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Leseversion der

Studienordnung für den Bachelor- und
den zweisprachigen Masterstudiengang Chemie
an der Freien Universität Berlin

Hinweise:
Auch wenn in diesem Text die größtmögliche Mühe darauf verwendet wurde, den Studiengang so zu beschreiben, wir er tatsächlich durchgeführt wird, ist aus formalen Gründen und vor allem auch in Streitfällen ausschließlich die
Amtsblattversion
gültig.
Erläuterungen:
Text in roter Farbe Wichtige Hinweise oder vom Originaltext der Ordnungen abweichende Textstellen. Im Regelfall handelt es sich dabei um Präzisierungen bestehender Regelungen. Sie werden faktisch bereits seit längerer Zeit angewandt und haben zum größten Teil in der 1. Änderungsordnung ihren Niederschlag gefunden.
Hinweis auf Änderungsordnung Link auf die 1. Änderungsordnung. Die 1. Änderungsordnung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium zum Wintersemester 2006 oder später aufnehmen. Sie sehen diesen Link überall dort, wo in der 1. Änderungsordnung abweichende Regelungen gegenüber der Urversion getroffen sind.
Hinweise Link auf textbezogene Erläuterungen
Hinweis auf Entscheidungen des Prüfungsausschuss Hinweis auf Entscheidungen des Prüfungsausschuss

Wozu diese Leseversion?

 

Präambel

Aufgrund von § 14 Abs.1 Nr.2 Teilgrundordnung vom 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen Nr. 24/1998) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Biologie, Chemie, Pharmazie der Freien Universität Berlin am 10. Juli 2002 die folgende Studienordnung erlassen.

 

Inhaltsverzeichnis

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Studienziele, Hochschulgrade
§ 3 Studienfachberatung

II. Bachelorstudiengang

§ 4 Zugangsvoraussetzungen
§ 5 Aufbau des Studiums
§ 6 Fachausbildung
§ 7 Allgemeine und Anorganische Chemie
§ 8 Organische Chemie
§ 9 Physikalische Chemie
§ 10 Analytische Chemie
§ 11 Mathematik
§ 12 Physik
§ 13 Wahlpflichtmodule
§ 14 Allgemeine Berufsvorbereitung

III. Masterstudiengang

§ 15 Zugangsvoraussetzungen
§ 16 Aufbau und Organisation des Studiums
§ 17 Chemische Fachgebiete
§ 18 Weitere chemische Fachgebiete und andere naturwissenschaftliche Fächer
§ 19 Nicht-naturwissenschaftliche Fächer

IV. Schlussbestimmungen

§ 20 Inkrafttreten

Anlagen

Anlage I Aufbau des Bachelorstudienganges
Anlage II Verlaufsplan des Bachelorstudienganges

 

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Bachelor- und den zweisprachigen Masterstudiengang Chemie an der Freien Universität Berlin vom 10. Juli 2002 Inhalt und Aufbau beider Studiengänge.

§ 2 Studienziele, Hochschulgrade

  1. Ziel des Bachelorstudiengangs ist die Vermittlung wissenschaftlicher Fachkenntnisse einschließlich der entsprechenden Methoden und praktischen Fertigkeiten. Der Studiengang führt zu einem ersten berufsbefähigenden Abschluss und qualifiziert für einen weiterführenden Studiengang. Nach bestandenem Abschluss des Bachelorstudiums wird der Hochschulgrad Bachelor of Science (B. Sc.) verliehen.
  2. Ziel des zweisprachigen Masterstudienganges Chemie ist – in Ergänzung und Vertiefung zum vorherigen Bachelorstudiengang Chemie – die Vorbereitung auf die Berufspraxis in einem wissenschaftlichen oder anwendungsbezogenen Arbeitsbereich. Dazu sollen die Fähigkeiten vermittelt werden, wissenschaftliche Methoden und Kenntnisse verantwortungsbewusst anzuwenden, Ergebnisse zu interpretieren sowie in deutscher und englischer Sprache angemessen zu kommunizieren und damit zur internationalen Mobilität beizutragen. Nach bestandenem Abschluss des Masterstudiums wird der Hochschulgrad Master of Science (M. Sc.) verliehen.

