Kann man in das Studium auch einen Auslandaufenthalt integrieren?
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Ja natürlich! Wenden Sie sich an: |
Darüber hinaus können Sie auch gern selbst aktiv werden. Weitere Informationsquellen:
Zentrale Universitätsverwaltung Weitere Quellen- Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
- ERASMUS-Programm
- Informationen von 'Studis-Online'
- Auslands-Bafög
Bei einem Auslandsaufenthalt sind Sie weiterhin an der FU-Berlin immatrikuliert - allerdings beurlaubt. Es gibt daher bei einem "spät" durchgeführten Auslandaufenthalt keine Probleme mit § 8 der Prüfungsordnung, nach dem Sie bei Antrag zur Feststellung des Studienabschlusses die zurückliegenden 2 Semester an der FU Berlin immatrikuliert gewesen sein müssen.
Feststellung des Prüfungsausschuss vom 07.07.2009


