alle diese Lehrveranstaltungen werden in diesem Fall mit der Vordiplomnote bewertet. Die Bewerber können selbst entscheiden, ob sie ein vorhandenes Vordiplomzeugnis zur Berücksichtigung der Noten einreichen oder nicht.
  3. Ein bestandenes Vordiplom wird mit 120 Leistungspunkten angerechnet. Zusätzlich ist vom Prüfungsausschuss ein Plan zu erstellen, welche Lehrveranstaltungen bis zum Bachelorexamen noch zu absolvieren sind.

 

Bitte beachten Sie strikt das Anerkennungsverfahren zur Anrechnung von Studienleistungen.

 

Sonstiges

Leistungsnachweise, die ein Student/eine Studentin des Bachelor/masterstudiums Chemie der FUB an einer anderen Universität erworben hat oder erwirbt, werden bei Nachweis der ehemaligen Immatrikulation oder der Nebenhörerschaft an der anderen Universität gemäss § 6 der Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten der FUB angerechnet.

(Lesehilfe: Dies bedeutet, dass eine Anerkennung nur dann möglich ist, wenn bei dem Erwerb der fremden Leistungsnachweise ein offizieller Status durch Immatrikulation oder Nebenhörerschaft gegeben war. Diese Voraussetzung ist notwendig aber nicht hinreichend, d.h. der Prüfungsausschuss ist darüber hinaus frei in seiner Entscheidung.)

Beschluss des Prüfungsausschuss vom 31.10.2003

 





 

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T.Lehmann | Letzte Aktualisierung: 18.03.2009| Links