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Kann man in das Studium auch einen Auslandaufenthalt integrieren?

 

Prof. Dr. Lentz Ja natürlich! Wenden Sie sich an:

Prof. Dr. Dieter Lentz

 

Darüber hinaus können Sie auch gern selbst aktiv werden. Weitere Informationsquellen:

Zentrale Universitätsverwaltung Weitere Quellen

Bei einem Auslandsaufenthalt sind Sie weiterhin an der FU-Berlin immatrikuliert - allerdings beurlaubt. Es gibt daher bei einem "spät" durchgeführten Auslandaufenthalt keine Probleme mit § 8 der Prüfungsordnung, nach dem Sie bei Antrag zur Feststellung des Studienabschlusses die zurückliegenden 2 Semester an der FU Berlin immatrikuliert gewesen sein müssen.

Feststellung des Prüfungsausschuss vom 07.07.2009

 





 

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T.Lehmann | Letzte Aktualisierung: 28.08.2012| Links