§ 3 Studienfachberatung

  1. Die Studienfachberatung am Institut für Chemie erfolgt durch Mentoren/Mentorinnen. Alle prüfungsberechtigten hauptberuflichen Mitglieder des Instituts für Chemie und sonstige Prüfungsberechtigte, die vom Prüfungsausschuss als solche eingesetzt werden, sind Mentoren/Mentorinnen. Die Studienfachberatung wird im Vorlesungsverzeichnis angekündigt. In Prüfungsfragen berät der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Chemie.
  2. Im Bachelorstudiengang wird jeder/jede Studierende im ersten Semester einem Mentor/einer Mentorin zugeordnet, der/die ihn/sie während des Studiums berät und betreut. Ein Wechsel des Mentors/der Mentorin ist zulässig.
  3. Im Masterstudiengang ist die Zuordnung zu einem Mentor/einer Mentorin für jeden Studierenden/jede Studierende gemäß Prüfungsordnung verpflichtend. Ein Wechsel ist innerhalb des ersten Studienjahres möglich. Aufgabe des Mentors/der Mentorin ist es, den Studierenden/die Studierende bei der Ausarbeitung eines Studienverlaufsplans einschließlich der Planung von Gastaufenthalten an Forschungsinstituten und anderen Universitäten zu unterstützen. Die Arbeitsgruppen sollen dazu ihre fachliche Ausrichtung und Arbeitsgebiete öffentlich - z.B. im Internet - angeben. Der Prüfungsausschuss erarbeitet daraus in Abstimmung mit den Fachvertretern Musterstudienpläne.
  4. Die allgemeine und psychologische Studienberatung wird durch die zuständige Zentraleinrichtung durchgeführt.

Das Mentorenmodell wird so nicht mehr praktiziert. Stattdessen gibt es ein FU-weit einheitliches Mentoringprogramm, bei dem Studienanfänger von Studierenden höherer Semester betreut werden.

 

II. Bachelorstudiengang

§ 4 Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzung für den Bachelorstudiengang ist die Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung oder eine sonstige gesetzlich vorgesehene Studienberechtigung.

§ 5 Aufbau des Studiums

  1. Der Aufbau des Studiums aus Pflicht- und Wahlpflichtmodulen einzelner Fachgebiete und aus Anteilen zur allgemeinen Berufsvorbereitung sowie die Verteilung der Leistungspunkte  (LP) ist in Anlage I wiedergegeben.
  2. Ein Studium nach dem in Anlage II angegebenen Studienverlaufsplan ermöglicht die Beendigung des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit. Die in Anlage II aufgeführten Pflichtmodule werden dazu in den einzelnen Semestern überschneidungsfrei angeboten.
  3. Die Lehrveranstaltungen werden in der Regel in deutscher Sprache, in Ausnahmefällen auch in englischer Sprache durchgeführt.

§ 6 Fachausbildung

  1. Das Studium umfasst eine Fachausbildung in den Pflichtgebieten Allgemeine und Anorganische Chemie, Organische Chemie, Physikalische Chemie, Analytische Chemie, Mathematik und Physik gemäß § 7 bis § 12. Zusätzlich sind Wahlpflichtmodule gemäß § 13 zu absolvieren.
  2. Die Pflichtlehrveranstaltungen der Fachausbildung sind zu Modulen zusammengefasst, die in der Regel mehrere thematisch und zeitlich zusammengehörige Lehrveranstaltungen umfassen und für die Prüfungsleistungen gemäß der Prüfungsordnung nachzuweisen sind.

§ 7 Allgemeine und Anorganische Chemie

Modul 1 (15 LP)

Lehrinhalte

Vorlesung und Übung: Eigenschaften und Umsetzungen von Stoffen, ausgewählte chemische Reaktionen, Grundlagen der Thermodynamik und Reaktionskinetik, Chemisches Gleichgewicht, Löslichkeitsprodukt, Atombau und Periodensystem, Chemische Bindung, Elektrochemie, Oxidation und Reduktion, Säure-Basen-Reaktionen, Ionen in wässeriger Lösung, wichtige anorganische Verbindungen

Praktikum: Durchführung einfacher chemischer Reaktionen, Säure-Base-Reaktionen, Redox-Reaktionen, Löslichkeitsprodukt, Beobachten von Sachverhalten, Erlernen von Experimentiertechniken, Sublimieren, Destillieren, Kristallisieren, qualitative Analysen

Modul 2 (6 LP)

Lehrinhalte

AC I - Chemie der Metalle: Koordinationsverbindungen, Koordinationsgeometrien, Isomerie, Ligandenfeld-, MO- und VB-Theorie, Elektronenspektren, Isolobalanalogie, thermodynamische und kinetische Stabilität, Ligandensubstitutionsreaktionen, Redoxreaktionen, Reaktionen am koordinierten Liganden, Stabilisierung und Aktivierung, Photochemie, Metall-Metall-Bindung, Cluster, wichtige biologische Funktionen, Metallorganische Chemie, sigma- und pi-Komplexe, Carbenkomplexe, Anwendungen, Katalyse

Modul 3 (19 LP)

Teilnahmevoraussetzungen

Module 1, 5, 6, 9 und 10 Hinweis auf Entscheidungen des Prüfungsausschuss

Lehrinhalte

AC II - Chemie der Nichtmetalle: Chemie der Elemente der Gruppen 13 bis 18 mit Ausnahme von Al, Ga, In, Tl, Sn, Pb, Bi

AC III - Festkörperchemie: Strukturprinzipien anorganischer Festkörper, präparative Methoden, Materialeigenschaften, Struktur/Eigenschaftsbeziehungen (Ferroelektrika, Ferromagnetika, Supraleiter, feste Ionenleiter, Zeolithe, Gläser), Methoden der Strukturuntersuchung

Praktikum: Selbständige Synthese und Charakterisierung von anorganischen Verbindungen aus den Bereichen Nichtmetallchemie, Koordinationschemie, Metallorganische Chemie und Festkörperchemie. Handhabung von sauerstoff- und feuchtigkeitsempfindlichen Substanzen, Anwendung moderner Trennverfahren und analytischer Verfahren zur Strukturbestimmung

Seminar: Vorträge der Studenten zu aktuellen Problemen und Entwicklungen der Anorganischen Chemie.

