Ausbildungskommission
Die gesetzlichen Vorgaben für die Ausbildungskommission sind lapidar: Im Berliner Hochschulgesetz heißt es lediglich, dass der Fachbereichsrat eine Ausbildungskommission einzusetzen hat, in der die Studierenden die Hälfte der Sitze und Stimmen haben. Diese Kommission kann also insgesamt beliebig groß oder beliebig klein sein. Mitglieder der Ausbildungskommission des Instituts können hier recherchiert werden.
Was macht die Ausbildungskommission?
- So schön wie es ist, dass Studierende mit der Ausbildungskommission endlich mal ein Gremium haben, in dem sie sich zahlenmäßig auf Augenhöhe mit den anderen Statusgruppen befinden, so muss man sagen, dass die Ausbildungskommission keinerlei zugesprochene Befugnisse hat. Auch das, was sie eigentlich machen soll, kann sie nur aus ihrem eigenen Titel ableiten. Sie entscheidet also über ihre Aufgaben selbst und erarbeitet sich idealerweise einen Kompetenzbereich, in dem sie z.B. als Ratgeber oder Vorbereiter von Entscheidungen z.B. für den Fachbereichsrat oder den Institutsrat wahrgenommen wird. Da die Ausbildungskommission in der Regel keine wiederkehrenden Routineaufgaben übernimmt, muss sie ihre Daseinsberechtigung immer wieder auf's neue unter Beweis stellen. Ist alles ausdiskutiert und fehlen Tagesordnungspunkte für die nächste Sitzung, droht das Ende der Tätigkeit! Verschärfend kommt hinzu, dass Studierende naturgemäß nur eine kurze Gremienverweildauer haben. Jede themenmangelbedingte Tagungspause führt daher schnell zu dem Problem, dass Tagungs- und Beschlussfähigkeit erst mühsam durch Neubesetzungen wieder hergestellt werden müssen. Vor allem in Zeiten von Umstrukturierungen, die (auch) die Lehre betreffen, ist die Ausbildungskommission aber stark gefragt und kann dann wichtige Tätigkeiten übernehmen.
- Seitdem die ehemals kleinen Fachbereiche zu Riesengebilden mit in der Regel Dutzenden von Studiengängen fusioniert wurden, ist nur eine Ausbildungskommission pro Fachbereich, wie es das Berliner Hochschulgesetz vorsieht, kaum noch praktikabel. In etwas großzügigerer Auslegung des Gesetzestextes toleriert die FU daher ohne weiteres auch Ausbildungskommissionen, die sich nur für einen kleineren Bereich zuständig fühlen, zum Beispiel für ein Institut.
- Da es keine weiteren Bestimmungen zur Arbeitsweise der Ausbildungskommission gibt, kann z.B. ohne weiteres auch eine Studentin oder ein Student den Vorsitz übernehmen.

