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Wahlbereich im Masterstudium

Neben Wahlpflichtbereich und Masterarbeit verbleiben 60 weitere Leistungspunkte, die Sie weitgehend frei gestalten können. Es gibt folgende Einschränkungen:

Auf Antrag können vom Prüfungsausschuss andere Leistungspunkteaufteilungen genehmigt werden. Dem Antrag sollte ein konkretes Studienkonzept zugrunde liegen.

 





 

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T.Lehmann | Letzte Aktualisierung: 13.11.2009| Links