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Einführung in den Lehrbetrieb für neue Dozentinnen und Dozenten

Liebe Dozentin, lieber Dozent,

willkommen am Lehrbetrieb für den Bachelor-Masterstudiengang Chemie!

Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen helfen, sich mit dem Reglement des Lehrbetriebs vertraut zu machen. Die Informationen gelten nur für den o.a. Studiengang. In anderen Studiengängen kann anders verfahren werden - insbesondere kann die Prüfungsverwaltung abweichen.

Benotung Ihrer Lehrveranstaltung

Für jede Lehrveranstaltung muss eine Note vergeben werden. Üblicherweise werden Lehrveranstaltungen zu sog. Modulen zusammengefasst. Es wird dann eine Modulnote ermittelt, wobei die Noten der zu diesem Modul gehöhrenden Lehrveranstaltungen im Verhältnis der zugewiesenen Leistungspunkte verrechnet werden. Die Verrechnung erledigt das Prüfungsbüro für Sie. Sie müssen sich nur um die Ermittlung der Note für Ihre eigene Lehrveranstaltung kümmern. In der Art und Weise der Notenfeststellung (z.B. Anzahl / Dauer einer Klausur) sind Sie im Augenblick noch frei. Für eine Einzelnote dürfen nur Noten nach dem schulnotentypischen Schema "1,0-1,3-1,7-2,0-2,3-2,7-3,0-3,3-3,7-4,0-5,0" gegeben werden, wobei die Note "5,0" "nicht bestanden" ist. Wird die Note Ihrer Lehrveranstaltung durch mehrere Einzelnoten ermittelt (sog. "Portfolio", z.B. bei mehreren Versuchstestaten eines Praktikums) sind auch Noten mit beliebigen Zehnteln möglich, wie sie sich aus der Mittelung der Einzelnoten bei einer Rechengenauigkeit von einer Nachkommastelle ergeben. Sie müssen für Ihre Lehrveranstaltung mindestens eine (reguläre) Prüfung und eine Wiederholungsprüfung anbieten.

Im Vorgriff auf die zukünftige Verwaltung der Prüfungsergebnisse durch das Campusmanagement können Sie zusätzliche Verpflichtungen zur Bedingung machen (z.B. dass jeder Teilnehmer ein Mal an der Tafel gewesen sein und etwas vorgerechnet haben muss. In der Sprache des Campusmanagements handelt es sich dabei um eine "erfolgreiche Teilnahme".) Bitte beachten Sie dabei jedoch, dass die für den Studiengang derzeit zur verfügung stehende Software nicht in der Lage ist, solche "erfolgreichen Teilnahmen" zu verwalten. Bei Teilnehmern, die eine Prüfungsnote "< 5" erhalten haben, geben Sie also das Prüfungsergebnis bitte erst dann an das Prüfungsbüro weiter, wenn sämtliche Verpflichtungen der Teilnehmer erledigt sind.

Anmeldeverpflichtung

Zum Wesen modularisierter Studiengänge gehört es, dass die Studierenden sich zur Ihrer Lehrveranstaltung anmelden müssen. Diese Anmeldung hat einen rechtsverbindlichen Charakter, indem nämlich die Anmeldung mit der Verpflichtung zur Teilnahme an der Prüfung - im Falle des Nichtbestehens auch an der Wiederholungsprüfung verbunden ist. Für die Anmeldung gibt es Fristen. Nach dem Ablauf der Frist ist ein Rücktritt nur noch mit einer Begründung möglich. Die Begründung muss glaubhaft gemacht werden. Der häufigste Rücktrittsgrund ist die durch Attestvorlage nachgewiesene Krankheit zum Prüfungstermin. Der Prüfungsausschuss hat es den Dozenten übertragen, über die Anerkennung von Rücktrittsgründen zu befinden. Sie dürfen hinsichtlich der Anerkennung der Gründe wohlwollend verfahren, sollten aber gemäß § 6 der Prüfungsordnung darauf bestehen, dass Rücktrittsgründe unverzüglich bekanntgegeben werden. Im Falle einer Unpässlichkeit zum Klausurtermin ist die Unverzüglichkeit gegeben, wenn das hierüber ausgestellte Attest innerhalb von 3 Werktagen vorgelegt wird.

Das Anmeldeverfahren hat gewisse Ähnlichkeiten mit einem Kaufvertrag: Die Interessenten haben zu Beginn Ihrer Lehrveranstaltung die Gelegenheit, Ihr Angebot zu prüfen. Im Falle einer positiven Entscheidung müssen sie verbindlich die Annahme Ihres Angebots erklären - und zwar durch Unterschriftsleistung. Lassen Sie dazu Listen herumreichen, auf denen diese Unterschrift zu leisten ist.

Informationen, die zum Lehrveranstaltungsbeginn vorliegen müssen

Um den Interessenten die Gelegenheit zu geben, Ihr Lehrangebot zu prüfen, müssen diesen zu Beginn der Lehrveranstaltung alle relevanten Informationen gegeben werden. Dazu zählen:

Die durch die Anmeldung zu Ihrer Lehrveranstaltung von den Studenten eingegangene Verpflichtung, Ihre Lehrveranstaltung mit einer Prüfung zu beenden, bedeutet auch für Sie die Verpflichtung, die zu Beginn festgelegten Modalitäten einzuhalten. Wird zum Beispiel der Prüfungstermin nach Anmeldeschluss verlegt, so haben Ihre Teilnehmer ein gesondertes Rücktrittsrecht, weil sich der neue Termin mit anderen Verpflichtungen Ihrer Teilnehmer überschneiden, oder die Zeiten für die Prüfungsvorbereitungen beeinträchtigen kann.

