Verfahren zur Anerkennung von fremden Studienleistungen
Siehe auch Regeln und Übernahme von Leistungspunkten.
Bevor Sie ein Anerkennungsverfahren beantragen, sollten Sie - auch im eigenen Interesse - vorher selbst einschätzen, mit welchem Erfolg bei dem Verfahren zu rechnen ist. Vergleichen Sie dazu die von Ihnen erfolgreich besuchten Lehrveranstaltungen Stück für Stück mit den Lehrveranstaltungen, die Sie im Rahmen des Studiums an der FU Berlin absolvieren müssen. Eine gut lesbare Übersicht finden Sie im Studienplan. Für die Überprüfung der Lehrinhalte können Sie die Lehrveranstaltungsbeschreibungen benutzen. Diese Vorermittlung erlaubt Ihnen überdies bei der Anrechnungsprozedur eine kompetente Präsentation Ihrer bisherigen Studienleistungen. Sie machen einen schlechten Eindruck, wenn Sie stattdessen einen Schuhkarton mit lauter losen Zetteln mitbringen.
Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen ist grundsätzlich und ausschließlich der Prüfungsausschuss zuständig.
Sofern Sie bereits anderswo Studienleistungen erbracht haben, die Sie sich im Bachelor-/Masterstudiengang Chemie anrechnen lassen wollen, so füllen Sie bitte den dafür vorgesehenen Fragebogen aus und vereinbaren Sie einen Termin beim Prüfungsausschussvorsitzenden. Bringen Sie zu dem Termin den ausgefüllten Vordruck mit! Handelt es sich um Anerkennungen aus einem einzelnen Fachgebiet, so können Sie alternativ auch direkt zum zuständigen Fachvertreter des Prüfungsausschuss gehen.
Die Anerkennung fremder Studienleistungen ist nur möglich, wenn Umfang und Stellenwert dieser Leistungen zweifelsfrei bescheinigt sind oder ermittelt werden können. Sie werde verstehen, dass es uns gar nichts sagt, wenn sie z.B. einen Schein vorlegen, in dem ohne weitere Angaben ein "Praktikum II" bescheinigt worden ist.
Dokumentieren Sie Ihre Studienleistungen so genau wie möglich! Bringen Sie
- Protokolle, Vorlesungsmitschriften, Übungsblätter,
- "Scheine" und sonstige Bestätigungen,
- Vordiplomzeugnis (sofern vorhanden) und das
- Studienbuch
mit! Verschaffen Sie sich im Prüfungsbüro Ihrer früheren Ausbildungseinrichtung die
- Ordnungen des Studiengangs,
in dem Sie diese Studienleistungen erbracht haben! Oft geht aus diesen Ordnungen gut hervor, wie Ihre Studienleistungen einzuordnen sind.
Bitte beachten Sie auch die Regeln zur Anrechnung anderswo erbrachter Studienleistungen.


