Was ist, wenn ich erst nach Ende der Bewerbungsfrist für den Masterstudiengang mein Bachelorstudium abschließe?
Da die Bewerbungsfristen für den Masterstudiengang recht früh liegen (müssen), ist es wohl fast der Regelfall, dass Bewerber zu diesem Zeitpunkt das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben. Wie in solchen Fällen zu verfahren ist, wird in der sog. Vergabesatzung geregelt, deren aktuelle Version Sie sich bitte selbst anschauen müssen. Derzeit sind zwei Dinge gefordert:
- Sie müssen eine sog. '2/3-Bescheinigung' vorlegen. Eine 2/3-Bescheinigung erhalten Sie, wenn Sie
2/3 der geforderten Leistungen Ihres Bachelorstudiengangs erfolgreich absolviert haben. Das sind
120 Leistungspunkte. Diese FU-weit festgelegte Mindestquote
kommt Ihnen vielleicht etwas lax vor, berücksichtigt aber, dass Module
sich in anderen Studiengängen manchmal
über mehrere Semester erstrecken und erst dann verbucht werden,
wenn sie vollständig abgeschlossen sind. Die 2/3-Bescheinigung muss die vorläufige Gesamtnote ausweisen,
die sich aufgrund der bislang erfolgreich absolvierten Veranstaltungen
ergibt. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund vorhandener Einzelnoten die Gesamtnote nicht selbst berechnen (können)!
Das liegt daran, dass die Modalitäten, nach welchen Regeln zu rechnen ist, studiengangsspezifisch sind.
Ihre Bewerbung wird dann hilfsweise mit dieser vorläufigen Note berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung unberücksichtigt bleiben muss, wenn
Sie weder vorläufige ('2/3-Bescheinigung') noch endgültige (Bachelorzeugnis) Note vorweisen
können! Wenn Sie bisher an einer anderen Universität studiert haben, an der der Begriff '2/3-Bescheinigung'
unbekannt ist, so verdeutlichen Sie dem zuständigen Prüfungsbüro den hier beschriebenen Zweck. Ihr Leistungsauszug
ist auch dann eine '2/3-Bescheinigung' wenn das Wort '2/3-Bescheinigung' dort nicht als Überschrift auftaucht.
- Es muss zu erwarten sein, dass die noch fehlenden Prüfungsleistungen vor dem Beginn des Masterstudiums
erfolgreich abgeschlossen werden können. Wenn Sie also zum Beispiel bisher nur 120 Leistungspunkte
erfolgreich abgeschlossen haben, müssen Sie - zum Beispiel durch Nachweis zur Anmeldung für noch fehlende Veranstaltungen -
belegen, dass Sie die damit verbundenen Studienleistungen so weit absolviert haben, dass der noch fehlende Rest bis zum Beginn des
Masterstudiums erfolgreich beendet werden kann.
Regelungen für Bachelorstudierende an der FU Berlin
Da es in diesem Studiengang keine semesterübergreifenden Module gibt, gehen wir im Regelfall davon aus, dass ein rechtzeitiger erfolgreicher Abschluss des Studiums nur dann zu erwarten ist, wenn nicht 120, sondern 150 Leistungspunkte absoviert wurden. Sollte es besondere Gründe geben, die auch bei weniger als 150 Leistungspunkten einen erfolgreichen Studienabschluss erwarten lassen, müssten Sie die Machbarkeit des Studienvorhabens in Ihrem letzten Bachelorsemester dem Prüfungsausschuss erläutern.
- Sie müssen sich zur Bachelorarbeit angemeldet haben. 'Anmeldung' heißt, dass die Bachelorarbeit beantragt und genehmigt sein muss und ein Zeitraum der Anfertigung festgelegt ist. Der Zeitraum muss so beschaffen sein, dass der Studienabschluss noch im laufenden Semester möglich ist. Auch für die Anmeldung zur Bachelorarbeit gibt es Regelungen, die aber studiengangsspezifisch sind. Im Bachelorstudiengang Chemie der FU Berlin sind für die Genehmigung der Bachelorarbeit ebenfalls 150 erfolgreich erbrachte Leistungspunkte erforderlich.
Wird Ihre Bewerbung angenommen und können Sie noch rechtzeitig zur Immatrikulation das Bachelorzeugnis nachreichen, werden Sie normal immatrikuliert. Steht das Zeugnis zu diesem Zeitpunkt immer noch nicht zur Verfügung, erhalten Sie eine auf nur ein Semester befristete Zulassung und müssen das Bachelorzeugnis bis zur Rückmeldung für das zweite Semester nachreichen. Gelingt Ihnen das nicht, werden Sie zwangsweise exmatrikuliert. Bedenken Sie, dass Sie dann ohne Studentenstatus dastehen, denn Sie sind dann auch kein Bachelorstudent mehr. Wenn es Zweifel gibt, ob Ihr Vorhaben erfolgreich zu Ende gebracht werden kann, ist es daher sicherer, noch ein weiteres Semester im Bachelorstudiengang zu verbleiben. Der Prüfungsausschuss toleriert es bis auf weiteres, wenn Sie in dieser Zeit auch als Bachelorstudent schon Veranstaltungen des Masterprogramms besuchen.
Bitte beachten Sie, dass der Studienabschluss derjenige Zeitpunkt ist, an dem Sie Ihre letzte Prüfungsleistung erbracht haben. Studienabschluss ist also nicht der Zeitpunkt, zu dem die Prüfer Ihrer Abschlussarbeit Ihr Votum abgegeben haben oder das Zeugnis ausgestellt ist. Wenn es zeitlich spitz auf scharf steht, haben Sie an unserem Institut die Möglichkeit, dass die mündliche Verteidigung Ihrer Bachelorarbeit unmittelbar nach der Abgabe Ihrer Arbeit stattfindet, also noch bevor die Prüfer die Arbeit bewertet haben.

