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Was ist, wenn ich erst nach Ende der Bewerbungsfrist für den Masterstudiengang mein Bachelorstudium abschließe?

Da die Bewerbungsfristen für den Masterstudiengang recht früh liegen (müssen), ist es wohl fast der Regelfall, dass Bewerber zu diesem Zeitpunkt das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben. Wie in solchen Fällen zu verfahren ist, wird in der sog. Vergabesatzung geregelt, deren aktuelle Version Sie sich bitte selbst anschauen müssen. Derzeit sind zwei Dinge gefordert:

Wird Ihre Bewerbung angenommen und können Sie noch rechtzeitig zur Immatrikulation das Bachelorzeugnis nachreichen, werden Sie normal immatrikuliert. Steht das Zeugnis zu diesem Zeitpunkt immer noch nicht zur Verfügung, erhalten Sie eine auf nur ein Semester befristete Zulassung und müssen das Bachelorzeugnis bis zur Rückmeldung für das zweite Semester nachreichen. Gelingt Ihnen das nicht, werden Sie zwangsweise exmatrikuliert. Bedenken Sie, dass Sie dann ohne Studentenstatus dastehen, denn Sie sind dann auch kein Bachelorstudent mehr. Wenn es Zweifel gibt, ob Ihr Vorhaben erfolgreich zu Ende gebracht werden kann, ist es daher sicherer, noch ein weiteres Semester im Bachelorstudiengang zu verbleiben. Der Prüfungsausschuss toleriert es bis auf weiteres, wenn Sie in dieser Zeit auch als Bachelorstudent schon Veranstaltungen des Masterprogramms besuchen.

Bitte beachten Sie, dass der Studienabschluss derjenige Zeitpunkt ist, an dem Sie Ihre letzte Prüfungsleistung erbracht haben. Studienabschluss ist also nicht der Zeitpunkt, zu dem die Prüfer Ihrer Abschlussarbeit Ihr Votum abgegeben haben oder das Zeugnis ausgestellt ist. Wenn es zeitlich spitz auf scharf steht, haben Sie an unserem Institut die Möglichkeit, dass die mündliche Verteidigung Ihrer Bachelorarbeit unmittelbar nach der Abgabe Ihrer Arbeit stattfindet, also noch bevor die Prüfer die Arbeit bewertet haben.

 





 

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T.Lehmann | Letzte Aktualisierung: 03.04.2012| Links