Den Auflagen der Akkreditierungskommission folgend wurde dieses Modul in der 1. Änderungsordnung geteilt. Der Einfachheit halber wird dies generell umgesetzt werden, da dies nur eine rein formale Umdefinition ist. Studierende, die nicht nach der 1. Änderungsordnung studieren, rechnen also bitte damit, dass auch sie das Modul in aufgeteilter Form absolvieren. Bestehen bleiben wird aber folgender Unterschied: Zum Ausgleich für den geforderten höheren Umfang der Bachelorarbeit von 12 statt 10 Leistungspunkten absolvieren Studierende, die nach der 1. Änderungsordnung studieren, das Praktikum nur mit einem Umfang von 6 statt 8 Wochen.
Hinweis auf Änderungsordnung
Bitte beachten Sie die geänderten Eingangsvoraussetzungen für das Praktikumsmodul!

§ 8 Organische Chemie

Modul 4 ( 7 LP)

Lehrinhalte

OC I - Grundlagen der Organischen Chemie: Stoffklassen, funktionelle Gruppen, Reaktionstypen, Bindungsverhältnisse, Strukturen, Stereochemie, Nomenklatur, Verwendung organischer Substanzen, industrielle Prozesse

Modul 5 (20 LP)(19 LP)Hinweis auf Entscheidungen des Prüfungsausschuss

Teilnahmevoraussetzungen

für das Praktikum: Module 1 und 4

Lehrinhalte

OC II - Organische Reaktionen und ihre Mechanismen: Substitution, Addition, Elimination, Oxidation, Reduktion, Pericyclische Reaktionen, Umlagerungen, Kondensationsreaktionen
Ab SS2007 wird die Vorlesung in zwei Teilvorlesungen aufgeteilt, von denen die eine strikt auf die Reaktionsmechanismen fokussiert ist und die andere eher auf Anwendungen. Am Gesamtumfang ändert sich dadurch nichts. Nähere Beschreibungen finden Sie auf den OC-Seiten.

Praktikum: An Reaktionsmechanismen orientierte Synthesen unter Verwendung einfacher Laboroperationen incl. Struktursicherung mit spektroskopischen Methoden

Seminar: Spektroskopische Strukturaufklärung (IR, NMR, UV, MS), Laboratoriumstechnik und Arbeitssicherheit

Modul 6 (10 LP)(11 LP)Hinweis auf Entscheidungen des Prüfungsausschuss

Teilnahmevoraussetzungen Hinweis auf Entscheidungen des Prüfungsausschuss

für das Praktikum: Modul 5

Lehrinhalte

OC III - Synthesemethoden: Allgemeine Syntheseprinzipien, Übergangsmetallkatalyse, Mehrstufensynthesen, Grundlagen der Retrosynthese

Praktikum: Anspruchsvollere Synthesearbeiten, auch mit modernen Methoden und Reagenzien

§ 9 Physikalische Chemie

Modul 7 (8,5 LP) Hinweise

Teilnahmevoraussetzungen Hinweis auf Entscheidungen des Prüfungsausschuss

Modul 14, für das Praktikum: Vorlesung Physikalische Chemie I

Lehrinhalte

PC I - Chemische Thermodynamik: Kinetische Gastheorie, Zustandsgleichungen von Gasen, Hauptsätze der Thermodynamik (Temperatur, Arbeit, Wärme, Innere Energie, Enthalpie, Freie Enthalpie, Freie Energie, Entropie), Kreisprozesse, Gleichgewichtsthermodynamik (Reaktionswärme, Gleichgewichtskonstanten)

Praktikum I incl. Seminar: Grundlegende Versuche zur Thermodynamik

Modul 8 (8 LP)

Teilnahmevoraussetzungen Hinweis auf Entscheidungen des Prüfungsausschuss

Module 14 und 15

Lehrinhalte

PC II - Atombau und Chemische Bindung: Grundlagen des Atombaus, Einführung in die Quantenmechanik (insbesondere Axiome, Kasten, harmonischer Oszillator), Wasserstoffatom, Spin, Mehrelektronenatome, Elementare Quantentheorie der Moleküle, Näherungsverfahren, Chemische Bindung, Einführung in die Molekülsymmetrie und Ligandenfeldtheorie

