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Welche Unterstützung bekomme ich für einen Auslandsaufenthalt?

Fast alle Dozenten unterhalten persönliche Kontakte zu Kollegen im Ausland. Es gibt verschiedene Austauschprogramme, durch die Sie entsprechende Unterstützung für Ihren Auslandsaufenthalt erhalten. Das wohl bekannteste ist das ERASMUS-Programm. Im Rahmen des ERASMUS-Programms gibt es am Institut für Chemie der FU Berlin mehrere Partneruniversitäten, die Sie aktuell im Internet abfragen können. Wenn Sie an einem Austauslandsaufenthalt im Rahmen des ERASMUS-Programms interessiert sind, wenden Sie sich an den ERASMUS-Beauftragten.

Einen Überblick über Austauschprogramme gibt der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), bei dem Sie sich auch über Auslandstipendien informieren können. Stipendien und Austauschprogramme ersparen Ihnen u.a. die zum Teil horrenden Studiengebühren, die z.B. in den Vereinigten Staaaten bis zu 20000,- Euro pro Jahr betragen können. Austauschprogramme sichern darüber hinaus eine Betreuung vor Ort. Möglichkeiten und Auswahlkriterien sind sehr unterschiedlich. Sie müssen sich durch das Angebot selbst hindurcharbeiten.

Wenn Sie sich selbst einen Auslandsaufenthalt organisieren, können Sie trotzdem beim DAAD einen Reisekostenzuschuss beantragen.

Oft fällt die Frage 'hinten runter', ob es für den Aufenthalt einen (Unfall)-Versicherungsschutz gibt. Grundsätzlich sind Studierende bei allen Tätigkeiten gesetzlich unfallversichert, die mit ihrer Ausbildung zu tun haben. Im Fall des Falles ist der Versicherungsschutz durch die Unfallkasse attraktiv, denn diese zahlt nicht nur Arztkosten, Krückstock und Rollstuhl, sondern im Gegensatz zu den Krankenkassen auch alle Kosten, die im Falle einer längeren oder dauernden Versehrtheit zur Wiedereingliederung in Ausbildungs- und Berufsleben notwendig sind. (Beispiel: Behindertengerechter Umbau von Auto und Arbeitsplatz) Ob es im Falle eines Auslandsaufenthalts den Unfallversicherungsschutz auch gibt, ist leider ein entsetzlich vermintes Terrain und kann deshalb nur per Einzelbetrachtung entschieden werden. Eine der Voraussetzungen ist, dass die Heimathochschule ein Weisungs- und Kontrollrecht ausübt. Zumindest hinsichtlich der Auswahl der Lehrveranstaltungen wird man das z.B. bei Auslandsaufenthalten, die im Rahmen des ERASMUS-Programms durchgeführt werden, unterstellen können, weil hier zwischen den Hochschulen ERASMUS-Beauftragte tätig werden und ein 'Learning Agreement' ausgehandelt wird. Weitere Informationen kann man dem Informationsportal der Unfallkasse Berlin sowie einer gesonderten Informationsschrift (Siehe dort insbesondere Punkt 4) entnehmen.

Wer auf eigene Faust loszieht, kann sich alle Recherchen sparen: Es gibt keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Wer sich trotzdem versichern will, muss privat eine Versicherungspolice abschließen.

Studierende der FU Berlin - nicht die ganzen Mitleser aus dem Rest der Welt - haben die Möglichkeit, den konkreten Einzelfall von Frau

Karin Helmig
Unfallkasse Berlin
k.helmig(at)unfallkasse-berlin.de

prüfen zu lassen. Sie können normalerweise innerhalb einer Woche mit einem Bescheid rechnen

 





 

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T.Lehmann | Letzte Aktualisierung: 09.09.2011| Links