Wahlbereich im Masterstudium
Neben Wahlpflichtbereich und Masterarbeit verbleiben 60 weitere Leistungspunkte, die Sie weitgehend frei gestalten können. Es gibt folgende Einschränkungen:
- 20 bis 30 LP müssen aus Praktika erbracht werden. Sie müssen diese Praktika in mindestens 3 verschiedenen Arbeitsgruppen ableisten. Der Umfang jedes einzelnen Praktikums darf nicht mehr als 12 und nicht weniger als 2 LP haben. Während der Vorlesungszeit absolvierte Praktika werden mit 1 LP/Woche, außerhalb der Vorlesungszeit absolvierte Praktika mit 1,5 LP/Woche angerechnet. Gerechnet wird die Zeit, die Sie im Labor verbringen. Dass Sie über diese Zeit auch noch einen Bericht anfertigen müssen, ist in die Zuweisung der LP schon eingerechnet.
- Sie dürfen maximal 40 LP aus einem Fachgebiet einbringen. "Gefährlich" kann das am ehesten in den
"klassischen" Fachgebieten werden, weil Sie in diesen Fachgebieten ja bereits
Wahlpflichtveranstaltungen ableisten. In der Studienordnung sind
in § 18 folgende weitere Fachgebiete definiert worden:
- Spektroskopie
- Kristallographie
- Makromolekulare Chemie
- Biochemie
- Theoretische Chemie
- Maximal 35 LP können aus nichtchemischen Fächern eingebracht werden, davon maximal 20 aus nichtnaturwissenschaftlichen Fächern. Grundsätzlich kann hier alles gewählt werden, was im Bachelorstudiengang für den Wahlbereich zugelassen ist, wobei zu beachten ist, dass die zentral angebotenen ABV-Veranstaltungen nur Bachelorstudierenden offenstehen. Die Wahl nichtchemischer Fächer ist freiwillig. Die in der Urversion der Prüfungsordnung in § 13 bestehende Verpflichtung, Leistungspunkte aus nichtchemischen Fächern einzubringen, ist entfallen.
- Es ist ein Seminar im Umfang von 3 LP zu besuchen. Dazu sind mindestens 12 Vorträge zu hören und ein eigener Vortrag zu halten. Entsprechende Gelegenheiten, Vorträge zu hören oder zu halten, gibt es in den Arbeitsgruppen.
Auf Antrag können vom Prüfungsausschuss andere Leistungspunkteaufteilungen genehmigt werden. Dem Antrag sollte ein konkretes Studienkonzept zugrunde liegen.