Modul 9 (7,5 LP) Hinweise

Teilnahmevoraussetzungen

Modul 7, für das Praktikum: Vorlesung Physikalische Chemie III

Lehrinhalte

PC III - Elektrochemie: Elektrolytlösungen (Interionische Wechselwirkung, Ionentransport), Elektroden (Elektrochemische Zellen, Brennstoffzellen), Doppelschicht, Grenzflächenphänomene, Elektrodenkinetik, Photoelektrochemie, Elektroanalytik, Korrosion

Praktikum II incl. Seminar: Grundlegende Versuche zur Elektrochemie

Modul 10 (6,5 LP)

Teilnahmevoraussetzungen

Modul 7, für das Praktikum: Vorlesung Physikalische Chemie IV

Lehrinhalte

PC IV - Chemische Reaktionskinetik: Formalkinetik, Theorie uni- und bimolekularer Reaktionen, Übergangszustand, Komplexe Reaktionen, Atmosphärenchemie, Reaktionen in Lösung (Diffusion, Elektronentransfer), Reaktionsdynamik, Ultraschnelle Reaktionen, Katalyse (homogen, heterogen)

Praktikum III: Grundlegende Versuche zur Reaktionskinetik

Modul 11 (6,5 LP)

Teilnahmevoraussetzungen

Modul 8, für das Praktikum: Vorlesung Physikalische Chemie V

Lehrinhalte

PC V - Molekülspektroskopie: Elektromagnetische Strahlung, Wechselwirkung mit Materie, Übergangsmomente, Experimentelle Aspekte, Molekülspektroskopie, Rotations-, Schwingungs-, Raman-, Elektronen-Spektroskopie, Laserspektroskopie, Kurzzeitspektroskopie

Praktikum IV: Grundlegende Versuche zur Spektroskopie

§ 10 Analytische Chemie

Modul 12 (8 LP)

Teilnahmevoraussetzungen Hinweis auf Entscheidungen des Prüfungsausschuss

Modul 1

Lehrinhalte

Vorlesung: Methoden zur Quantifizierung der Bestandteile von Stoffproben, Systematik massenspezifischer Eigenschaften, quantitative Elementanalytik (z.B. Absorptions- und Emissions-Spektroskopie, voltammetrische Verfahren u.a.), analytische Grundbegriffe, Chemometrie, analytische Qualitätssicherung

Praktikum - Quantitative Analysen mittels klassischer und moderner Verfahren: Gravimetrie, Trennungs- und Anreicherungsverfahren, Titrationen, Elektrogravimetrie, Atomabsorptionsspektroskopie, Atomemissionsspektroskopie, Photometrie, Röntgenfluoreszenzanalyse

Modul 13 (5 LP)

Teilnahmevoraussetzungen

Module 9 und 10

Lehrinhalte

Praktikum II incl. Vorlesung und Übung – Strukturanalytische Methoden in der Anorganischen Chemie: Schwingungsspektren (IR, Raman), Punktgruppen, Charaktertafeln, Auswahlregeln, UV-VIS-Spektroskopie, NMR-Spektroskopie in Lösung, ESR-Spektroskopie, Röntgenbeugung an Pulvern und Einkristallen

§ 11 Mathematik

Modul 14 (5 LP)

Lehrinhalte

Vorlesung und Übung: Zahlen, Funktionen einer Veränderlichen, Elementare Funktionen, Grenzwerte, Stetigkeit, Differentialrechnung für Funktionen einer Veränderlichen, Taylorreihe, Integralrechnung für Funktionen einer Veränderlichen

Modul 15 (4 LP)

Teilnahmevoraussetzungen

Modul 14

Lehrinhalte

Vorlesung und Übung: Vektoren, Matrizen, Determinanten, Differential- und Integralrechnung für Funktionen mehrerer Veränderlicher, Gewöhnliche Differentialgleichungen

§ 12 Physik

Modul 16 (9 LP)

Lehrinhalte

Vorlesung und Übung: Grundlagen der Mechanik, Elektrizitätslehre, Optik, Wärmelehre, Atom- und Kernphysik

Praktikum: Versuche zu den Grundlagen der genannten Fachgebiete der Physik

§ 13 Wahlpflichtmodule

Wahlpflichtmodule des Fachstudiums müssen im Gesamtumfang von mindestens 6 LP nachgewiesen werden. Die Module sind aus folgenden Gebieten zu wählen:

Kombinationen verschiedener Gebiete sind möglich. Der Prüfungsausschuss benennt die jeweils wählbaren Module.

