Wahlfachbereich / Berufspraktikum
Die hier gegebenen Hinweise betreffen ausschließlich Bachelorstudierende, die nach den Ordnungen 2002 studieren. Studierende, die nach den Ordnungen 2013 studieren, haben ein eigenes Informationsangebot.
Allgemeine Berufsvorbereitung
Es sind Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 11 Leistungspunkten zu absolvieren.- Nur vom Prüfungsausschuss genehmigte Lehrveranstaltungen sind anrechenbar! Eine Genehmigung können Sie formlos im Prüfungsausschuss beantragen. Sie müssen dazu Angaben machen über Titel und Inhalt der Veranstaltung, den Typ (z.B. "Vorlesung"), den Dozenten (Name, akad. Titel) den Zeitumfang (z.B. "einsemestrig 2 Stunden pro Woche"), die vorgesehenen Leistungspunkte und die Art der Prüfung.
- Hier in diesem WEB-Angebot aufgeführte konkrete Veranstaltungen sind bereits genehmigt worden und können daher ohne erneute vorherige Genehmigung besucht werden. Genehmigt sind darüber hinaus alle Veranstaltungen, die im Rahmen des ABV-Programms der FU Berlin angeboten werden. Eine Genehmigung durch den Prüfungsausschuss bedeutet nicht, dass Sie an der Veranstaltung ein Teilnahmerecht hätten. Um die Zulassung zur Veranstaltung müssen Sie deshalb bitte selbst kümmern. Das gleiche gilt für die Übermittlung der erfolgreichen Teilnahme und der Note an das Prüfungsbüro.
- Auch Lehrveranstaltungen des Wahlpflichtbereichs sind als Wahlfach anrechenbar, sofern die geforderten 6 LP aus dem Wahlpflichtbereich durch andere Lehrveranstaltungen des Wahlpflichtkataloges abgedeckt werden. (Beschluss des Prüfungsausschuss)
- Es kommen gern auch Veranstaltungen aus anderen Instituten oder anderen Einrichtunen in Frage. Da sich das Lehrangebot aber auch anderswo oft schnell ändert, können wir es leider nicht leisten, ein bereits genehmigtes Lehrangebot über die Zeit zu beobachten, ob es auch weiterhin in der gleichen Weise angeboten wird. Bitte beantragen Sie ein solches Angebot neu, wenn Sie es hier auf diesen Seiten nicht finden können, auch wenn Sie wissen, dass es irgendjemand vor Ihnen schon ein Mal mit Genehmigung des Prüfungsausschusses absolviert hat.
- Es dürfen Veranstaltungen aus verschiedenen Fächern/Fachgebieten gewählt werden. Falls Ihre Englischkenntnisse noch nicht ausreichend sind, nutzen Sie bitte den Wahlfachbereich, um diese nachzubessern.
- Auch bei dem Besuch externer Veranstaltungen ist eine Anmeldung notwendig! Da andere Einrichtungen solche Anmeldungen nicht immer durchführen und nicht immer Daten an den Prüfungsausschuss weiterleiten, melden Sie sich bitte hilfsweise auf einem im Prüfungsbüro ausliegenden Formular an!
Im eigenen Interesse ist die Genehmigungsfähigkeit rechtzeitig - d.h. vor Veranstaltungsbeginn - zu klären.
Insbesondere für Veranstaltungen aus folgenden Fächern und Fachgebieten ist eine Genehmigung aussichtsreich (Siehe auch §14(2) Studienordnung):
- Analytik, Analytische Qualitätssicherung,
- Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre,
- Biologie,
- Computerkurse (z.B. Literaturrecherche, Simulation, Visualisierung),
- Didaktik der Chemie,
- Englisch-Sprachkurse,
- Existenzgründung,
- Geowissenschaften,
- Geschichte der Naturwissenschaften,
- Mathematik, Informatik,
- Messtechnik
- Patentrecht,
- Pharmazie
- Philosophie der Naturwissenschaften,
- Physik
- Psychologie
- Publizistik- und Kommunikationswissenschaft
- Toxikologie und Recht für Chemiker,
- Umwelt,
Berufspraktikum
Zum Berufspraktikum gibt es folgende Hilfen und Materialien:
- Richtlinien des Prüfungsausschuss zur Durchführung des Berufspraktikums gemäß §1(3) der Studienordnung.
- Nähre Angaben und Hilfen zum Berufspraktikum inklusive einer Liste mit uns bekannten Firmen, die ein Berufspraktikum anbieten. Aus Datenschutzgründen ist dieses Angebot leider nur von FU-Rechnern aus zugänglich.
- Bescheinigung, mit der Sie gegenüber dem chemischen Betrieb belegen können,
dass es sich bei dem Praktikum um eine in die Ausbildung integrierte Pflichtveranstaltung handelt. Der Betrieb benötigt diese
Bescheinigung, damit er seinem Unfallversicherungsträger nachweisen kann, dass Ihr Praktikum unter dem Unfallversicherungsschutz
erfolgen muss. Im Klartext: Sie sind für die Dauer Ihres Praktikums nicht mehr unbedingt bei der Unfallkasse Berlin
unfallversichert, sondern bei dem Unfallversicherer, der für Ihren Betrieb zuständig ist. Keine Sorge, Ihnen entstehen
dadurch keinerlei Kosten.
Weitere Informationen zum Unfallversicherungsschutz.
- Möglicherweise verlangt der Betrieb eine Haftpflichtversicherung, die auch Schäden abdeckt, die im Rahmen des Praktikums auftreten können.
Das Berufspraktikum sollten Sie frühestens im vierten Semester absolvieren, weil Sie vorher für Firmen wenig interessant sind.
Mit der Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Wahlfächer sollten Sie möglichst bald beginnen. Zählen Sie die Leistungspunkte für die Pflichtlehrveranstaltungen für jedes Semester zusammen und entnehmen Sie dann, "wie viel Luft" noch für die abzuleistenden Wahl- und Wahlpflichtveranstaltungen ist. (Sie sollten pro Semester auf 30 Leistungspunkte kommen.)


