Ich habe schon anderswo Studienleistungen im Fach Chemie erbracht und möchte in den Bachelorstudiengang der FU Berlin wechseln. Geht das?
Grundsätzliches
- Klären Sie vorab, ob die Voraussetzungen vorliegen, dass Sie immatrikuliert werden können!
- Wenn Sie bisher in einem Bachelorstudiengang Chemie (das betrifft auch ein Fachhochschulstudium Chemie!) studieren, können Sie bei einem
Hochschulortwechsel von Amts wegen nur in das nächsthöhere Fachsemester wechseln. Sie erhalten dann zunächst eine Zusage unter dem Vorbehalt,
dass Sie
mit kurzer Frist erfolgreiche Studienleistungen vorweisen müssen, die Ihrem bisherigen Studienfortschritt entsprechen. Können Sie das nicht oder
sind
die erbrachten Studienleistungen unserem Studiengang nicht äquivalent, platzt die Immatrikulation! Diese Gefahr ist besonders groß,
- wenn Sie bisher an einer Fachhochschule studiert haben, an denen das Studium in der Regel anders fokussiert ist oder
- wenn Sie in Ihrem bisherigen Studium nicht so erfolgreich waren und glauben, dass es woanders besser gehen könnte. Faktisch können Sie eine Hochschule nur dann wechseln, wenn Sie sich in der Regelstudienzeit befinden.
- Lassen Sie sich aus Ihrem bisherigen Studiengang nicht exmatrikulieren, bevor es endgültig feststeht, dass Sie bei uns immatrikuliert werden können.
- Kündigen Sie nicht Ihre bisherige Wohnung, bevor es endgültig feststeht, dass Sie bei uns immatrikuliert werden können.
Wechsel aus einem anderen Bachelorstudiengang Chemie
Bitte bewerben Sie sich bei der Bewerbungs- und Zulassungsstelle der FU Berlin. Bitte entnehmen Sie alle Einzelheiten den angebotenen Informationen. Ist aufgrund der Bewerberzahlen eine Zulassung möglich, erhalten Sie von der Zulassungsstelle eine Aufforderung, beim zuständigen Prüfungsausschuss Studienleistungen aus Ihrem bisherigen Studium nachzuweisen, die Ihrer bisherigen Fachsemesterzahl entsprechen. Wir gehen von einer Einhaltung der Regelstudienzeit aus, wenn Sie uns nach Ablauf eines Fachsemesters mindestens folgende Leistungspunkte nachweisen:
| Anzahl abgeschlossener Fachsemester |
Mindestens nachzuweisende Leistungpunkte |
| 1 | 15 |
| 2 | 45 |
| 3 | 75 |
| 4 | 105 |
Da Sie bei uns im Regelfall mindestens zwei Semester lang im Chemiestudiengang immatrikuliert sein müssen, um den entsprechenden Studienabschluss erwerben zu können, macht im Bachelorstudiengang ein Wechsel nach dem vierten Fachsemester keinen Sinn, im Masterstudiengang ist der Wechsel schon nach dem zweiten Fachsemester nicht mehr sinnvoll. Wenn Sie bereits in Ihrem bisherigen Studium die Regelstudienzeit überschritten haben, wird die Immatrikulation versagt.
Bitte beachten sie, dass Sie für die Vorlage Ihrer bisherigen Leistungsnachweise nur eine sehr kurze Frist eingeräumt bekommen. Halten Sie also alle Unterlagen, die für eine Anrechnung notwendig sind, griffbereit! Rechnen Sie mit einer späten Benachrichtigung. Das mag zwar auf den ersten Blick nicht gut für Sie sein, weil Sie lange um das Ergebnis Ihrer Bewerbung bangen müssen, hilft Ihnen andererseits aber auch, weil es Ihnen mehr Zeit gibt, die Prüfungsbescheinigungen Ihres letzten Fachsemesters beizubringen.
Wechsel aus einem anderen Studiengang (Quereinstieg) sowie Anrechnung von Leistungen aus Berufsschulausbildungen
Auch wenn Sie bisher Chemie studiert haben, handelt es sich um einen Quereinstieg, wenn für Ihren bisherigen Studiengang ein anderer Studienabschluss galt (z.B. Diplom). In diesem Fall wird ihre bisherige Fachsemesterzahl nicht von Amts wegen übernommen sondern anhand Ihrer bisherigen Studienleistungen ermittelt. Dazu müssen Ihre bisherigen Studienleistungen überprüft werden. Bitte lassen Sie deshalb Ihre bisherigen Studienleistungen immer zuerst vom Prüfungsausschuss prüfen, bevor Sie sich regulär bewerben. Hierdurch wird gewährleistet, dass Sie sich zum richtigen Fachsemester bewerben können. Lesen Sie bitte die Hinweise, welche Unterlagen Sie für das Anerkennungsverfahren vorlegen müssen! Die Immatrikulation kann versagt werden, wenn Ihre bisherigen Studienleistungen Ihrer bisherigen Studiendauer nicht angemessen sind.
Die Lehrveranstaltungen, die Sie bislang absolviert haben, müssen hinsichtlich ihres Inhaltes und ihres Arbeitsaufwandes (Semesterwochenstunden, besser noch: Credits bzw. Leistungspunkten) genau spezifiziert und sollten darüber hinaus auch benotet sein. Unbenotete Leistungen sind nur bis zu einer Obergrenze von maximal 20 Leistungspunkten anrechenbar. Wenn Sie darüber hinaus weitere unbenotete Leistungen angerechnet haben wollen, zum Beispiel um in ein höheres Fachsemester eingestuft werden zu können oder um Wiederholungen von Lehrveranstaltungen zu vermeiden, werden diese Leistungen nur benotet - und zwar mit der Note 4 ("ausreichend") angerechnet. Es liegt also in Ihrem eigenen Interesse, für unbenotete Leistungsbescheinigungen von den zuständigen Dozenten Ihrer bisherigen Einrichtung Noten nachermitteln bzw. nachtragen zu lassen. Der Prüfungsausschuss ermittelt in Ihrer Angelegenheit nicht! Sie sind selbst und allein dafür zuständig, die geforderten Nachweise beizubringen.
Wenn Sie uns eine entsprechende Vordiplomprüfung nachweisen, wird für alle Lehrveranstaltungen, die als Voraussetzung für das Ablegen dieser Prüfung notwendig waren, die Note der Vordiplomprüfung angesetzt. Ein komplett abgelegtes Vordiplom wird mit 120 Leistungspunkten (= 4 Semester) angerechnet.
Ein Wechsel aus einem Diplomstudiengang in den Bachelorstudiengang Chemie wird nach dem Vordiplom schwierig, bzw. ist mit zusätzlichem Zeitaufwand verbunden, weil sich die Studieninhalte beider Studiengänge dann zu sehr auseinander entwickeln und weil Sie gemäß § 8 der Prüfungsordnung bis zum Studienabschluss im Regelfall mindestens 2 Semester an der FU immatrikuliert sein müssen!