§ 14 Allgemeine Berufsvorbereitung

  1. Zur allgemeinen Berufsvorbereitung gehört die Absolvierung einer Auswahl von fachübergreifenden Veranstaltungen in einem oder mehreren Wahlfächern im Umfang von mindestens 11 Leistungspunkten sowie ein Berufspraktikum im Umfang von 8 Leistungspunkten.
  2. Die fachübergreifenden Module sollen über die Fachausbildung hinaus eine breitere wissenschaftliche Bildung und den Erwerb von Kenntnissen ermöglichen, die für die wissenschaftliche Weiterqualifikation oder die berufliche Tätigkeit nützlich sind. Entsprechende Veranstaltungen sind: Toxikologie und Recht für Chemiker, Chemieinformation (insbesondere Literaturrecherchen), Computerkurse (insbesondere Simulation, Visualisierung), Analytische Qualitätssicherung, Umweltchemie, Umwelttechnologie, Spezialveranstaltungen der Kristallographie, Physik, Mathematik, Informatik und Biologie, Ethische Aspekte der Naturwissenschaft, Englisch-Sprachkurse für Fortgeschrittene, Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, Patentrecht, Grundzüge der Publizistik und Kommunikationswissenschaft. Die Wahl anderer Veranstaltungen bedarf der Zustimmung des Prüfungsausschusses.
    Siehe dazu den aktuellen Katalog der vom Prüfungsausschuss genehmigten Wahlfächer. Hinweise

    Soweit nicht vorhanden, sollten im Rahmen von Sprachkursen insbesondere die für ein weiterführendes Studium notwendigen Kenntnisse der englischen Sprache erworben werden. Es wird empfohlen, mit dem Wahlfachstudium in den ersten Fachsemestern zu beginnen.

  3. Als Berufspraktikum von mindestens acht Wochen Dauer ist ein Betriebspraktikum in einem dafür geeigneten Betrieb oder ein Forschungspraktikum an einer wissenschaftlichen Einrichtung nachzuweisen. Über die dabei ausgeübten Tätigkeiten und gewonnenen Erfahrungen ist dem Prüfungsausschuss ein Bericht vorzulegen. Höchstens die Hälfte der acht Wochen darf durch Teilnahme an einem Berufspraxis-Seminar und einer Exkursion zur chemischen Industrie ersetzt werden. Der Prüfungsausschuss erlässt zum Berufspraktikum Richtlinien und ernennt einen Praktikumsbeauftragten, der die Erfüllung der Richtlinien als Voraussetzung für die Vergabe der 8 Leistungspunkte überprüft.

III. Masterstudiengang

§ 15 Zugangsvoraussetzungen

  1. Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Chemie ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium im Fach Chemie oder ein gleichwertiger Abschluss eines fachlich entsprechenden Hochschulstudiums mit Schwerpunkt Chemie und dem Abschluss als Bachelor of Science.

     

  2. Die Gesamtnote des Abschlusses soll "gut" oder besser sein.
    Außer Vollzug gesetzt! Bitte beachten Sie den Hinweise

     

  3. Über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen entscheidet der Prüfungsausschuss aufgrund einer schriftlichen Bewerbung. Er kann den Zugang von einer mündlichen Anhörung abhängig machen oder unter der Auflage gewähren, bis zum Beginn des dritten Semesters Leistungsnachweise zu erbringen, deren Erwerb in dem nach Abs. (1) geforderten Hochschulstudium üblich oder zur Ergänzung der von dem Kandidaten/der Kandidatin nachgewiesenen Kenntnisse für das angestrebte Masterstudium erforderlich ist. Für derartige Leistungsnachweise werden keine Leistungspunkte angerechnet. Die Vergabe der Maluspunkte gemäß Prüfungsordnung bleibt davon unberührt.
    Außer Vollzug gesetzt! Bitte beachten Sie den Hinweise

     

  4. Gehört der Abschluss nicht zu den generell von der "Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen" empfohlenen Äquivalenzen, ist eine Stellungnahme durch diese Zentralstelle einzuholen. Für den Fall, dass keine Klassifizierung der Benotung des ausländischen Hochschulabschlusses durch die Zentralstelle erfolgt, überprüft der Prüfungsausschuss die Gleichwertigkeit dieser Hochschulabschlussbenotung mit einer Gesamtnote von mindestens "gut". Falls eine Gleichwertigkeit nicht festgestellt wird, prüft der Prüfungsausschuss, ob nach Erfüllung von Auflagen im Sinne von Abs. (3) eine Gleichwertigkeit hergestellt werden kann.
    Außer Vollzug gesetzt! Bitte beachten Sie den Hinweise

     

  5. Ausländische Studierende müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen oder englischen Sprache nachweisen, die für das Verständnis der Lehrveranstaltungen und der Fachliteratur erforderlich sind. Der Nachweis geschieht in der Regel durch ein entsprechendes Testergebnis (DSH oder TOEFL mit mindestens 550 Punkten oder gleichwertige Ergebnisse).

