Anmeldefristen für Lehrveranstaltungen
Gemäß §3(4) der Prüfungsordnung ist für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen eine Anmeldung erforderlich. Der Akademische Senat hat durch Erlass der dritten Ordnung zur Änderung der Satzung für Prüfungsangelegenheiten die Festsetzung von Zeiträumen zur Prüfungsanmeldung an sich gezogen und wie folgt festgesetzt:
- Der Anmeldezeitraum beginnt am ersten Montag eines Semesters. Das Sommersemester beginnt üblicherweise am
1. April und das Wintersemester am 1. Oktober. Bei Modulen oder Veranstaltungen mit begrenzter Platzzahl sollen die
Plätze am letzten Freitag vor Beginn der Vorlesungszeit zugeteilt werden.
Da die Prüfungsverwaltung im Chemiestudiengang lokal im Institut durch HISPOS erfolgt, für das es keine Möglichkeit gibt, sich Online für Lehrveranstaltungen anzumelden, ist im Studiengang Chemie die Anmeldung vor Veranstaltungsbeginn jedoch meist gar nicht möglich. Bindend ist jedoch folgendes:
- Das Ende der Anmeldefrist für ganzsemestrige Veranstaltungen ist stets identisch mit dem Anmeldeschluss im Campusmanagement. Bitte entnehmen Sie den aktuellen Anmeldeschluss der genannten WEB-Seite. Bis zu dieser Zeit können An- und Abmeldungen ohne Einschränkung erfolgen, Anmeldungen zu zugangsbeschränkten Veranstaltungen jedoch nur, wenn noch freie Plätze vorhanden sind.
Sofern es für einzelne Lehrveranstaltungen besondere Informationen gibt, halten Sie sich bitte strikt an die dort gegebenen Hinweise.
Ohne Anmeldung ist keine Prüfung und damit auch kein Erwerb von Leistungspunkten für diese Veranstaltung möglich. Umgekehrt verpflichtet die Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung zur Teilnahme an der Prüfung und auch an der Nachprüfung.
Wie sollten Sie sich verhalten?
- Studierende in lehramtsbezogenen Studiengängen folgen bitte strikt den Restriktionen des "Campusmanagements". Auf die dort festgelegten Zeiträume und Fristen hat das Institut für Chemie und Biochemie keinen Einfluss.
- Bei den anderen modularisierten Studiengängen am Institut für Chemie und Biochemie haben die Dozenten die Modalitäten zu An- und Abmeldung bekanntzugeben. Im Regelfall werden dazu wie gewohnt zu Beginn der Lehrveranstaltung Anmeldelisten herumgereicht werden.
- Alle ABV-Module der FU werden vom Campusmanagement verwaltet, auf das Chemiestudierende keinen Zugriff haben. Ersatzweise können sich interessierte Chemiestudenten direkt bei den zuständigen Dozenten anmelden, wobei jedoch strikt die Regelungen, insbesondere die Fristen des Campusmanagements gelten.