Noten aus Klausuren

Der Prüfungsausschuss des Bachelor-/Masterstudiengangs Chemie hat eine Bewertungsskala für Klausurergebnisse verabschiedet. Diese Skala ist eine Empfehlung, der freilich bislang die Dozenten in der Regel folgen. Bitte beachten Sie, dass wegen der genannten Verbindlichkeit ein unentschuldigtes Fernbleiben von der Prüfung als "nicht bestandenes" Prüfungsergebnis gewertet wird! In der Prüfungsverwaltung wird dabei dokumentiert, dass das Nichtbestehen durch Fernbleiben erfolgt ist, weshalb Sie in diesem Fall bitte nicht "5" als Prüfungsergebnis notieren sondern "NE" (=nicht erschienen).

Leistungsbescheinigung

Ihre wichtigste Handlung besteht in der Weitergabe der Prüfungsnoten an das Prüfungsbüro. Zur Erfassung der Prüfungsergebnisse steht eine programmierte Excel-Tabelle mit hohem Komfort zur Verfügung. Sie können in diese Tabelle z.B. unmittelbar die Prüfungsergebnisse (Punktzahlen der Klausuren) eintragen, woraufhin die Noten entsprechend der o.a. Empfehlung automatisch berechnet werden. Sie können diese Tabelle also vor allem auch zur bequemen Erfassung Ihrer Prüfungsergebnisse verwenden.

Der Ihnen mit der Tabelle gebotene Komfort findet im Prüfungsbüro, an das Sie diese Datei nach Abschluss des Prüfungsverfahrens bitte weiterleiten müssen, seine Fortsetzung, weil die Noten dort nämlich mittels dieser Datei automatisch in die Prüfungsverwaltungssoftware eingelesen werden können. Sie sind also lebhaft gebeten, für Ihre Notenermittlung und die Notenweitergabe die genannte Tabelle zu verwenden. Bitte verstehen Sie, dass diese Tabelle nicht frei als Link angeboten werden kann. Bitte fragen Sie deshalb bei anderen Dozenten nach oder wenden Sie sich an das Prüfungsbüfungsbüro. Bitte beachten Sie, dass auch die Tabelle keine der o.g. "erfolgreichen Teilnahmen" verwalten kann! Sobald sie dem Prüfungsbüro eine Note <5 mitteilen, wird dort die Lehrveranstaltung als "bestanden" vermerkt.

Sie helfen Ihren Studierenden sehr, wenn Sie ihnen zusätzlich die üblichen Übungsscheine ausstellen. Insbesondere bei Wahlveranstaltungen haben Ihre Teilnehmer sonst keine Möglichkeit, bei späteren Bewerbungen um einen Job die in Ihrer Lehrveranstaltung erlangten Qualifikationen nachzuweisen, weil durch die Prüfungsverwaltung derzeit keine Erfassung der Lehrveranstaltungsinhalte erfolgt. Nach der Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten der FU Berlin muss eine Leistungsbescheinigung enthalten:

Herr Kleier hat Word-Muster-Scheine vorbereitet, mit denen nach Anpassung auf die eigenen Lehrveranstaltungsdaten die Übungsschine per Serienbrieffunktion automatisch erzeugt werden können. Bitte frage Sie im Prüfungsbüro nach. Sofern es für Ihre Veranstaltung schon eine Lehrveranstaltungsbeschreibung gibt, vereinfacht sich die Bescheinigung, da Sie selbst dann nur noch Zeitpunkt der Teilnahme und das Prüfungsergebnis bescheinigen müssen und im übrigen auf die Lehrveranstaltungsbeschreibung verweisen können. Sie finden bei den Lehrveranstaltungsbeschreibungen einen zuständigen Ansprechpartner, wenn die Beschreibung nicht mehr aktuell sein sollte.

Weitere Grundlagen

Die hier gegebenen Hinweise sind vermutlich schon länger als es üblichen Webseiten zuträglich ist. Dennoch gibt es weiteren Regelbedarf, z.B. hinsichtlich des Verfahrens, wenn die Lehrveranstaltung in einem Folgesemester wiederholt wird. Die folgenden Links helfen Ihnen weiter:

Bitte nehmen Sie auch an der Evaluation Ihrer Lehrveranstaltung teil. Auch hierfür gibt es eine Einführung.

Wie renommierte Unternehmen kümmert sich auch die FU Berlin um persönliche Probleme ihrer Klientel. Die Zentraleinrichtung Studienberatung und Psychologische Beratung der FU Berlin hat auch außeruniversitär einen guten Ruf. Raten Sie Studierenden, die entsprechende Probleme haben, dringend dazu, dort einen Beratungstermin wahrzunehmen.

 





 

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T.Lehmann | Letzte Aktualisierung: 28.08.2013| Links