     

  6. Für das Studienvorhaben muss die fachliche Zuständigkeit eines Mentors/einer Mentorin gegeben sein. Die Zuordnung trifft der Prüfungsausschuss in Abstimmung mit dem Kandidaten/der Kandidatin.
    Außer Vollzug gesetzt! Bitte beachten Sie den Hinweise

     

  7. Die Ablehnung einer Bewerbung ist schriftlich zu begründen.

     

§ 16 Aufbau und Organisation des Studiums

  1. Der Aufbau des Studiums ist in der nachfolgenden Tabelle wiedergegeben. Thematisch zusammengehörende Lehrveranstaltungen sind zu Modulen zusammengefasst. Die Verteilung der Leistungspunkte wird von der Prüfungsordnung geregelt.

    Erforderlicher Nachweis von Leistungspunkten (LP)
     

    aus Pflicht- und Wahlpflichtmodulen der Fachgebiete Anorganische, Organische und Physikalische/Theoretische Chemie jeweils mindestens 10 LP, insgesamt mindestens 30 LP
    aus weiteren Modulen chemischer Fachgebiete oder anderer naturwissenschaftlicher Fächer mindestens
    Hinweise
    davon aus Praktika mindestens 20 LP/ höchstens 30 LP*) sowie aus Seminaren in chemischen Fachgebieten mindestens 3 LP und aus Modulen nicht-chemischer Fächer höchstens 15 LP*) Praktika werden in den Arbeitsgruppen des Instituts als Forschungspraktika im Umfang von mindestens 2 Wochen durchgeführt.
    Hinweis auf Entscheidungen des Prüfungsausschuss
    Hinweis auf Entscheidungen des Prüfungsausschuss
    40 LP
    aus Modulen nicht-naturwissenschaftlicher Fächer mindestens
    Hinweis auf Entscheidungen des Prüfungsausschuss
    15 LP
    durch die Masterarbeit 30 LP
    Insgesamt müssen mindestens 120 LP erbracht werden.

    *) anrechenbar auf 120 LP

     

  2. Die angebotenen Module im chemisch-naturwissenschaftlichen Bereich dienen zum einen der Vertiefung der Grundlagenkenntnisse und bieten zum anderen die Möglichkeit einer Spezialisierung in einem forschungs- oder anwendungsorientierten Fachgebiet nach individuellen Fähigkeiten und Zielen. Der Student/die Studentin wählt gemäß seinen/ihren Neigungen und Fähigkeiten Module unter Berücksichtigung der Tabelle in Abs. (1) und nach entsprechender Beratung mit dem Mentor/der Mentorin aus.
  3. Der Prüfungsausschuss definiert chemische Fachgebiete und ordnet jedes Modul des Instituts für Chemie in Abstimmung mit den jeweils Verantwortlichen mindestens einem Fachgebiet zu.
    Hinweise
    Chemische Fachgebiete sind zum Beispiel: Anorganische Chemie, Organische Chemie, Physikalische/Theoretische Chemie, Analytische Chemie, Radiochemie, Instrumentelle Analytik, Kristallographie, Strukturbiologie, Makromolekulare Chemie, Biochemie.
  4. Ein Studienführer für das Masterstudium enthält jeweils eine zweisemestrige Vorschau auf die Module des Instituts für Chemie einschließlich der Angabe der Leistungspunkte, um den Studierenden eine Planung zu ermöglichen. Die zugehörigen Inhaltsangaben werden im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis angegeben.
  5. Die Lehrveranstaltungen des Instituts für Chemie werden in deutscher oder englischer Sprache angeboten.

§ 17 Chemische Fachgebiete

  1. Um eine breite wissenschaftliche Qualifikation als Basis eines Vertiefungsstudiums in einem forschungs- oder anwendungsorientierten Fachgebiet zu erreichen, werden Pflicht- und Wahlpflichtmodule angeboten, die dem Verständnis moderner experimenteller und theoretischer Entwicklungen der Chemie dienen oder in Gebiete der Chemie einführen sollen, die im Bachelorstudium nicht gelehrt wurden.
  2. Studierende müssen aus Pflicht- und Wahlpflichtmodulen in den Fachgebieten Anorganische Chemie, Organische Chemie und Physikalische/Theoretische Chemie jeweils mindestens 10 Leistungspunkte nachweisen. Diese Module werden mindestens in jedem zweiten Semester angeboten.
  3. Die Veranstaltungen sind aus folgenden Fachgebieten zu wählen:

Anorganische Chemie

Wahlpflichtmodule

*) Eines der beiden Module muss gewählt werden. Für Studierende, die eine Masterarbeit in Anorganischer Chemie anfertigen wollen, sind beide Module verpflichtend. Hinweis auf Entscheidungen des Prüfungsausschuss

Organische Chemie

Wahlpflichtmodule

*) Eines der beiden Module muss gewählt werden.

