Hinweise für Studienortwechsler
Willkommen an der FU Berlin!
Sie sind gerade dabei, Ihr anderswo begonnenes Chemiestudium an der FU Berlin fortzusetzen? Sie wissen jetzt gerade nicht so genau, wie es jetzt weitergeht?
Wir wollen Ihnen mit dieser Seite weiterhelfen. Wenn diese Seite Ihnen nicht weiter hilft, helfen wir gern auch persönlich. Die Regelungen in den einzelnen Studiengängen sind zu unterschiedlich, um sie alle an dieser einen Stelle abhandeln zu können. Wenn Sie sich also nicht im sog. "Mono"-Bachelorstudiengang Chemie und auch nicht im "Mono" Masterstudiengang Chemie befinden, hilft Ihnen diese Seite nur bedingt und Sie sind besser beraten, die für Sie zuständigen Studienberater zu kontaktieren.
Was zuerst zu tun ist
Bitte erledigen Sie zunächst vorrangig und gewissenhaft alle Formalitäten mit der Zulassungsstelle! Wenn es Probleme im Zusammenhang mit der Zulassung gibt, wenden Sie sich am besten an den Info-Service. Sie werden Post von der Zentraleinrichtung für Datenverarbeitung (ZEDAT) über einen Ihnen zugewiesenen E-Mail-Account bekommen. Aktivieren Sie unbedingt diesen Account. Es ist für Ihr Studium nicht nur die bessere Mail-Adresse mit dem erheblich größeren Speicherplatz als bei den öffentlichen Umsonst-Diensten, sondern eröffnet Ihnen auch mit dem häuslichen Rechner Zugriff auf Campusressourcen z.B. SciFinder Scholar. Der Zedat-Account wird auch benötigt, wenn Sie auf dem Universitätsgelände mit Ihrem Laptop via WLAN/VPN-Client einen Internetanschluss nutzen wollen. Das Institut für Chemie verwaltet einen eigenen Mailserver. Auf Antrag können Sie auch dort eine Mailadresse bekommen, was Ihre Erreichbarkeit weiter verbessert. Für die Verwaltung der Mailadressen, z.B. eine automatische Weiterleitung aller Nachrichten an eine Standard-Mailadresse gibt es eine Anleitung.
Vermutlich interessiert Sie als nächstes das Studienumfeld, weil Sie noch eine Wohnung brauchen, sich über die öffentlichen Verkehrsmittel informieren wollen oder Visumprobleme haben.
Wie funktioniert das jetzt aber mit dem Studium?
Die zum Institut für Chemie und Biochemie gehöhrenden Gebäude sind nicht alle im "Naturwissenschaftscampus" konzentriert. Am besten orientieren Sie sich auf dem Lageplan. Beachten Sie, dass Sie dort diverse Dinge anklicken können, um sich weitere Informationen anzeigen zu lassen.
Die eigentliche Studiensituation ist leider ein wenig kompliziert. Als wir 2002 als erste Universität in Deutschland einen Bachelor-/Masterstudiengang im Fach Chemie eingeführt haben, haben wir das mangels Vorerfahrungen auf dem Reißbrett konzipieren müssen. Manches hat sich in der Praxis nicht bewährt und wird deshalb per Entscheid des Prüfungsausschuss jetzt anders und besser geregelt. Anderes ist inzwischen durch übergeordnetes Recht ersetzt, weshalb ganze Passagen der Ordnungen außer Kraft gesetzt sind. Eigentlich wäre es also hohe Zeit, die Ordnungen an die aktuelle Entwicklung anzupassen, nur sehen wir in der augenblicklichen Großwetterlage noch nicht, wie wir Ihnen dabei ein Studienangebot erhalten können, was so attraktiv ist wie unser derzeitiges. Inzwischen gibt es nämlich vom Grundsatz sicher löbliche, in der Umsetzung in unseren Augen jedoch überbürokratisierte Bestrebungen zur Vereinheitlichung der Studiengänge. Sich daraus ergebene Probleme, von denen man schmerzlich oft in den Zeitungen lesen kann, wollen wir nicht zwangsweise an Sie durchreichen und halten deshalb im Augenblick noch an unserem Studiengang fest, der ohne Probleme funktioniert.
Das kostet leider den Preis der Unübersichtlichkeit. Wir helfen Ihnen mit Leseversionen der Studienordnung und Prüfungsordnung, in denen genau aufgeschlüsselt ist, was gilt und was geändert worden ist. Laden sie sich trotzdem zusätzlich die Amtsblattversion der Studien- und Prüfungsordnung des Bachelor-/Masterstudiengangs Chemie inklusive der 1. Änderungsordnung herunter und halten Sie diese Unterlagen griffbereit. Beispiele für übergeordnete Regelungen sind die "Satzung für Studienangelegenheiten" und die "Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten" der FU-Berlin, von denen Sie - vielleicht nicht gleich sofort, aber doch in der nächsten Zeit eine Vorstellung haben sollten, was dort geregelt ist. Es geht dabei nicht nur um Ihre Pflichten, sondern auch um Ihre Rechte! Weitere häufig gestellte allgemein mit dem Studium zusammenhängende Fragen beantworten wir auf unserer FAQ-Seite.
