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Kann ich im Bachelorprogramm auch schon Veranstaltungen des Masterprogramms besuchen?

Der Prüfungsausschuss duldet bis auf weiteres, dass im Bachelorprogramm bedarfsweise auch schon Veranstaltungen des Masterprogramms besucht werden. Den 'Bedarf' sieht der Prüfungsausschuss in allen Fällen, in denen es sonst zu einer Studienzeitverlängerung käme. Klassischer Fall ist das nicht punktgenau beendete Bachelorstudium, weil zum Beispiel die Bachelorarbeit etwas zu spät begonnen wurde oder nicht rechtzeitig fertiggestellt werden konnte. Das Bachelorstudium reicht dann also ins Folgesemester, was den Wechsel ins Masterstudium im Regelfall verhindert. Trotzdem kann im Studienplan reichlich Zeit verbleiben, die sinnvollerweise in der Weise ausgenutzt wird, dass bereits Veranstaltungen des Masterprogramms absolviert werden.

Es gibt Studierende, die der Versuchung erliegen, dann doch der Einfachheit halber einfach im Bachelorstudiengang zu verbleiben und und alle Veranstaltungen des Masterstudiengangs schon im Bachelorstudium zu erledigen, um eine Bewerbung zum Masterstudiengang mit dem damit verbundenen Risiko der Ablehnung zu vermeiden.

Das geht schief!

Bitte beachten Sie, dass durch den Besuch von Veranstaltungen des Masterstudiengangs nicht die Berechtigung zum Abschluss des Master-Studiums erworben wird. Spekulieren Sie auch besser nicht auf bessere Übernahmechancen für das zweite Semester des Masterstudiengangs. Im Gegensatz zum Bachelorstudiengang gibt es nämlich im Masterstudiengang so gut wie keine Abbrecherquote und es gilt das Auffüllprinzip: Waren bei einer Studienkohorte im ersten Semester alle Plätze belegt, so gibt es auch im zweiten Semester meist keine freien Plätze. Sie tun sich also selbst keinen Gefallen, wenn Sie sich im Bachelorstudiengang kuscheln, obwohl Sie vom Studienvorhaben längst in den Masterstudiengang gehören! Wechseln Sie so bald wie möglich! Noch fehlende Veranstaltungen des Bachelorstudiengangs haben Priorität, um den Bachelorabschluss so früh wie möglich zu erreichen! Das gibt auch bessere Daten im Lebenslauf!

Die Veranstaltungen, die Sie in den Masterstudiengang übernehmen wollen, müssen Sie bei Abschluss des Bachelorstudiums im Prüfungsbüro angeben! Diese Angabe ist unwiderruflich und verbindlich! Wenn Sie in den Masterstudiengang immatrikuliert werden ist es ist dann so, als hätten Sie diese Lehrveranstaltungen tatsächlich bereits im Masterstudiengang absolviert. Ein "mittendrin-ach-herrje-das-wollte-ich-so-eigentlich-doch-nicht" gibt es nicht! Allerdings können Sie im Masterstudiengang zum Ausgleich missglückter Wahlveranstaltungen in begrenztem Umfang über das Ziel von insgesamt 120 LP hinaus, weitere LP ansammeln und sich für den Studienabschluss z.B. diejenigen Lehrveranstaltungen auswählen, die Sie mit den besten Noten abgeschlossen haben.

 





 

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T.Lehmann | Letzte Aktualisierung: 16.10.2009| Links