Physikalische/Theoretische Chemie

Pflichtmodul

Wahlpflichtmodule

§ 18 Weitere chemische Fachgebiete und andere naturwissenschaftliche Fächer

Hinweise
  1. Prüfungsleistungen aus weiteren Fachgebieten der Chemie und anderen naturwissenschaftlichen Fächern gemäß der Tabelle in § 16 Abs. (1) sollen den Studierenden/die Studierende an spezielle Themen in dem gewählten forschungs- oder anwendungsorientierten Themenbereich heranführen.
  2. Prüfungsleistungen gemäß Abs. (1) können aus den vom Prüfungsausschuss gemäß § 16 Abs. (3) definierten chemischen Fachgebieten gewählt werden. Auch Kombinationen unter Einbeziehung von Angeboten anderer Fachbereiche sind wählbar, sofern ein ausreichendes Lehrangebot besteht. Beispiele hierfür sind:
    • Materialforschung mit Lehrangeboten aus der Physikalischen Chemie, Spektroskopie, Kristallographie, Makromolekularen Chemie, Oberflächenanalytik
    • Strukturbiologie mit Lehrangeboten aus der Biochemie, Kristallographie, Spektroskopie, Theoretischen Chemie
    • Theoretische Chemie mit Lehrangeboten aus Computerunterstützter Chemie, Physikalischer Chemie, Informatik, Mathematik, Theoretischer Physik
      Hinweis auf Entscheidungen des Prüfungsausschuss
  3. Zu den Lehrveranstaltungen anderer naturwissenschaftlicher Fächer gehören auch
    1. Vorlesungen zur Toxikologie. Bei einer experimentell orientierten Spezialisierung werden Prüfungsleistungen im Fach Toxikologie empfohlen.
    2. Chemieinformation (Literaturrecherchen etc.), Computerkurse (insbesondere Simulation, Visualisierung), Analytische Qualitätssicherung, Umweltchemie, Umwelttechnologie, Physik, Mathematik, Informatik, Biologie.

§ 19 Nicht-naturwissenschaftliche Fächer

  1. Mit dem Studienabschluss soll der/die Studierende zeigen, dass er/sie auch außerhalb seiner/ihrer Fachgebiete berufsqualifizierende Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat. Hierzu müssen Hinweis auf Entscheidungen des Prüfungsausschuss gemäß der Tabelle in § 16 Abs. (1) Prüfungsleistungen aus nicht-naturwissenschaftlichen Fächern erbracht werden. Im Einvernehmen mit dem Mentor/der Mentorin können diese Prüfungsleistungen aus folgenden Gebieten erbracht werden: Chemikalienrecht, Ethische Aspekte der Naturwissenschaft, Englisch-Sprachkurse für Fortgeschrittene, Deutsch-Sprachkurse für Studierende ohne ausreichende Deutschkenntnisse, Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, Patentrecht, Publizistik- und Kommunikationswissenschaft. Die Wahl anderer Veranstaltungen bedarf der Zustimmung des Prüfungsausschusses. Die erbrachten Leistungen sollen zeigen, dass ein deutlich über dem Anfänger-/Einführungsniveau liegender Qualifikationsstand in dem jeweiligen Fach erreicht worden ist.
  2. Bei einer experimentell orientierten Spezialisierung werden Prüfungsleistungen zum Chemikalienrecht empfohlen.
  3. Studierende, deren Kenntnisse der deutschen Sprache nicht mindestens den Anforderungen der DSH-Prüfung entsprechen, haben in den ersten beiden Semestern 15 Leistungspunkte aus Deutschkursen zu erbringen. Hinweis auf Entscheidungen des Prüfungsausschuss

IV. Schlussbestimmungen

§ 20 Inkrafttreten

  1. Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Freien Universität Berlin in Kraft.
  2. Sie gilt für Studierende, die das Studium der Chemie im Bachelor- oder Masterstudiengang an der Freien Universität Berlin nach Inkrafttreten dieser Ordnung aufnehmen.
 

Anlage I:
Aufbau des Bachelorstudiengangs Chemie an der FU Berlin

So weit nachfolgend Zahlen in der Form XX/XX genannt sind, gelten die grünen Werte für alle Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2006/07 aufgenommen haben und die roten Werte für alle Studierende, die ihr Studium ab dem WS 2006/07 aufgenommen haben und deshalb nach der 1. Änderungsordnung studieren. Hinweis auf Änderungsordnung

 

Fachausbildung
        
Pflichtmodule
                 
Allgemeine und Anorganische Chemie 40 / 38  LP      
Organische Chemie 37  LP      
Physikalische Chemie 37  LP      
Analytische Chemie 13  LP      
Mathematik 9  LP      
Physik 9  LP      
Bachelorarbeit 10 / 12  LP Gesamtzahl 155  LP

Wahlpflichtmodule
a)
Radiochemie          
Makromolekulare Chemie          
Theoretische Chemie        
Biochemie     Mindestzahl 6  LP
 

Allgemeine Berufsvorbereitung


Veranstaltungen zum Berufspraktikum
b)
         
