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Fachbereichsrat

Zusammensetzung:

Sprecher des Fachbereichs ist der/die DekanIn.

Derzeitige Mitglieder

Aufgaben:

Entscheidungen, die

betreffen, erfordern nicht nur die Mehrheit der Fachbereichsratsmitglieder sondern separat auch die Mehrheit der Mitglieder mit Professorenstatus. Überdies haben bei Entscheidungen über Berufungsvorschläge, Habilitationen, Habilitations- und Promotionsordnungen alle ProfessorInnen des Fachbereichs Teilnahme- und Stimmrecht ("erweiterter Fachbereich"). Aufgaben, die nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind, werden der Einfachheit halber in der Regel dem /der DekanIn übertragen, der/die über die "Dekansentscheidungen" in den Sitzungen berichtet. Die Befugnis des Fachbereichsrats, eigene Entscheidungen zu treffen, bleibt unberührt. Der/die DekanIn hat Weisungsbefugnis über nicht direkt anderen ProfessorInnen oder Einrichtungen unterstelltem Personal.

Der Fachbereichsrat kann zur Erfüllung seiner Aufgaben ihm zuarbeitende Kommissionen einsetzen. Vor allem ist das bei Habilitationen oder Berufungen der Fall. Die Kommissionen erarbeiten Vorschläge, die sie dem Fachbereichsrat unterbreiten.

 





 

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T.Lehmann | Letzte Aktualisierung: 05.03.2009| Links