Wie kann ich mich bewerben?
Wir helfen an dieser Stelle gern weiter. Wir tun das nach bestem Wissen. Das Institut für Chemie und Biochemie hat aber nichts mit dem Bewerbungsverfahren zu tun. Über Verfahrensänderungen wird das Institut deshalb nicht automatisch benachrichtigt. Alle Angaben können wir daher nur ohne Gewähr geben. Gibt es Widersprüche zwischen den Angaben der Bewerbungs- und Zulassungsstelle und diesen Seiten, so halten Sie sich an die Angaben der Bewerbungs- und Zulassungsstelle! Es wäre nett, wenn Sie uns über entdeckte Widersprüche informieren. Wenn alle mithelfen, ist das, was hier steht, auch mit hoher Wahrscheinlichkeit korrekt.Bachelorstudiengang
Bitte wenden Sie sich an die Bewerbungs- und Zulassungsstelle der FU Berlin. Anschrift, Öffnungszeiten, Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen und Fristen erfahren Sie auf einer eigenen Informationsseite. Wenn Sie in Deutschland das Abitur abgelegt haben, können Sie sich gleich zur "richtigen Seite vorklicken". Der Bewerbungsvorgang ist dreistufig:
- Zuerst bewerben Sie sich - online - bei der o.a. Stelle. Für die Auswahl der Bewerber gibt es ein genau festgelegtes Zulassungsverfahren.
- Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung erhalten Sie einen Zulassungsbescheid.
- Mit diesem Bescheid können Sie sich einschreiben. Spätestens bei dieser Gelegenheit müssen Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung z.B. durch Vorlage des Abiturzeugnisses nachweisen. Verlangt wird außerdem ein Krankenversicherungsnachweis.
Bitte richten Sie alle Anfragen zum Stand Ihrer Bewerbung an die o.a. Stelle. Wenn Sie Fragen zum Bewerbungsverfahren haben, z.B. welche Unterlagen im Falle einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung einzureichen sind, hilft Ihnen der Info-Service der Zentralen Studienberatung der FU Berlin weiter. Die Zentrale Studienberatung gibt überdies für jede Zulassungsperiode eine Broschüre heraus, der Sie nicht nur die aktuellen Fristen entnehmen können, sondern z.B. auch Antwort auf die Frage erhalten, wie Sie sich bewerben müssen, wenn Ihr Fall komplizierter ist, sie also z.B. eine ausländische Staatsangehörigkeit aber einen deutschen Bildungsabschluss haben.
Wenn Sie die Bewerbungsfrist versäumt haben, beachten Sie die gesonderten Hinweise.
Haben Sie bereits anderswo Studienleistungen erbracht? Wir haben gesonderte Informationsseiten für Sie zusammengestellt - je nachdem, ob Sie aus einem Chemiestudiengang an die FU Berlin wechseln wollen oder ob Sie sonstige Vorleistungen, z.B. auch in Form einer Ausbildung vorzuweisen haben.
Masterstudiengang
Foreign candidates for the master program please see
English-information of the master-program and the
special instructions
for the application procedure.
Ausländische Studienbewerber beachten bitte die
gesonderten Informationen
für das Zulassungsverfahren.
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Bitte halten Sie sich an die Informationen der Bewerbungs- und Zulassungsstelle. Hilfreich ist auch eine Broschüre der zentralen Studienberatung. Modalitäten und Fristen werden in Vergabesatzungen geregelt. Entsprechende Regelungen der Studienordnung sind daher zwischenzeitlich außer Kraft gesetzt. Beachten Sie dazu die Leseversion der Studienordnung. Insbesondere müssen Sie zur Bewerbung keinen Mentor mehr ermitteln oder vorweisen. Die für den Masterstudiengang Chemie jeweils aktuelle Vergabesatzung recherchieren Sie bitte, indem Sie dem Link folgend, die Option "Zulassungsvoraussetzungen" auswählen. Für den Masterstudiengang Chemie der FU Berlin sind Gesamtnote des Bachelorzeugnisses und gfls. das Ergebnis von Bewerbungsgesprächen maßgebend. Insbesondere sind durch die Umsetzung des Berliner Hochschulzugangsgesetzes die Zugangsvoraussetzungen der Absätze 2; 3 und 6 des § 15 der Studienordnung des Studiengangs Chemie hinfällig geworden.
Zulassungsrelevante Rechtsgrundlagen können Sie auf einer gesonderten Seite recherchieren. Wenn Sie Fragen zum Bewerbungsverfahren haben, z.B. welche Unterlagen im Falle einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung einzureichen sind, hilft Ihnen der Info-Service der FU Berlin weiter.
Falls Sie bis zum Bewerbungsschluss für den Masterstudiengang noch kein Bachelorzeugnis in den Händen haben, verfahren Sie bitte unbedingt nach den diesbezüglichen Hinweisen. Welche Unterlagen Sie bei der Immatrikulation vorlegen müssen, erfahren Sie aus dem Zulassungsbescheid. Wenn Sie Ihren Studienabschluss (Bachelorzeugnis) bei der Immatrikulation noch nicht einreichen konnten, werden Sie zunächst für ein Semester befristet immatrikuliert. Um danach weiter studieren zu können müssen Sie spätestens bei der Rückmeldung zum 2. Fachsemester das Abschlusszeugnis in der Studierendenverwaltung nachreichen. Bitte bewerben Sie sich also nur dann zum Masterstudiengang, wenn Sie sicher sind, das Bachelorstudium rechtzeitig beenden zu können.




