Wohin wende ich mich zur Anrechnung von Studienleistungen?
Zuständig für die Anrechnung von Studienleistungen ist der Prüfungsausschuss.
Beachten Sie folgendes:
- Das Verfahren ist unterschiedlich, je nachdem ob es sich um einen 'Hochschulwechsel' oder um einen 'Quereinstieg' handelt.
- Für die Anrechnung von Lehrveranstaltungen gibt es Regeln. Das gilt auch für die Anrechnung der Leistungspunkte
- Die Anrechnung erfolgt nach einem festgelegten Verfahren

