Anorganische Chemie Organische Chemie Physikalische und Theoretische Chemie Andere naturwissenschaftliche Fächer Nicht naturwissenschaftliche Fächer
Pflicht
Wahlpflicht

Aus jedem Fachgebiet muss in dieser Zeile 1 Modul gewählt werden.

  • Bioanorganische Chemie
    (3 LP; V) /
    Moderne Aspekte der Anorganischen Chemie
    (2 LP; V+Ü)
  • Organometallchemie
    (5 LP V+Ü)
Die hier angegebenen Lehrveranstaltungen sind abweichend vom Katalog des § 17 der Studienordnung neu festgelegt worden.

  • Moderne Syntheseverfahren
    (6 LP; V + Ü)
  • Reaktionsmechanismen / Reaktive Zwischenstufen
    (6 LP; V + Ü)
  • Quantenchemie
    (5 LP; V + Ü)
   
weitere Module, dabei könnnen auch bislang in Zeile 1 nicht gewählte Module an dieser Stelle ausgewählt werden.

Insgesamt sind in den Fachgebieten Anorganische, Organische und Physikalisch/Theoretische Chemie je mindestens 10 LP, insgesamt also 30 LP nachzuweisen.

Lehrveranstaltungen des Fachgebiets Anorganische Chemie, z.B.
  • Radiochemie
    (V + Ü + P; verschiedene Kurse)
    Nur wählbar, wenn nicht bereits im Bachelorstudiengang als Wahlpflichtfach belegt.
  • Moderne Methoden der Strukturbestimmung
    (12 LP; V + Ü +P)
  • Stereochemie
    (4 LP; V + Ü)
  • Naturstoffchemie / Bioorganische Chemie
    (4 LP; V + Ü)
  • Makromolekulare Chemie
    (4 LP; V + Ü)
    Nur wählbar, wenn nicht bereits im Bachelorstudiengang als Wahlpflichtfach belegt.
  • Festkörper und Grenzflächen
    (5 LP; V + Ü)
  • Statistische Thermodynamik
    (5 LP; V + Ü)
  • Magnetische Resonanzspektroskopie
    (5 LP; V + Ü)
  • Symmetrie in der Chemie
    (5 LP; V + Ü)
   
Wahlbereich
naturwissenschaftliche Fächer

mindestens 40 LP
Hier können auch die in den ersten beiden Zeilen "nicht verbrauchten" Module gewählt werden.
Zusammen mit Pflicht- und Wahlpflicht-LV nicht mehr als 40 LP aus dem Fachgebiet Anorganische Chemie. Dabei kann "Organometallchemie" alternativ auch als organisch-chemische LV angerechnet werden..
Zusammen mit Pflicht- und Wahlpflicht-LV nicht mehr als 40 LP aus dem Fachgebiet Organische Chemie.
Zusammen mit Pflicht- und Wahlpflicht-LV nicht mehr als 40 LP aus dem Fachgebiet Physikalische und Theoretische Chemie.
Höchstens 15 LP
     
Wahlbereich nicht naturwissenschaftliche Fächer         Höchstens 20 LP
Durch Beschluss des Prüfungsausschuss abweichend vom Ordnungstext neu geregelt.
Masterarbeit
30 LP
Chemisches Fachgebiet
 

Die angegebenen Mindestzahlen aus Spalte 1 ergeben zusammen 100 LP. Insgesamt müssen 120 LP erreicht werden. Es müssen daher unter Beachtung der angegebenen Höchstgrenzen weitere 20 LP nachgewiesen werden.

Ergänzende Bedingungen