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Ausbildungskommission

Die gesetzlichen Vorgaben für die Ausbildungskommission sind lapidar: Im Berliner Hochschulgesetz heißt es lediglich, dass der Fachbereichsrat eine Ausbildungskommission einzusetzen hat, in der die Studierenden die Hälfte der Sitze und Stimmen haben. Diese Kommission kann also insgesamt beliebig groß oder beliebig klein sein. Mitglieder der Ausbildungskommission des Instituts können hier recherchiert werden.

Was macht die Ausbildungskommission?

 





 

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T.Lehmann | Letzte Aktualisierung: 23.08.2012| Links