Lehrveranstaltungen
Das Vorlesungsverzeichnis gibt es nur online. Die Lehrveranstaltungen der Chemiestudiengänge sind nach Fachgebieten sortiert. Sie finden die Lehrveranstaltungen, die Sie besuchen sollten, also nicht unbedingt alle an der gleichen Stelle des Lehrangebots. Im Vorlesungsverzeichnis gibt es immer Informationen darüber, welcher Dozent eine Lehrveranstaltung wann an welchem Ort anbietet. Wichtige Anmeldeformalitäten sind ebenfalls angegeben - darüber hinaus meist auch eine Inhaltsbeschreibung. Angaben zu Prüfungsformen, Lehrveranstaltungsinhalte sowie die Anzahl der zugewiesenen Leistungspunkte entnehmen Sie bitte unserer Syllabus-Datenbank, die pdf-Dokumente zum Selbst-Herunterladen bereitstellt. Sie können diese Unterlagen auch dazu verwenden, zum Beispiel einem späteren Arbeitgeber die Inhalte der von Ihnen besuchten Lehrveranstaltungen nachzuweisen. Diese Bescheinigungen sind dazu in Deutsch und Englisch erhältlich. In der Regel vergeben wir Leistungspunkte nach folgendem Schlüssel:
| Lehrveranstaltungstyp | Leistungspunkte |
| Vorlesung | 1 SWS = 1,5 LP |
| Übungen | 1 SWS = 1 LP |
| Praktikum | 1 Woche in der Vorlesungszeit (halbtags) = 1 LP 1 Woche in der vorlesungsfreien Zeit (ganztags) = 1,5 LP |
| Seminar | Regelmäßige ganzsemestrige Teilnahme sowie eigener Vortrag = 3 LP |
Wir vermeiden für das Ergebnis einer konkreten Zuordnung halbzahlige Leistungspunktezuweisungen und runden zweckdienlich.
Zu einer Lehrveranstaltung müssen Sie sich anmelden. Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich zur Teilnahme an der Prüfung sowie im Falle des Nichtbestehens auch an der Wiederholungsprüfung. Kontrollieren Sie Ihren Studienplan daraufhin, ob Ihnen die Teilnahme zeitlich möglich ist! Bitte beachten Sie genau die Regelungen für Prüfungsmodalitäten, Wiederholungsprüfungen, Versäumnis und das Prüfungsergebnis!
Wenn Sie sich aus Ihrem bisherigen Studium Studienleistungen anrechnen lassen wollen, wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss. Bitte beachten Sie dabei sorgfältig die Instruktionen. Alle im Zusammenhang mit Ihrem Studium stehenden Formulare können Sie Online abrufen.
Bachelorstudiengang
Kurzinformationen zum Bachelorstudiengang finden Sie auf einer Informationsseite. Wenn Sie nach dem empfohlenen Studienverlaufsplan studieren, können Sie sich auf ein überschneidungsfreies Lehrangebot verlassen. Bei den Pflichtveranstaltungen des Bachelorstudiengangs werden auch alle (Prüfungs-)Termine so abgestimmt, dass es keine Überschneidungen gibt. Fast alle Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiengangs werden jedes Semester angeboten. Bitte beachten Sie die meist für Praktika geltenen Eingangsvoraussetzungen. Sie sind vom Grundsatz her in der Studienordnung geregelt. Aktuelle Abweichungen - meist Lockerungen - werden für die Fachgebiete Anorganische Chemie, Organische Chemie und Physikalische Chemie auf den entsprechenden Seiten bekannt gegeben. Weitere Informationen gibt es für die Wahlpflichtveranstaltungen, die Wahlveranstaltungen ("ABV"; Berufspraktikum) und die Bachelorarbeit.
Masterstudiengang
Im Masterstudiengang können Sie Ihr Studium weitgehend frei gestalten. Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen gibt es nur noch im Gesamtumfang von 30 Leistungspunkten. Da weitere 30 Leistungspunkte für die Masterarbeit reserviert sind, bleiben 60 Leistungspunkte, die Sie entweder durch den Besuch weiterer chemischer oder etwa zur Hälfte auch durch die Teilnahme an fachfremden Lehrveranstaltungen einbringen können. Weitere Erläuterungen finden Sie auf einer separaten Informationsseite. Bis auf das OC-Praktikum 3, welches Teilnahmevoraussetzung für die organisch-chemischen Forschungspraktika ist, gibt es im Masterstudiengang keine Teilnahmevoraussetzungen. Deshalb gibt es auch keinen Studienverlaufsplan und sie können das meiste in beliebiger Reihenfolge absolvieren. Bis auf das OC-Praktikum 3 werden die Praktika des Masterstudiengangs als Forschungsmitarbeitspraktika in den Arbeitsgruppen absolviert. Bitte achten Sie darauf, sich rechtzeitig für die Praktika anzumelden, da Sie mit Wartezeiten rechnen müssen. Aus dem gleichen Grund sollten Sie sich rechtzeitig, d.h. etwa ein halbes Jahr vor dem geplanten Beginn um einen Arbeitsplatz für die Masterarbeit kümmern. Bitte beachten Sie, dass Sie Vorlesungen in der Regel in jährlichem Turnus angeboten werden. Nutzen Sie die Archive des Vorlesungsverzeichnisses, um den jeweiligen Turnus zu ermitteln.
Ansprechpartner
Sie finden alle Ansprechpartner auf einer weiteren Informationsseite.