Betriebs- oder Forschungspraktikum Minimum 4  LP      
Berufspraxis-Seminar 3  LP      
Exkursion zur chemischen Industrie 1  LP Gesamtzahl 8  LP

Wahlmodule
c )
Toxikologie und Recht für Chemiker          
Chemieinformation (insbesondere Literaturrecherchen)          
Computerkurse (insbesondere Simulation, Visualisierung)          
Analytische Qualitätssicherung          
Umweltchemie          
Umwelttechnologie          
Kristallographie          
Physik          
Mathematik          
Informatik          
Biologie          
Ethische Aspekte der Naturwissenschaft          
Englisch-Sprachkurse für Fortgeschrittene          
Betriebswirtschaftslehre          
Patentrecht          
Publizistik- und Kommunikationswissenschaft     Mindestzahl 11  LP

      Mindestsumme 180  LP

 LP = Leistungspunkte

a) Die Module müssen aus den angegebenen Gebieten gewählt werden. Kombinationen von Modulen aus verschiedenen Gebieten sind möglich.

b) Als Berufspraktikum ist ein Betriebs- oder Forschungspraktikum von mindestens 8 Wochen Dauer (8 LP) nachzuweisen; höchstens die Hälfte davon (4 LP) darf durch Teilnahme an einem Berufspraxis-Seminar (3 LP) und einer Exkursion zur chemischen Industrie (1 LP) ersetzt werden.

c) Die Wahl von Modulen aus anderen Gebieten bedarf der Zustimmung des Prüfungsausschusses.

 

Anlage II:
Verlaufsplan für den Bachelorstudiengang Chemie an der FU Berlin

So weit nachfolgend Zahlen in der Form XX/XX genannt sind, gelten die grünen Werte für alle Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2006/07 aufgenommen haben und die roten Werte für alle Studierende, die ihr Studium ab dem WS 2006/07 aufgenommen haben und deshalb nach der 1. Änderungsordnung studieren. Sind nur rote Zahlen angegeben, so sind diese aus der 1. Änderungsordnung übernommen, da dies eine Präzisierung gegenüber der Urfassung darstellt. Hinweis auf Änderungsordnung

 

  LP

1. Semester

2. Semester 3. Semester

4. Semester

5. Semester

6. Semester

Fach-
ausbildung
161 Lehr-
veranstaltung
LP Lehr-
veranstaltung
LP Lehr-
veranstaltung
LP Lehr-
veranstaltung
LP Lehr-
veranstaltung
LP Lehr-
veranstaltung
LP
Allgemeine und Anorganische Chemie 40
/
38
Modul 1:
Allg.Chem. (4+2)
Praktikum
[7]
 
 
8

 
7
        Modul 2:
AC I (4)
 
6
Modul 3a:
AC II (3+0,5)

Modul 3c:
Praktikum
[8/6]

Seminar (1,5)

 
5

 
 
8
/6

 
1

Modul 3b:
AC III
(3+0,5)
 
 
5
Organische Chemie 37     Modul 4:
OC I (4+1)
 
7
Modul 5:
OC II (6+2)
Praktikum 
[7]

Seminar (2)
 
11

 
7

2
Modul 6:
OC III (2+1)
Praktikum
[6]
 
4

 
6
       
Physikalische Chemie 37     Modul 7:
PC I (3+1.5)
 
6
 
Praktikum I
[3]
 
 
3
Modul 9:
PC III (2+1)
Praktikum II
[3]
 
4

 
3
Modul 11:
PC V (2+1)
Praktikum IV
[2,5]
 
4

 
2,5
   
    Modul 8:
PC II (4+2)
 
8
Modul 10:
PC IV (2+1)
 
4
 
Praktikum III
[2,5]
 
 
2,5
Analytische Chemie 13     Modul 12:
Analyt.Chem.
(2)

Praktikum
[5]
 
 
3

 
5
        Modul 13:
Blockkurs [5]
 
5
   
Mathematik 9 Modul 14:
Math. I (2+2)
 5 Modul 15:
Math. II (2+1)
 
4
               
Physik 9 Modul 16:
Physik (4+2)
 
6
 
Praktikum [2]
 
3
               
Bachelor-
arbeit
10 / 12                       10
/
12
Zwischen-
summe LP
155   26   28   31   27   28
/
26
  15
/
17
Wahlpflicht
s. § 13 Studienordnung
6               3       3
Allgemeine Berufsvor-
bereitung

s. § 14 Studienordnung
19 Wahlfach 3 Wahlfach 3         ABV 5 Betriebs-
praktikum
8
Summe LP 180   29   31   31   30   31   28

LP = Leistungspunkte

Der Klammerausdruck (a) gibt die Dauer einer Vorlesung oder eines Seminars in SWS an, (a+b) die Dauer von (Vorlesung+Übung) in SWS, [a] die Dauer eines Praktikums in Halbtagswochen.

 



 

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T.Lehmann | Letzte Aktualisierung: 28.08.2013| Links