Was ist mit dem Numerus Clausus?
An den Berliner Universitäten gibt es einen flächendeckenden Numerus Clausus. Wie hoch der Numerus Clausus für ein konkretes Fach ist, ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der Anzahl der Bewerber. Übersteigt die Anzahl der Bewerber die Anzahl der Plätze, so wird ein Zulassungsverfahren gemäß Berliner Hochschulzulassungsgesetz durchgeführt. Der Beginn des Verfahrens ist überall gleich:

Für die Hochschulquote kann die Universität die Vergabekriterien in Vergabesatzungen selbst regeln. Die Vergabesatzung für den Bachelorstudiengang Chemie können Sie auf einer gesonderten Seite recherchieren. Sie sieht folgendes Verfahren vor:
Es wird eine Rangliste nach folgender Formel gebildet:
| RW= | Ranglistenwert. Sind n Studienplätze zu vergeben, werden diese an die n Bewerber(innen) mit den niedrigsten Ranglistenwerten vergeben. Die Ranglistenwerte werden auf 2 Nachkommastellen genau berechnet. |
| HZB= | Note der Hochschulzugangsberechtigung - in der Regel also die Gesamtnote des Abiturzeugnis. |
| F1= | Fach 1: Mathematik, Informatik oder Physik Sind in einem dieser Fächer im vierten Kurshalbjahr oder in der Abiturprüfung mindestens 11 Punkte erreicht, wird der Wert für F1 auf '1' gesetzt. In allen übrigen Fällen beträgt der Wert '0'. |
| F1= | Fach 2: Biologie oder Chemie Der Wert für F2 wird nach den gleichen Kriterien auf '0' oder '1' gesetzt wie bei F1 |
| BE= | Bei einer mindestens 2-jährigen studienrelevanten Berufserfahrung wird der Wert auf '1' gesetzt. Ansonsten ist dieser Wert '0' |
Was sich so kompliziert anhört, ins in Wirklichkeit ganz einfach: Im Prinzip handelt es sich wieder um eine Rangfolge nach Abiturzeugnisnote, wobei Sie allerdings jeweils einen Bonus bekommen, wenn Sie für Ihr Studium 'die richtigen' Fächer bis zum Abitur belegt und dabei respektable Leistungen erreicht haben oder wenn Sie schon eine relevante Berufspraxis haben. 'Relevant' heißt, dass diese Praxis etwas mit Chemie zu tun haben muss, also z.B. eine mehrjährige Chemielaborantentätigkeit. Die Auswahlkriterien können hier nur verkürzt wiedergegeben werden. Detailregelungen, wie zum Beispiel das Verfahren bei Ranggleichheit, entnehmen Sie bitte der Satzung selbst. Bitte beachten Sie dazu auch die dazu von der FU Berlin herausgegebene allgemeine Übersichtsdarstellung
Bleiben am Schluss des Bewerbungsverfahrens noch Plätze übrig, z.B. weil die Bewerber die zugeteilten Plätze nicht annehmen, werden diese nach dem Losverfahren vergeben. Zulassungen in höhere Fachsemester erfolgen ebenfalls durch Losverfahren nach Maßgabe freier oder frei gewordener Plätze. Anträge für das Für das Losverfahren gibt es online.
Die aktuelle Anzahl der Plätze für den Bachelorstudiengang Chemie entnehmen Sie bitte der Studiengangsbeschreibung.
Den Numerus Clausus des jeweils letzten Semesters finden Sie ebenfalls online.
Die Plätze im Masterstudiengang sind ebenfalls kontingentiert. Übersteigt die Anzahl der Bewerber die Anzahl der Plätze, so wird ebenfalls ein Auswahlverfahren durchgeführt, für das es aber eine eigene Vergabesatzung gibt. Natürlich kommt es dabei vor allem auf die Note des Bachelorzeugnisses an, aber es werden dann auch Auswahlgespräche geführt.

